Gema-Frage: Warum muss ein Komponist alle seine Werke anmelden?

  • Ersteller nilssternel
  • Erstellt am
Da man als Band nicht Mitglied werden kann (Gema FAQ), vermute ich mal ganz stark, dass das genau so auch für eine GbR gilt. Denn eine Band ist meines Wissens nach eine GbR, sobald die Mitwirkenden ein gemeinsames Ziel erklärt haben. (Durch gemeinsames Handeln, oder sogar formuliert).

Ich bin mir zu 99,9% sicher, dass nur natürliche Personen [g=119]Gema[/g]-mitglied werden dürfen. Bietet jemand mehr? :) :hammer:

Grüße
Nils
 
Wie sieht es denn aus, wenn man als [g=119]Gema[/g]-Mitglied eigene Songs auf seine eigene Homepage stellt? Da wird man doch nicht für die eigenen Lieder an die [g=119]Gema[/g] Gebühren zahlen, oder? :eek:

LG
 
Interessante Neuigkeiten. Die [g=119]Gema[/g] hat sich nochmal gemeldet:

Der 'Trick' mit dem Psydoneum funktioniert nicht. Wie erwartet. Man meldet sich als Person an und muss dabei alle Künstlernamen nennen. - Nur Interpreten-Namen, unter denen man auftritt, braucht man nicht anzugeben.

Aber, ggfls. interessante Regelung für einige hier (ich zitiere):
"Es ist jedoch möglich, im Berechtigungsvertrag Einschränkungen für Territorien (z.B. nur Rechteübertragung für oder ohne Deutschland) oder bestimmte Rechtesparten (z.B. Vervielfältigungsrecht ausgeschlossen) vorzunehmen."

Das bedeutet, soweit ich das verstehe, dass man sich beispielsweise für Live-Gigs und Ausstrahlung (TV, Radio) bezahlen lassen könnte, - aber die Web-Previews/Downloads, sowie die CD-Pressungen (Eigenpressungen, z.B.) ohne Kosten blieben! Weil, beides würde ich zu 'Vervielfältigung' zählen.

Wie interpretiert Ihr diesen Satz? (Besonders EarlGrey ;) )

Grüße
Nils
 
Das hört sich interessant an. Theoretisch wäre es wohl so möglich, wie Du es schreibst.

Gruß Rainer :)
 
GBR. Gründen (Kinderzimmer-Produktions oder so). Die GBR. fungiert dann als rechtliches [g=119]Gema[/g]-Mitglied.

Die Idee klappt in Deutschland tatsächlich nicht, das deutsche Recht sieht als Urheber eines Werkes nur natürliche Personen vor (ist in den USA z.B. anderes, hier kann man das Recht komplett übertragen). Davon abgesehen wäre eine GbR noch keine juristische Person, das müsste dann schon eine Kapitalgesellschaft a la GmbH, AG etc. sein.
Der Urheber kann aber eine Gesellschaft (Musikverlag) sozusagen treuhänderisch zur Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen, die eigentliche Urheberschaft bleibt aber immer bei der Person.

Die Diskussion hier ist interessant, über das Problem hatte ich mir bisher noch nicht den Kopf zerbrochen :roll:

Gruß
Durdau
 

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