GbR anmelden?

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Christruction

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Hallo.
Ich bräuchte mal ne Einschätzung unserer Lage.
Wir sind eine Rockband (nicht Cover), haben gerade die 2te EP draussen, Touren ca. 25 Shows im Jahr für "n Apple und n Ei" in kleinen Clubs (so ca. 200 Leute pro Show) , also ohne großen Verdienst (Punkrockband), verkaufen Merchandise auch nur im wirklich kleinen Stil und haben uns bis dato noch nicht so viel Gedanken über rechtliche/finanzielle Probleme gemacht. Wir kommen zwar so im ganzen Land rum - aber es ist "nur" als Hobby gedacht -> bei den Ausgaben, die wir mit Bandbus/ Musikalien / etc. haben - man kennt das ja - kommen wir auch sicher mind. bei 0 raus.
Man hat uns jetz allerdings auf alle Fälle geraten auf Nummer sicher zu gehen und ne GbR anzumelden, damit es keine Probleme gibt.
Würdet ihr das ebenfalls dringendst empfehlen? Wir haben auch keine Gewinnausschüttung - sondern behalten das Geld in der "Bandkasse", um dadurch weitere Anschaffungen finanzieren zu können - auf unsere privaten Konten geht da nie etwas... wäre auch quatsch... trotzdem "handeln" wir ja rein rechtlich?!
WAS würdet ihr empfehlen????????
Danke für die Antworten.
 
Man hat uns jetz allerdings auf alle Fälle geraten auf Nummer sicher zu gehen und ne GbR anzumelden, damit es keine Probleme gi

Hi,

eine GbR anzumelden ist gar nicht möglich!
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts seid ihr übrigens höchstwahrscheinlich bereits... mündliche Abmachungen, sogar stillschweigend reichen.

Ganz simpel (aber nicht 100%ig korrekt): Wenn mindestens zwei sich zusammentun, um Geschäfte zu machen, und sie wissen nicht, was sie juristisch sind, dann sind sie eine GbR... :D


LG,

Soares


PS: Falls du dir die entsprechenden Rechtsgrundlagen durchlesen willst (nur Mut :D ): BGB I, §§705-740
 
Ihr könnt gerne ein Gewerbe anmelden, aber bei eurer Beschreibung lohnt sich das nicht. Ich würde vorsichtshalber ein ganz normales Kassenbuch führen, wo Einnahmen/Ausgaben, von/an/wofür und der jeweiligen Kassenbestand geführt werden. So kann jeder nachvollziehen wo das Geld geblieben ist. ABER es muß das Hobby im Vordergrund stehen. Bei zu hohem Gewinn, wird euch dann gewerbemäßiges Verhalten unterstellt. Ist auch nicht weiter schlimm, sondern ihr müßt die Gewinne nur nachträglich versteuern. Also, seit ehrlich zu euch selbst. Macht ihr es aus Hobby oder evtl. aus Gewinnabsicht? Ist ein ganz, ganz schmaler Grat und hängt aus der sichtweise des Sachbearbeites ab. Aber keine Bange, rein rechtlich gesehen haftet jeder einzelne sowieso von euch, da ihr bereits eine GbR seit = Interessengemeinschaft. Egal ob nun für die evtl. Steuerschulden, wenn durch euch einer beim Gig zu schaden kommt oder eure [g=420]CD[/g] Urheberrechte verletzt. Also, ist alles ganz einfach geregelt.

Anders ist es, wenn ihr Rechnungen an die Veranstalter stellt. Dann ist gewerbemäßiges vorgehen aus Sicht des Finanzamtes erfüllt. Gewerbeanmeldung muß erfolgen, jeder einzelnde von euch. Aber redet doch einfach mal mit euren Finanzamt. Könnt ihr auch anonym per Telefon machen.

Eine GbR ist rein rechtlich gesehen schon eine Lotto Tipp-Gemeinschaft, oder wenn man sich mit 5 Leuten eine Bildzeitung kauft, jeder gibt 10 Cent und schon hat jeder die gleichen Anteile und Rechte an der Zeitung. Schwierig wird es wenn ein 15 und der andere nur 5 Cent zahlt. Das ist dann ein Fall für den Anwalt ;)
 
Hmmm.... mir hat man gesagt man meldet es dem Finanzamt, bekommt dort ne Nummer und legt für jedes Jahr Einnahmen/Ausgaben vor...??!
Darum gehts mir ja - das wir nicht irgendwann plötzlich durch irgendwelche Zufälle mal Post vom FA bekommen.
Also die Frage ist quasi, was zu tun ist, um sich vor Problemen dieser Art zu schützen...
Danke
 
Moin,
also ne GbR anmelden geht schon, das ist der offizielle Weg beim Gewerbeamt. Wenn ihr das macht, dann habt ihr quasi ne Firma die auch Buchführung machen muss.
Wenn ihr keine großen Einnahmen macht, dann hat das sogar Vorteile: Ihr könnt alles absetzen! Jegliche Art der Anschaffung für die Band kann die Mehrwertsteuer abgesetzt werden, die ihr dann vom Finanzamt rückerstattet bekommt. Das funktioniert aber natürlich nur dann, wenn eure Einnahmen geringer als eure Ausgaben sind.
Solltet ihr keine Lust auf Finanzamt haben, dann wendet euch an nen Steuerbüro. Das kostet so 40Eur/Monat und regelt alles für euch bis auf das Rechnungsschreiben (für eure Einnahmen). Ein Steuerbüro kann übrigens auch mehr geltend machen als ihr es wisst, insofern zahlt ihr quasi gar nix dafür.
 
@popsta
Jau, das lachen kann ich mir jetzt nicht verkneifen :D Steuerbüro kost nix.... prust... SORRY

Natürlich kann man solche Kosten als Ausgaben absetzen, jedoch muß man erst einmal das Geld haben (Gewinn) um so etwas zu bezahlen. Genau so der alte Gag, "Hey, ich lade euch alle zum Essen ein. Mit Quittung bekomme ich alles Geld vom Finanzamt wieder"

Also, Ausgaben können in der Steuererklärung (Selbstständige sind hier gemeint) aufgeführt werden, schmälern jedoch den Gewinn, aber senken so auch die steuerliche Last. Sicherlich haste das gemeint. Ansonsten würde die Botschaft lauten: "Selbstständige haben alles frei, müssen nur die Ausgaben nachweisen"! Nichts für ungut, aber bevor jemand auf falsche Gedanken kommt.... :D

ABER so ein Steuerbüro ist wirklich hilfreich und wer eines erwischt, für kleines Geld so wie popsta, der sollte es vom Profi machen lassen. Wenn dann was steuerlich daneben läuft, ist halt erstmal das Steuerbüro dran. ;)
 
@Jote
... ja sicher müssen auch die dementsprechenden Umsätze vorhanden sein das sich das lohnt... logisch :D
Ich kenns aber doch selber... Musiker haben mit so Steuerzeuch nix am Hut und auch keine Lust drauf. 40Euro im Monat bedeutet (auch wenn gar keine Einnahmen vorhanden sind) bei 5 Bandmitglieder pro Person 8 Euro/Monat. Ich denke das kann jeder auftreiben, oder? ;) Und man ist dem Zinanzamt gegenüber wie gesagt immer auf der sicheren Seite .
 
@popsta
Ja, ich weiß wie du es gemeint hast, nur halt unglücklich formuliert. Ich kann auch nur allen empfehlen: Wendet auch an Profis! So spart ihr letzt endlich Geld (z.B. Mahngebühren durch FA) und Nerven.
 
popsta schrieb:
Wenn ihr keine großen Einnahmen macht, dann hat das sogar Vorteile: Ihr könnt alles absetzen! Jegliche Art der Anschaffung für die Band kann die Mehrwertsteuer abgesetzt werden, die ihr dann vom Finanzamt rückerstattet bekommt. Das funktioniert aber natürlich nur dann, wenn eure Einnahmen geringer als eure Ausgaben sind.

was...? DAS machen die mit? d.h. doch wenn ich meinetwegen im jahr 1000€ für equipment ausgebe und 900€ bei den gigs verdiene (also unterm strich gesehen leichtes minus mache) kann ich mir von den 1000€ die MwSt. wieder holen?

versteh ich das richtig? und wenn ja: warum macht der staat da denn mit? ist doch dann ein reines minusgeschäft fürs finanzamt, KEIN zu versteuernder gewinn UND rückzahlung der MwSt.???
 
was...? DAS machen die mit? d.h. doch wenn ich meinetwegen im jahr 1000€ für equipment ausgebe und 900€ bei den gigs verdiene (also unterm strich gesehen leichtes minus mache) kann ich mir von den 1000€ die MwSt. wieder holen?

Nur wenn du in der Umsatzsteuerpflicht bist, d.h. auch eingenommene Umsatzsteuer ans FA abfährst.
 
nene, also wenn du 900Euro brutto verdient hast, und 900Euro Brutto gekauft, dann rechnet sich das gegeneinander auf. Es gibt also nix wieder.
Nimmst du 900Euro ein und hast nix abzusetzen, dann zahlst du 900 minus 19% Vorsteuer ans Finanzamt.
Hast du nur Ausgaben, z.B. wieder 900Euro, dann bekommst du die 19% von den 900Euro wieder.
Das das Finanzamt das nicht lange mitmacht ist ja logisch! Wenn nur Ausgaben da sind, dann macht dir das FInanzamt die GbR wieder dicht. Im schlimmsten Fall mit ner Steuerprüfung!
Das eine GbR nach Gründung keine Gewinne haben kann, bzw. erstmal Ausgaben um das Unternehmen aufzubauen, weiß aber jeder. Bis zu ner gewissen Zeit ist es geduldet das man mehr Ausgaben als Einnahmen hat.
Wenn später aufgrund der Investitionen auch dementsprechende Einnahmen (Gewinne) zu verbuchen sind, dann zahlst du ja auch nur noch und bekommst nichts zurück!
 
aso ok...

also in der anfangszeit wenn ich minus mache bekomme ich die steuer aus meinen aufwendungen zurück und später sobald das unternehmen gewinn abwirft nicht mehr und dafür zahl ich dann dementsprechend die steuern von meinem bruttoverdienst...!?
 
Edit: Die erste Frage schneidet sich ja mit TobiS' Frage, imo verdienst du dann ja nicht mehr brutto sondern Netto und musst dementsprechend den Verdienst versteuern...

@ popsta: Mal ne andere Frage, wenn ich nun meine "Dienste" anbiete, kann ich dann (falls Gewerbe angemeldet ist) auf meinen Rechnungen die Mwst angeben? Muss ich?

Angenommen ich nehm jetzt sagen wir mal 100 Öcken für nen Beat. Davon würden dann ja am Jahresende 19 Euro ans Amt wandern.
Wenn cih nun aber für 300 Euro Equipment kaufe, würden die 200Euro Verlust dazu führen, dass ich 38 Euro zurückbekomme. Rischtisch?
An sich geht die Praxis doch aber auch nur bis zu nem gewissen Wert. Ab nem bestimmten Betrag, kann doch die Gesamtsumme nicht mehr komplett abgesetzt werden? Man ich weiß langsam warum ich meinen BWL-Schein noch nicht habe ;)


@ Topic: Ne GbR hast du ziemlich schnell, auch ohne Vertrag und meistens sogar ohne es zu wissen. Das Beispiel mit der Bild-Zeitung stimmt allerdings nicht, da genau der Fall ausgenommen wurde. Ich zitiere jetzt mal sinngemäß: "solange sie (die Gesellschafter) den gleichen Zweck verfolgen und es nicht nur um die Verwaltung eines Gegenstandes geht"
Wenn du Dir also mit nem Kumpel zusammen ein Auto kaufst und das jeder privat nutzt wie ers braucht hast Du keine GbR, wenn das Auto allerdings nur zum Zwecke einer Fahrgemeinschaft zur zB Uni verwendet wird, ists ne GbR. Die Bildzeitung müsste also zB zur gemeinschaftlichen Recherche eines Schulprojektes dienen um ne GbR zu begründen. Wenn die jeder nur für sich ließt und sie anschließend aufm Klo landet - keine GbR...

Ne GbR lässt sich (momentan, das wird grad überarbeitet) nicht im Handelsregister eintragen. Dadurch können zB Grundbriefeintragungen und ähnliches nicht auf den Namen der GbR laufen, sondern müssen auf die Gesellschafter ausgeschrieben werden. Anders ist das bei einer OHG (Offene HandelsGesellschaft) die an sich wie ne GbR funktioniert, allerdings um zu existieren eingetragen werden muss. Dann funktioniert das an sich wie bei ner GmbH, mit dem Unterschied, dass aufgrund der nicht hinterlegten Sicherheiten die "beschränkte Haftung" der GmbH bei einer OHG nicht funktioniert, sondern die Gesellschafter wie bei einer GbR privat haften. Ne OHG macht so gesehen nur Sinn, wenn man gerade die 25k Euro für ne GmbH-Gründung nicht übrig hat und trotzdem ins Handelsregister eingetragen werden möchte (was in bestimmten Berufszweigen ja Pflicht ist).

Nun aber zum eigentlichen wichtigen Punkt, nämlich dem Gewerbe, da läuft das imo so ab, dass zwar die GbR als solche eingetragen werden kann, aber nur unter zusätzlicher Nennung der Gesellschafter. Also zB "MusterRecords GbR, Max Muster, Mex Mester und Mix Mischer". Bei nem kleinen "unternehmen" wie zB ner Band oder nem IndieLabel ist das aber imo ein eher kleiner Nachteil.
Ne OHG zum Vergleich könnte als "MusterRecords OHG" eingetragen werden. Wobei dann wie gesgat beim Handelsregister die OHG auch angegeben sein muss, mit Sitz und Gesellschaftern und pipapo.
 
wie ist das eigentlich wenn ich ne einzelperson bin? dann is ja mit GbR nich viel, oder? was gäbe es da für alternativen?
 
Für eure Absetzerei gelten folgende Regeln:

1. Gewerbe angemeldet.
2. Vorsteuerabzug wählen, wenn der Fragebogen des FA kommt.
3. Wer nur Verluste macht, den kann das FA, vereinfacht ausgedrückt, die Gewerbeerlaubnis wieder entziehen, da hier nur eine sogenannte Liebhaberei (Hobby) zu vermuten ist. Bei euren Beispielen nur 1000,- Euro im Jahr kann dies ganz schnell passieren. Evtl. Steuervorteile sind dann zurück zu erstatten.

Gewerbe macht nur dann Sinn und wird i.d.R. im steuerrechtlichen Sinne anerkannt, wenn man einen Großteil seines Lebensunterhaltes über die gewerbemäßige Tätigkeit verdient.

EMPFEHLUNG nochmals: Fragt die Profis was für euch besser ist. Das können sein: Finanzamt selbst, IHK, Musikerverbände, Steuerberater, etc.
 
@ popsta: Mal ne andere Frage, wenn ich nun meine "Dienste" anbiete, kann ich dann (falls Gewerbe angemeldet ist) auf meinen Rechnungen die Mwst angeben? Muss ich?

... Zum einen muss erstmal die UstID drauf. Zum Anderen deine Steuernummer.
Jede Rechnug die du stellst, beinhaltet erstmal die Netto Summe, also beispielsweise 100Euro für eine Leistung oder Ware. Auf diesen Posten kommt dann 19% drauf, die als solche ausgewiesen ist. Der Gesamtbetrag für deine Kunden ist dann 119Euro!

Leistung: 100 Euro
Mwst. 19%: 19 Euro
Gesamt: 119 Euro

Künstler können z.B. auch 7% geltend machen, weil es Lizenzen oder künstlerische Tätigkeiten sind. Sobald es eine Dienstleistung ist, sind´s aber wieder 19%

Das DARFST bzw. MUSST du aber auch nur dann, wenn du ein Gewebe hast mit StNr und ID! Ein Freiberufler darf meines Wissens unter keinen Umständen Mwst. ausführen bzw. geltend machen.
Eine Privatperson darf das generell nicht.
 
wie ist das eigentlich wenn ich ne einzelperson bin? dann is ja mit GbR nich viel, oder? was gäbe es da für alternativen?

Als Einzelperson beantragst du eine Einkommenssteuernummer beim FA. Einnahmen, die dann anfallen und nicht via Lohsteuer verrechnet werden (sprich: selbständige Tätigkeiten), unterliegen dann dem Äquivalent zur Lohnsteuer, nämlich der Einkommenssteuer.
Als hauptberuflicher Musiker beispielsweise bist du STEUERrechtlich gesehen dann quasi ein Einzelunternehmer. SOZIALversicherungsrechtlich bist du freiberuflicher Künstler (da tritt dann auch die Künstlersozialkasse auf den Plan).
Je nachdem wieviel du mit deiner "Einzelunternehmertätigkeit" verdienst, kannst du den §19, Absatz 1 USTG in Anspruch nehmen. Das bedeutet dann, dass du die Umstazsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nimmst. Du verrechnest deinen Auftraggebern keine UST, musst also auch keine UST abführen, kannst aber auch die UST deiner Ausgaben nicht gegenrechnen.

Oder du verzichtest auf die Kleinunternehmerregel (Vorsicht: der Verzicht ist für 5 Jahre bindend!), verrechnest deinen Auftraggebern die UST, führst diese ans FA ab, kannst dafür aber die UST deiner Ausgaben gegenrechnen.

Kleinunternehmer ist für das FA übrigens jemand, der weniger als 17.500 € im Jahr Umsatz (NICHT Gewinn!) macht.


LG,

Soares
 
Ein Freiberufler darf meines Wissens unter keinen Umständen Mwst. ausführen bzw. geltend machen.

Doch, darf er. Der Begriff "Freiberufler" hat einkommenssteuerrechtlich überhaupt keine Relevanz - fürs FA ist der freiberufliche Künstler ein Einzelunternehmer. Deshalb geht das mit UST auch ohne Probleme.
 
@ Soares (& ggf. auch den rest):

ist es hier denn dann auch so, dass das FA mir die einzelunternehmertätigkeit wieder entziehen kann, wenn ich sogesehen keinen gewinn erwirtschafte (im falle dass ich die variante OHNE USt. wähle, also weder abführen noch geltend machen)?

gibt es dafür auch irgendeinen namen, sprich sowas wie GbR?

und dürfte ich so dann rechtlich offiziell z.b. CDs / Eigenproduktionen vertreiben oder offizielle bookings für gigs entgegennehmen (unter dem höchstbetrag von 17.500 natürlich)?


EDIT: entstehen mir dadurch kosten bzw können entstehen?
 
ist es hier denn dann auch so, dass das FA mir die einzelunternehmertätigkeit wieder entziehen kann, wenn ich sogesehen keinen gewinn erwirtschafte (im falle dass ich die variante OHNE USt. wähle, also weder abführen noch geltend machen)?

Nein, die entziehen sie dir dann nicht ;)
Wenn du keinen Gewinn erwirtschaftest, musst du auch keine Einkommenssteuer zahlen. Punkt. Aber das kostet das FA ja auch nix. Wenn du eine Einkommenssteuernummer hast, musst du aber eine Einkommenssteuererklärung abgeben, auch wenn du keinen Gewinn machst (es soll FAs geben, die dir nach ein paar Jahren ohne einkommenssteuerrelevante Gewinne sagen, dass du die Erklärung auch vergessen kannst, bis du wieder in der steuerrelevanten Gewinnzone bist)

gibt es dafür auch irgendeinen namen, sprich sowas wie GbR?

Der Name ist - steuerrechtlich gesehen - wohl nach wie vor "Einzelunternehmer". D.h. du bist kein Gesellschafter.

und dürfte ich so dann rechtlich offiziell z.b. CDs / Eigenproduktionen vertreiben oder offizielle bookings für gigs entgegennehmen

Bookings für EIGENE Gigs sind natürlich kein Problem. Das gehört ja zu deiner "Unternehmertätigkeit".
Mit dem Vertrieb von CDs ist die Sache ein bisschen schwieriger - da kenne ich mich nicht genug aus, um dir da wirklich was zu sagen. Aus meiner eigenen Arbeit (Schauspieler) weiß ich, dass ich die Hörbuch-CDs, die ich selbst aufgenommen habe (als Einzelunternehmer, ohne Auftragserteilung durch einen Verlag) und bei meinen Vorstellungen (NICHT über den Handel!) vertreibe, einfach auf meine Gewinn-Überschussrechnung (Einnahmen minus Betriebsausgaben, Versicherungen etc.) verbuchen kann. Ich dürfte aber die CDs, die ich im Auftrag von Verlagen aufgenommen habe und die im Handel erhältlich sind, nicht so ohne weiteres verkaufen (bzw. würde da die Abrechnung so schwierig, dass ich auf diese Buchhaltungsschweinereien verzichten kann).

EDIT: entstehen mir dadurch kosten bzw können entstehen?

Naja, die Einkommenssteuer eben.

Beim [g=420]CD[/g]-Vertrieb und der Frage ob oder ab wann das als GEWERBE gelten würde, kenne ich mich nicht aus.

Liebe Grüße,

Soares
 

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