freie Musik???

djsky

djsky

Registriert
09.11.05
Beiträge
1.872
Reaktionen
28
Punkte
2.252
Hallo,

es heisst doch immer, dass man Songs, von denen der Urheber mehr als 70 Jahre tot ist, ohne Problem covern und remixen kann.
Mich würde mal interessieren, ob es irgendwo im Net so eine Art Liste oder Datenbank gibt, wo ich rausfinden kann, welche Songs eben schon "frei" sind und welche nicht.
 
schau mal auf pdmusic.org. Aber Achtung: Leute, die in den Staaten leben
dürfen Songs, die vor 1922 erschienen sind anscheinend covern.
Lebt man hingegen in Deutschland ist das nicht der Fall. Da gilt die 70 Jahre
tot Regel (Mexiko 100 Jahre).
Wie das jetzt ausschaut, wenn man sein Cover von 1920 auf einen
amerikanischen Server ins Internet stellt und man selbst in Deutschland
lebt, ist sicherlich auch für Juristen eine interessante Frage. Aber ich
würd's nicht machen. Manches erfüllt halt die 70 Jahre Regel nicht.

Und interessant wäre auch Musik von George Gershwin. Ist jetzt 70 Jahre
tot. Aber da gibt's wahrscheinlich wieder das Problem, daß die Texter
(Miturheber) nicht so lange tot sind und man kann dann die Stücke
wieder nicht covern. "Summertime" wäre z.B. ein tolles Lied von ihm,
aber der Text ist sicher von jemand anders.
Inwieweit man jetzt Summertime mit einem anderen Text covern dürfte,
wäre sicher auch interessant, aber vermutlich ist auch das dann nicht
zulässig.

Alle meine Aussagen natürlich ohne Gewähr. Das ist halt mein momentaner
Kenntnisstand.
 
Ein Lied das bei der [g=119]GEmA[/g] (Gesellschaft für musikalische Ausführung) oder einer ähnlichen Gesellschaft erscheint, darf gecovert werden, wobei das instrumental sich vom Original unterscheiden muss.
 
darf gecovert werden??? ohne gebüren zu bezahlen?? kann ich mir ehrlich gesagt schwer vorstellen... bist du dir sicher?
 
Ja!!!
dieses Lied ist quasi "der Öffentlichkeit zur verfügung gestellt"

das sage ich aber auch bloss mit 90%iger Sicherheit. hab vor einigen tagen ein artikel überflogen.

du darfst es lediglich nich unter deinen eigenen namen vermarkten.
Du brauchst auch nich den Interpreten fragen ob du ihn covern darfst.
 
ähm... andersrum:
...der Original-Interpret muss gefragt werden, wenn ein Musikstück von ihm verändert werden soll. Er muss sein Einverständniss geben.
...wenn es nicht verändert wird, darf es 1zu1 gecovert werden - allerdings wenns öffentlich vorgetragen wird, muss dafür [g=119]Gema[/g]-Gebühr bezahlt werden (wenn der originalinterpret diesen Song bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet hat).
 
Lieber Avengers, wenn's um Coverrechte geht, solltest Du Dich mit Deinen Tipps besser zurück halten.
Was Du zu diesem Thema schreibst, ist absoluter Quatsch.
Einfach mal die Suchfunktion benutzen.

Gruß, Markus
 
tut mir leid...ich sollte artikel vllt mal nich einfach überfliegen.
 
und beim remixen solltest du beachten, dass derjenige künstler,der das eingespielt hat(sollte es nicht der komponist gewesen sein) auch nochmal leistungsschutz geniesst, glaube bis 50 jahre nach der einspielung.(aber nimm mich bezüglich des zeitrahmens nicht beim wort).dafür ist die gvl dann zuständig.

gruss
marco
 
was Avengers wohl mißverstanden hatte:

ein 1:1 Cover darf jemanden nicht verweigert werden. Aber klar
kostet das [g=119]Gema[/g]-Gebühren bei öffentlicher Aufführung.
Wird's kein 1:1 Cover ist es eine Bearbeitung, die bedarf der
Genehmigung es Urhebers und die kann verweigert werden.

Alles wie immer ohne Gewähr.

@avengers: am besten Du löscht Deine Aussage oben mit den 3
Ausrufezeichen ganz raus. Nicht, daß da jemand noch Probleme
bekommt, der das irrtümlich für richtig hält.

Jetzt wär's aber toll, wenn jemand noch ein paar links zur
Verfügung stellt für public domain Musik.
 
wegen "remixen": Remixen heißt, man verwendet fremde Aufnahmen. Die Aufnahmen an sich unterliegen Leistungsschutzrechten der Tonträgerhersteller. Wenn diese Aufnahmen noch nciht über 50 jahre alt sind, darf man die nciht ohne Lizenz verwenden!

D.h. z.B., alles, was die Berliner Symphoniker unter Herbert von Karajan eingespielt haben, darf nicht ohne Genehmigung zum Remixen verwendet werden, auch wenn Beethoven&Co. schon sehr lange tot sind.

Gruß Rainer
 
Herzlichen Dank erstmal für die vielen Antworten, nur meine grundsätzliche Frage wurde damit leider immer noch nicht beantwortet. Gibt es irgendwo jetzt Listen oder Internetseiten, wo Musik aufgelistet ist, die man frei benutzen kann??
 

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben