Frage zu Eigentumsrechten an 2 E-Gitarren

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Hi Leutz!

Ich bin mir nicht sicher, ob das hier genau hinpasst, aber es geht um alle Fälle um eine rechtliche Frage.

Vor ca. 15 Jahren gab es Zoff in meiner damalige Band. Das bedeutete, dass unser einer Gitarrist die Band dann aus Frust nach diversem Ärger spontan verließ.

Wir machten ohne ihn weiter. Trotz mehrmaliger mündlicher Aufforderung lies er jedoch 2 E-Gitarren (heutiger Wert ca. 200 und 300 Euro) einfach im Proberaum stehen. Kurz darauf ist er unbekannt in den Norden Deutschlands verzogen.
Nachdem sich dann die Band endgültig (ohne Streit :) ) aufgelöst hatte, mussten alle unsere Klotten aus dem Proberaum raus. Also habe ich die Teile welche da nun wohl noch so 2 Jahre im Weg rumstanden mit zu mir nach hause genommen. Seit dem liegen die Klampfen hier unter meinem Bett herum da ich sie auch nicht so dolle finde, als dass ich sie jemals nochmal spielen mag.

Meine Frage dazu:
Ich will die Dinger loswerden, kann ich sie verkaufen? Oder gehören sie ihm immer noch, muss ich ihn ausfindig machen? Wem gehören die beiden E-Gitarren eigentlich nun?

Wäre über rechtliche Aufklärung sehr dankbar.

Liebe Grüsse
Adrian
 
Hi,


Ich kann Dir jetzt nicht sagen, nach wievielen Jahren sowas verjaehrt oder sich von allein eruebrigt...


Aber: Falls Du den Typen ausfindig machen musst: Berechne Ihm die Kosten fuer das langjaehrige Lagern und und fuer das "Aufpassen" auf die Instrumente.

- Sollte Dein Schaden nicht sein...

Gruss, Pete.
 
Hey

Also am besten ist wohl, du machst den Typen mal ausfindig, wenn das denn möglich ist.
Sofern das nicht gehn sollte, denke ich mal, dass du die Gitarren schon verkaufen dürftest.

Na ich denke mal das hilft dir nicht viel weiter ;)
 
Man kann sein Eigentum an einer Sache aufgeben. Generell möglich, aber bei einer solchen Annahme wäre ich sehr vorsichtig und zurückhaltend.

Eher würde ich denken, dass er nach wie vor Eigentümer ist.

Wenn Du sichergehen willst: Nach 30 Jahren sind auch Herausgabeansprüche aus Eigentum verjährt. :D

Hinterherlaufen brauchst Du ihm aber nicht. Hätte er seine Sachen halt nicht zurücklassen sollen.

Gruß Rainer
 

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