Ebay und Gebrauchtes!?

  • Ersteller Matias228
  • Erstellt am
Also bei Ebay kaufen hab ich so meine bedenken?

Vor ca . 2 Jahren hab ich dort Software gekauft. Es waren keine Programme sondern Sounds
Der Preis war 13 Euro. Als ich CD bekam war es eine gebrannte CD die noch nicht einmal funktionierte. Käufer meldete sich nicht und da ich dachte den preis von 13 Euro könnte ich verkraften. Habe ich keinen Anwalt oder Polizei eingeschalten.

Schwerer Fehler von mir!!!!

Nach eineinhalb Jahren habe ich Post bekommen von der Staatsanwaltschaft bekommen. Ich hätte über Ebay Raubkopien gekauft.

Und damit habe ich gegen das Urheberrechtgesetzt verstoßen.

Mußte dann zur Polizei und eine Erklärung abgeben das ich die CD nicht mehr haben oder Hätte sie abgeben müssen.. ( Weil sie nicht funktionierte hatte ich sie weggeschmissen) .

Weil die CD nur 13 Euro gekostet hatte wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.

Fakt ist, ich habe gegen das Urheberrechtgesetzt verstoßen. Durch Unwissenheit ….
meine Dummheit…..

Hätte sofort zur Polizei gehen müssen und dort Anzeige erstatten müssen. Um mich so dagegen zu schützen.

Gruß Uwe
 
Schaut doch einfach mal den dem thread über berühmt werden für 20€ an und???

ich melde mich heute noch bei ebay ab is mir zu blöd.

Lieber Tauschböse mit Geld gegen Ware, nach Funtionstest!!!
 
Hatte vergessen zu sagen es war bei Ebay als Orginal CD verkauft worden.
Was gelogen war.

Der Verkäufer wird jetzt bestimmt hinter Schwedischen Gardinen sitzten.

Also bei Ebay zu kaufen habe ich immer ein schlechtes Gefühl seitdem.

Gruß Uwe
 
Brainsaw schrieb:
@systemfehler: also bei uns hier hat das bislang immer super geklappt, ich hatte immer die Zettel dranhängen und noch nie ein Paket einfach so im Treppenhaus stehen

Treppenhaus gbt es hier ja nicht, das steht dann Wind- und Wetterungeschuetzt einfach vor der Haustuer so dass dann auch jeder von der Strasse das Paket einfach so mitnehmen kann.
 
Hi Jungs & Mädels

habe bisher mit ebay keine Probleme, allerdings bin ich auch sehr vorsichtig beim Kauf.

1. prüfe den Verkäufer (was bei ebay einzusehen ist)
2. Kontaktiere immer vorher mit dem Verkäufer per email und wenn sich einer nicht meinen Vorstellungen entsprechend meldet ist ein Gebot schon gestorben.
3. Gebote immer in der letzten Minute... wenn sich es noch preislich lohnt und ich mit dem Verkäufer schon einig bin

So hab ich bisher noch nie schlechte Erfahrungen gesammelt... bisher alles ok... und viel Geld gespart...

Gruss
Kesse

PS: zu DHL oder wie auch immer die Post verschickt wird...

An meinem Briefkastenschlitz ist ein grosser Aufkleber... Aufschrift: Bitte Postabholschein einwerfen bei Päckchen, Paketen, A4 Briefsendungen (die passen in meinen Briefkasten nicht rein)
Das hat bisher auch immer geklappt... und wenn eine Lieferung sichtbar beschädigt ist (Abhohlung Post) nehme ich es nicht an oder lasse es mir von der Post vorsorglich bestätigen.

Und denkt dran: ob DHL oder sonstirgendwie... auch UBS und TNT... das Frachtgut läuft über Förderbänder wo keine Menschenseele in der Nähe ist... also beim Versenden alles so verpacken als würdest Du es zum Käufer per Wurf schmeissen... :)
 
Wenn die Post DHL etc die Pakete einfach vor die Tür legen oder so ohne von jemand das bestätigt zu haben dann zeigt das bie der Post (an die können nur mit der unterschrift beweisen das ihr es behalten habt) und kassiert das Gerät ein die Post muss dem Verkäufer das Geld zurück erstatten! und um nett zu sein geht sicher das der verkäufer keinen Verlust gemacht hat! So kann man Geräte fast für nix bekommen! Die post hats eh mal verdient ein reinzubekommen aber bei mir geben sie es nur vorschriftlich ab!
Ansonsten mit ebay eine schlechte und sonst nur gute Erfahrung gemacht!
cu Matze
 
Wieso muß die Post denn dem Verkäufer das Geld zurückerstatten?
 
Theoretisch ist das Paket verloren gegangen, da DHL nicht beweisen kann, daß sie´s abgeliefert haben. Wenn´s ein versichertes Paket muß die Post erstatten. Nach deren AGB hat nur der Versender die Möglichkeit einen Nachforschungsauftrag zu stellen und bei Verlust kann nur der Versender die Versicherungssumme kassieren. Der Versender ist im Ebay-Fall eben der Verkäufer.

Als Käufer, der das Paket nicht erhalten hat, mußt Du dich an den Verkäufer halten, denn nur der bekommt Schadenersatz von DHL. Ich weiß allerdings nicht, ob man den Verkäufer zwingen kann, einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Habe mal gelesen, wenn der Verkäufer das Paket nachweislich versendet hat (er kann´s auch einer Person seines Vertrauens geben, die´s zum Postamt bringt), geht das Risiko auf den Käufer über. Wenn diese letzte Aussage nicht stimmt oder überholt ist, kann ja einer mit besseren juristischen Kenntnissen mal verbessern

Ich habe bislang zweimal Pech gehabt bei Ebay, es lag jeweils daran, daß ich die Bewertungen nicht aufmwerksam genug gelesen habe. Habe ansonsten gute Erfahrungen gemacht.

Gruß
Thomas
 
Hatte bisher bei ebay immer "Glück" bzw. man kann sich ja vorher informieren oder per email bestätigen lassen, daß alles so funktioniert wie's soll.
Das teuerste was ich bisher bei ebay ersteigert habe war um 700€, aber bei wirklich teuren Sachen muß man halt schon sehr vorsichtig sein, und schon genau überlegen ob man das Risiko eingehen will.
Bei einer Bewertung des Anbieters von unter 97% würde ich gar nicht erst mitbieten ( Wobei ich aber sagen muß, daß man oft auch unverschuldet zu negativen Bewertungen kommen kann. So hab ich selbst eine Bewertung von 88%, und das alles nur weil so eine blöde Tussi mein Geld (der Preis war 1€ und der Versand 4€, ich hab einen 5er im Briefumschlag geschickt) nicht erhalten haben will (ich kann's nicht nachprüfen, vielleicht ist ja der Brief tatsächlich nicht angekommen). Wohlgemerkt: Sie hat mir die CD gar nicht geschickt, insofern hatte sie überhaupt keinen Schaden (vom geistigen abgesehen, aber für den kann ich ja nichts), aber trotzdem bekam ich eine negative Bewertung...
Leider habe ich das zu spät gemerkt, sonst hätte ich ihr auch eine negative Bewertung geschrieben.
 

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben