die post hat meine SG zerstört!

quasi gleich rechtsanwalt und die forderung an den verkäufer? ohne vorherigen versuch des abklärens? das empfind ich schon als ein wenig hart

Ich würd´ Dir empfehlem mal zu einem Anwalt zu gehen, selbst wenn´ mal 20 Euro kosten sollte. Wie Du bereits selber erkannt hast sagen die einen so und die anderen so.

Zum Rechtsanwalt gehen heißt ja nicht gleich klagen und Gericht usw. lass´ Dich doch einfach mal von einem Fachman beraten. Ich denke dann hast Du Gewissheit über die Rechtslage und kannst selbst guten Gewissens entscheiden wie Du weiter vorgehen willst. Und bis dahin würde ich mal nix in eigener Sache unternehmen damit Du Dich nicht selber irgendwelcher Möglichkeiten beraubst.

Gruß Mike
 
eieieieieieieiei!

mit den "verdeckten Schäden" ist immer so eine sache. natürlich versuchen die versicherer sich rauszuwinden. andererseits ist es ein beliebter sport, die transporteure zu bescheißen. d.h. defekte ware zu verschicken und die paketdienste dann in haftung nehmen zu wollen. mittlerweile ist es so, dass viele versicherer für verdeckte schäden extraprämien wollen. keine zusatzversicherung - kein geld. wie das bei der post ist weiß ich allerdings nicht. aber das wird der grund dafür sein, dass sie auf die verpackung pochen. du wirst einen langen atem brauchen, um deine kohle wiederzubekommen. schlecht ist auf alle fälle, das die post der transporteur ist. die dickfälligkeit des gelben riesen ist ja bekannt.

wenns auf normalen wege nicht klappt, würd ich doch mal mit anwalt drohen. zumal der zusteller keine quittung hat und die ware abgestellt hat, bietet das schonmal einen angriffspunkt. wahrscheinlich wird die post dann doch kulant sein.

(angaben ohne gewähr. ich bin zwar aus dem gewerbe, doch versuche ich mit versicherungsschäden nix zutun zuhaben zuwollen) :)

gruß
 
Hallo noch mal!
ich fand es fast lustig, was alles hier geschrieben wird.
Ich möchte niemanden zu nahe tretten; aber falls einer von euch so was ähnliches erlebt hat (bedauerlicher weise), heißt es nicht automatisch ist dass ist die regel!!!
Deshalb:

Am besten gehst du zu den zuständigen depot (auf keinen fall über eine postagentur!!!) mit der versandnummer. Verlange gleich den depotleiter, oder der stellvert.

UND: weil du (oder irgend ein nachbar) nie selbst was unterschrieben hat bist du BESCHÄDIGT und nicht der absender, weil es hier zu 99,9% auch um urkundenvelschung handelt...
Zu klärung: die post hat die zustellung (daten verarbeitung) elektronisch gestalltet; und wenm der zusteller die sendung aufruft - muß eine unterschrift folgen - sonst kann der den menü nicht abschlißen - und bei der tegesabrechnung wird das paket als verlust angezeigt - also muß er irgend etwas reinkritzeln...

Das weiß auch jeder depotmitarbeiter, und die möchten keine große sache daraus machen - weil auch jetzt der depotleiter in der mitverantwortung gezogen wird - werden die sich schon bemühen!!! Derjenige zusteller wird auch eine abmahnung erhalten... oder (im wiederholten fall) fliegen...
Wichtig: nicht lange warten!!!!
Dann: beim Anwalt kannst du immer gehen...

Dies war eine kurzform des sachverstandes... (glaubt nich alles was man auf einen schalter sagt...)

Ich habe nicht viel ahnung von z.B. Cubase - aber das war mein tägliches brot über 5 jahren... 8)
 
Am besten gehst du zu den zuständigen depot
da stellt sich mir z.b. die frage: eigentlich wurde ja von DHL verschickt - ich glaube die liefern auch selbständig aus in österreich. sollte ich nicht anwesend sein, geben sie das paket zur österreichischen poststelle zur verwahrung.
da dies nicht geschehen ist, befürchte ich, dass das österreichische postamt sagt, dass sie damit nichts zu tun hab, sondern ich mich an DHL wenden muss.

lg
flox
 
@silvo

ist das jetzt so. als die scanner damals beim frachtdienst eingeführt wurde gabs das nicht. is schon einige jahre her.

DIE IDEE IST GUT! Allerdings, ich würde jemanden erstmal rausschmeissen, wenn er behauptet, einer meiner Fahrer hätte die Unterschrift gefälscht. Was er ja getan haben muß, wie Du sagst. Das Depot zu finden kann allerdings schwierig werden, wenn man nicht weiß wo's ist.
Die Post (zumindest in meiner Gegend) rückt mit Anschrift/Tel. nicht raus, damit die Kunden da nicht alle hinlatschen, was verständlich ist. Die Post hat dafür Ihre Mitarbeiter.
 
Hallo,

Alles Quatsch.....

geh´ zum Rechtsverdeher und lass Dich dort über Deine Möglichkeiten aufklären und entscheide dann.........

Ach und nochwas @Silvo das ist Käse was Du da erzählst:

Floxe hat einen (Kauf)vertrag mit dem Verkäufer und def. nix mit der Post oder DHL zu tun. Und der Verkäufer hat einen Vertrag über eine Dienstleistung, nämlich die fach-, und sachgerechte Auslieferung eines Gegenstandes mit der Post/DHL oder sonst einem Spediteur. Diese Dienstleistung ist vollbracht wenn der Gegenstand ausgeliefert wurde. Die Vertragslage ist bei solchen Sachen nicht "bei jedem anders" sondern ganz eindeutig. Kannst Du gerne im Netz bei tausenden von Rechtsforen nachlesen und bei jedem Anwalt nachfragen wird
Dir jeder die selbe Auskunft geben.

Also kann der Empfänger bzw. der Geschädigte nur seine Ansprüche gegenüber dem geltend machen, mit dem er auch einen Vertrag hat und das ist in diesem Fall nicht der Spediteur sondern der Verkäufer.

Das ist schon mal Fakt !!!!

Gruß Mike
 
damit habe ich gemeint: zuständiger depot in deiner stadt /umgebung; also derjenige depot von wo aus derjenige paketzusteller dir das Paket bringt ( in der regel nich weiter als 15-25 km von deinen wohnort). Und dieses depot (und nur dieses!!) ist für die ordnungsmäßige zustellung zuständig!!! (weil dort auch der zusteller angestellt ist).
mfg
 
hier mal noch ein paar Sachen aus BGB:

Nacherfüllung [Bearbeiten]

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich aus § 437 BGB. In erster Linie wird es dabei um die Nacherfüllung, also die Beseitigung des Schadens gehen, § 439 BGB. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (Bspw. Reparatur). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist bestimmte der Käufer und nicht der Verkäufer. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, ansich nicht statthaft. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich Schadenersatzpflichtig (Schaden können hier, die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache beim Konkurrenten sein). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist, § 439 III 1 BGB. Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadenersatz



Beweislast [Bearbeiten]

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Vorsicht!! BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.



Sachmangel [Bearbeiten]

Ein Sachmangel liegt bei den folgenden Voraussetzungen vor:

* Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, § 434 I BGB. Liegt eine Vereinbarung über die Beschaffenheit vor, dann liegt kein Sachmangel vor, wenn die Sache bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ohne eine solche Vereinbarung liegt dann ein Sachmangel vor, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, § 434 I Nr.1 BGB, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 I Nr.2 BGB.

* Zur Beschaffenheit gehören gem. § 434 I Satz 3 BGB auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (insb. aus der Werbung) erwarten kann. Beispiel: Ein Auto wird in der Werbung mit einem Verbrauch von drei Liter angepriesen, während der tatsächliche Verbrauch fünf Liter beträgt.

* Falschlieferung, es wird eine andere, als die verkaufte Sache geliefert (sog. Alluid) oder Lieferung einer zu geringen Menge, § 434 III BGB. Beispiel: Der Verkäufer liefert anstelle einer Waschmaschine einen Trockner. Kein Sachmangel liegt dagegen vor, wenn der Verkäufer bei Lieferung klar macht, dass es sich bloß um eine Teilleistung handelt und der Rest später nachgeliefert wird. In diesem Fall fehlt es an der Übergaben der gesamten Kaufsache.

* Fehlerhafte Montageanleitung (sog. IKEA-Klausel) oder unsachgemäße Montage durch den Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen, § 434 II BGB. Wobei zu beachten ist, das die fehlerhafte Montage dann kein Sachmangel darstellt, wenn es gelungen ist die Sache fehlerfrei zu montieren. In diesem Fall hat der Käufer auch keinen materiellen Schaden.



weiters unter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Beweislast
 
@Mike1
also nochmals: die zustellung wurde nicht ordnungsgemäß abgewickelt!!
Dafür haftet der zuständige depot. So ist das. Und nicht der absender, oder keine ahnung wer...
mfg
 
weil dort auch der zusteller angestellt ist

jo und der handelt im Auftrag des Absenders, der Ihn ja auch bezahlt und dem er deshalb ja auch eine Dienstleistung schuldet. Was bitteschön hat denn der Empfänger rechtlich mit diesem Man zu tun?????

Gruß Mike
 
wurde eigentlich erwähnt, ob es ein gewerblicher veräufer war? beziehen sich die beliebten BGB § auch auf verträge zwischen privatleuten? das würde mich jetzt mal interessieren.
 
Hallo,

sag mal Silvio bist Du schwer von Begiff oder was? Jetzt werd´ ich aber echt sauer langsahm.

Ja ja ja dafür Haftet der Auslieferer da hast Du absolut recht aber doch nur gegenüber dem, der Ansprüche geltend machen kann und das ist der Vertragspartner und Floxe ist nicht der Vertragspartner....

Lies Dir doch mal oben die Rechtsbelehrung durch da steht es doch ganz eindeutig drin...... oder bist Du jetzt das Gesetzt.....???

Es gibt einen Unterschied bei der Rechtssprechung zwischen "gewerblichem" und "privatem" Verkäufer was die sache angeht, aber das BGB unterscheidet erst einmal nicht sondern hier ist nur "Käufer" und "Verkäufer" aufgeführt.

Aber deshalb sag´ ich ja besser mal ne Rechtberatung einholen und dann erst handeln, da kann man nix verkehrt machen. Und ich glaube eine Erstberatung kostet nix. Also warum jetzt das Risiko eingehen und vielleicht irgendwas falsch machen wenn man umsonst mal jemanden fragen kann der sich besser auskennt als wir alle zusammen.

Gruß Mike
 
@ Mike 1
weil es um urkendefälschung von empfänger handelt. Im disem fall ist der absender, sowie der empfänger beschädigt. Also kann auch (im diesem fall) auch der empfänger (was ich nicht glaube das es notwenig wird) den rechtsweg nehmen...
mfg
 
weil es um urkendefälschung von empfänger handelt.

das kann ich nicht zu 100% versichern.
bei track&trace steht noch immer: ist in auslieferung. interessanterweise direkt von einem anderen bundesland aus, ohne dass es wien jemals in der sendungsverfolgung erreicht hätte. von daher gehe ich davon aus, dass das paket mein depot nie erreicht hat, sondern auf direktem wege ausgeliefert wurde.

lg
flox
 
@floxe:

ruf doch mal kurz bei der Verbraucherschutzzentrale an, die können Dir da auch kostenlos weiterhelfen. Dafür sind die doch da und in Zeiten von Ebay haben die da mittlerweile auch ziemlich Ahnung von sowas....

@snailsoft: ja normalerweise ist ein Kaufvertrag in dem nix anderes geregelt ist in Deutschland ein BGB Vertrag.

@silvo:
weil es um urkendefälschung von empfänger handelt. Im disem fall ist der absender, sowie der empfänger beschädigt. Also kann auch (im diesem fall) auch der empfänger (was ich nicht glaube das es notwenig wird) den rechtsweg nehmen...

auch dann hat Floxe keinen Anspruch, weil der Postbote getäuscht wurde der kann ja nicht wissen dass sich hier jemand als Floxe ausgibt der garnicht Floxe ist, hier hat dann die Post Ansprüche gegenüber dem der die Unterschrift gefälscht hat.

Gruß Mike
 
daran hatte ich auch schon gedacht. ich werde jetzt mal den abend und das telefonat mit dem versender abwarten, ansonsten kontaktier ich die morgen mal.

lg
flox
 
@ floxe
mit dem zuständigen depot kannst du das in 3 min klären.
ich gebe jetzt auf!!
viel glück!!
 
ich stelle grad fest, das der arme >>floxe<< aus österreich stammt. ich hoffe alle teilnehmer haben das früher gemerkt als ich, weil mit österreichischen recht oder verfahrensweisen kenne ich mich nicht aus.
bin ein deutschländer würstchen. tut mir leid, der spam.

jedenfalls wünsche ich dir viel glück ;-)
 
es ist eindeutig zu erkennen das der bruch am hals durch eine scherbelastung kam.
(grösstteil der [g=422]gitarre[/g] /bis zum halskopf/ war statisch abgesichert /mit anderen paketen eingeklemmt/ und der ausragende teil des pakets /halskopf/ war beim stapeln durch ein anderes paket so gewaltig belastet /scherbelastung/ dass sogar trussrod zum vorschein kam.
also: ohne scherbelastung ist so ein bruch unmöglich zu erzeugen, besonders nicht durch falsche handhabung der [g=422]gitarre[/g] (kein mensch kann so ein bruch nur mit bloßen händen verursachen).
dass sind alles argumente welche auf transportschaden zurückführen.
floxe - gehe zum rechtsanwalt, wenn du nicht auf deinen kosten sitzen bleiben möchtest.
lass alle fummeleien mit nicht empfangen und co. links liegen.
die sind nicht schlecht, aber erst ein rechtsanwalt kann schlampereien der post in dein vorteil umwandeln, - und nicht du.
wenn du schummelst und das rauskommt - kannst alles vergessen.
vg
dragan
 
mit dem zuständigen depot kannst du das in 3 min klären.
nur kenn ich eben leider nicht :( ansonsten geh ich halt zur zentrale in meinem bezirk - dort werden üblicherweise meine pakete gelagert.

ich gebe jetzt auf!!
viel glück!!

danke :)

lg
flox
 

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