synthpark
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Ein Freund von mir hat mal wegen einem Fehler in seinem Impressum satte 1.600 Euro an einen Abmahnanwalt bezahlen müssen. Und das alles nur deswegen, weil sein Vorname nicht ausgeschrieben war.Aha. Ich hab auch ne Homepage, unternehmen werde ich gar nichts, vielleicht einen Satz austaischen/ergänzen. So eine Panikmache.
Da hast du keine Chance vor Gericht, das ist eben das Gesetz.
Und was genau macht dein Freund? Ist seine Tätigkeit wettbewerbsrechtlich relevant? Oder ist er "nur" ein Künstler? Abgesehen davon ist das eben sehr grob fahrlässig, eine Person muss eindeutig identifizierbar sein. Dann stellt sich die Frage nach der Abmahnungshöhe, die kann man sicherlich anfechten. Warum 1600 Euro, aus den Fingern gesaugt?
Anderes Beispiel: meine Freundin war lange Zeit Hautmieterin in einer WG. Irgendwann trudelte ein Brief ein und wollte Abmahnungsgebühren in Höhe von 1200 Euro oder so haben, weil angeblich irgendwelche Film Torrentdatenpakete über die IP Vderbindung geflossen sind. Die Kanzlei war für die Rechte der Produktionsfirmen in D zuständig. Könnte jeder in der WG gewesen sein, oder auch keiner.
Ich habe den Anwalt per Telefon zur Sau gemacht. Dann passierte erstmal für ein Jahr nichts. Dann kam ganz zum Schluss ein Brief mit erneuter Zahlungsaufforderung. Wir haben irgendwas geantwortet. Ich wollte ohnehin einen Nachweis haben, über welche Netzwerkrouter die Daten genau geflossen sind etc. Irgendwelche Nummern waren mir zu wenig. Am Ende ist einfach nichts passiert, Problem ausgessen. Erst heiße Luft, dann Ende Gelände.
Ich hätte die Summe von 1600 Euro niemals gezahlt.