Coversong

N

NULL

Guest
Hallo,

ich habe mal eine Frage zu den rechtlichen Dingen. Wir haben von einer relativ großen Band eine Cover-Version aufgenommen, haben aber davon abgesehen diese auf unsere CD zu packen, da niemand uns über die rechlichen Dinge aufklären konnte. Allerdings spielen wir jetzt mit dem Gedanken dieses Cover wenigstens auf unsere Homepage zu stellen. Da wir so kein Geld mit dem Lied einnehmen, scheint uns das rechtlich möglich zu sein. Oder muss man trotzdem eine Genehmigung haben? Und wenn dann von wem?

JZ
 
Moin!

Oh ja, eine sehr gute Frage, die betrifft mich auch ein wenig. Ich hab mit meiner Band einen sehr bekannten Song aus den 70ern gecovert, den wir aber nur live spielen und nicht im Studio aufgenommen haben. Wie sieht's denn da aus? Dürfen wir das überhaupt live spielen oder kann man da Ärger mit der Gema kriegen?
Dann noch einen Schritt weiter, wir haben einen Live-Mitschnitt von dem Song gemacht und fragen uns ebenfalls, ob wir den vielleicht auf unsere Homepage stellen können. Kennt sich da zufälligerweise jemand genauer aus?

Gruß,
Froschbrocken
 
Hi,
laut "CD Herstellung von A-Z" von Voggenreiter braucht ihr eine Genehmigung vom Originalinterpreten bzw. seiner Plattenfirma.
 
hi zusammen,

die frage ist sehr einfach zu beantworten:
du musst auf jeden fall die künster um genehmigung bitten! dann musst du dieses bei der gema anmelden (als coversong). es spielt keine rolle, ob du bei der veröffentlichung auf der website geld damit verdienst oder nicht, das interessiert keinen!
wenn du sie z.b. live aufführst, dann KANNST du damit geld verdienen. wie willst du nachweisen, das du NIE geld mit deinen cover verdient hast.
die beweispflicht liegt zwar immer bei´m ankläger, aber dei gema sitzt am längeren hebel wie du.
zum zweiten, wie schon gesagt, musst du um genehmigung bitten, das du einen song covern vom künstler xyz nachspielen darfst.
ob du das alles machst oder nicht, das musst du selber entscheiden. aber wunder dich nicht, wenn du mal die gema vor der türe stehen hast.

oh gott, das hört sich schwer nach moralprädigt an :-D , aber so ´s buissnes...

mfg
karsten
homeredording.de
soundsamples.de
 
Moin,
die Sache ist ganz einfach und ist im UrhG ganz klar geregelt: Es bedarf immer einer Zustimmung des Urhebers! Dieser kann durch seine Plattenfirma oder seinen Manager, seinen Produzenten oder wen auch immer vertreten werden. Es bedarf also einer SCHRIFTLICHEN Genehmigung durch den Inhaber des Urheberrechts nach dem vierten Abschnitt UrhG. Die eventuell anfallenden GEMA-Gebühren bleiben hiervon gänzlich unberührt und sind gesondert abzurechnen.
Merke: Nutzt Ihr einen fremden Song oder Teile wie Samples oder ähnliches, benötigt Ihr immer eine schriftliche Genehmigung des Urhebers. Besonderheiten zur GEMA regelt das GEMA-Gesetz. Abwandlungen oder Verfremdungen fallen ebenfalls darunter. Solltet Ihr dieses nicht berücksichtigen wird’s verdammt teuer…
 
Hallo,

hab vorhin schon geschrieben, aber wohl falschen Knopp bedient...

Das Thema ist für mich auch interessant, weil ich einen Song von Sting zu hause "gecovert"habe. Ich werd damit nun sicher nicht berühmt, Geld verdienen ist nicht drin, aber die Leut, die das bisher gehört haben sind begeistert.

Was ich vorhabe ist, ich will das Lied brennen und als z.B. Weihnachtsgeschenk jemandem geben.

Sicher werde ich dann auch davon betroffen?

Ehrlich, ich glaube so traurig das ist, aber den Streß tue ich mir nicht an.

Was kostet das denn im Überblick?Weiß das jemand?

Muß also Stings Plattenfirma meine Version hören, d.h. die bekommen eine CD von mir?
Wird Sting dann noch seinen Vertrag behalten...:p

So oft, wie jemand auf dieser Welt ein Lied eines bekannten Künstlers nachspielt und das aufnimmt, da brauchen die doch Heerscharen von
"Genehmigern/Neinsagern"?

Alles sehr kompliziert, habe aber auch keine blasse Ahnung- eben absolut Beginner und dementsprechend blauäugig bin ich.

Gruß

Holger
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben