Cover älterer Songs

Sonst hätten die Bachs, Mozarts und Wagners nur schlau sein müssen. 70 Jahre nach dem Tod ist Schluss, da kann man dann nichts mehr weitervererben.
Als diese Herren lebten gab es das Urheberrecht noch lange nicht. Das als Erstes.
Und die Aussage nach 70 Jahren ist Schluss ist ebenso falsch.
 
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Sonst hätten die Bachs, Mozarts und Wagners nur schlau sein müssen. 70 Jahre nach dem Tod ist Schluss, da kann man dann nichts mehr weitervererben.
Als diese Herren lebten gab es das Urheberrecht noch lange nicht. Das als Erstes.
Und die Aussage nach 70 Jahren ist Schluss ist ebenso falsch.
Das Erstere ist schon klar und war bildlich gemeint, obwohl es zarthafte erste Ansätze in England und Frankreich gab, aber natürlich nicht unser Urhebergesetz.
Würdest du mir bitte eine Kommentierung aufzeigen, die besagt, dass man das Urheberrecht länger als 70 Jahre nach Tod des Urhebers weitervererben kann?

Es steht im Gesetz und den Kommentierungen anders drin, aber vielleicht hast du eine besondere Fundstelle?
Schau dir meine Fundstellen weiter oben an.
 
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Würdest du mir bitte eine Kommentierung aufzeigen, die besagt, dass man das Urheberrecht länger als 70 Jahre nach Tod des Urhebers weitervererben kann?
Nee, ich bezog mich auf den Satz nach siebzig Jahren ist Schluss. Das stimmt imo für das Urheberrecht, aber nicht für die Rechte an der Verwertung, die zB ein Verlag oder ein Label evtl haben.
In das frei verfügbare Allgemeingut sind, so weit mir bekannt, zB. Die Songs von Robert Johnson übergegangen. Eine für blues und blues rock Musiker feine Sache.
 

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