Covern erlaubt?

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sven_lueneburg

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Hallo an alle, ich habe mal eine Frage. Ich mache Musik und schreibe meine Songs und Texte selbst. Allerdings habe ich (NUR für mich) einige "Oldies" aufgenommen, die ich gern auf meiner Homepage zum kostenlosen Download anbieten möchte. Nur so als "Zusatz". Ich weiß ja, daß der Urheber 70 Jahre nicht mehr unter uns weilen muß, bevor man etwas "covern" darf. Jetzt meine Frage: Gilt das nur für Live-Konzerte und kommerzielle Veröffentlichungen oder darf ich unendgeldlich Songs wie "Be my Baby" oder "Under the Boardwalk" kostenlos auf meiner Homepage als Coverversion anbieten?
Wär nett, wenn mir jemand bei dieser Frage helfen könnte.
Vielen Dank schonmal und bis dann!
Sven
 
Nein. Du darfst eigentlich noch nicht mal [g=32]Midi[/g]-Files solcher Songs anbieten, und auch viele Chord-Archive müssen sich mittlerweile gegen Plattenfirmen wehren (wobei mir da die juristische Basis einer solchen Forderung zumindest in Deutschland etwas abgeht).
 
Das darfst Du nicht.
Du riskierst damit eine Klage und Schadensersatzforderungen,
die Dich für die nächsten Jahre finanziell außer Gefecht setzen werden.
 
wie ist es eigentlich wenn der urheber seine rechte vererbt hat??

dann darf man doch auch 70 jahre nach seinem tod nicht einfach so covern oder??
 
oonightshiftoo schrieb:
wie ist es eigentlich wenn der urheber seine rechte vererbt hat??
dann darf man doch auch 70 jahre nach seinem tod nicht einfach so covern oder??

§ 64 des UrhG besagt:

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.



Da in dem Paragraphen nicht mehr steht, ist nach 70 Jahren ohne wenn und aber Schicht mit Recht.

Coverrn darfst du übrigens alles und immer.

Entscheident ist das Thema Veröffentlichung deines Covers.

Wenn du bei einem Konzert einen Cover-Song im Programm hast, so sollte das der Veranstalter wissen, damit er entsprechend die Kosten an die [g=119]GEMA[/g] abführen kann (muss!).

Bei jeder anderen VÖ (egal ob Homepage, CD, DVD etc.) eines Covers muß ebefalls an die [g=119]GEMA[/g] abgeführt werden.

Anders siehts bei Bearbeitung eines geschützen Werkes aus, da brauchst du für die VÖ zusätzlich die Erlaubnis des Rechteinhabers oder Rechteverwalters (der Urheber selber, Verlag oder Label z.B.).

Sollte ein Song mal nicht bei der [g=119]GEMA[/g] sein, empfielt sich dann aber im Falle einer Cover-VÖ den Urheber selber anzusprechen. Ob man das in dem Fall tun muss, weiß ich jetzt nicht, aber aus meiner Sicht gehört das unabhängig von der Gesetzeslage zur Fairness unter Musikern.

Gruß
Jens
 
hallo, hallo,
das ist so nicht richtig !!

ihr dürft covern, wenn ihr die songs so lasst wie sie sind.
ihr dürft die auch online stellen, wenn ihr bei der [g=119]gema[/g] brav die
gebühren dafür bezahlt, wenn die urheber eine verwertungsgesellschaft angehören !!

was ihr nicht dürft ist ohne genehmigung einfach nen anderen text
auf die musik setzen, oder die musik verändern, oder eine originalaufnahme online stellen.

nutzt bitte die suchfunktion hier, dann findet ihr das thema mehrfach diskutiert !!

super, da war wieder einer schneller ;-)
 
Attila schrieb:
hallo, hallo,
das ist so nicht richtig !!

ihr dürft covern, wenn ihr die songs so lasst wie sie sind.
ihr dürft die auch online stellen, wenn ihr bei der [g=119]gema[/g] brav die
gebühren dafür bezahlt, wenn die urheber eine verwertungsgesellschaft angehören !!

was ihr nicht dürft ist ohne genehmigung einfach nen anderen text
auf die musik setzen, oder die musik verändern, oder eine originalaufnahme online stellen.

nutzt bitte die suchfunktion hier, dann findet ihr das thema mehrfach diskutiert !!

super, da war wieder einer schnelle ;-)

Nichts anderes habe ich gesagt.

Siehe diesen Satz:
Anders siehts bei Bearbeitung eines geschützen Werkes aus, da brauchst du für die VÖ zusätzlich die Erlaubnis des Rechteinhabers oder Rechteverwalters (der Urheber selber, Verlag oder Label z.B.).

Ich habe es nur etwas anders formuliert ;)

Gruß
Jens



EDIT:
super, da war wieder einer schnelle ;-)
Ach so, du hatteste meinen Beitrag noch gar nicht gesehen und beziehst dich gar nicht auf mich ... OK, vergiss es ;)
 
habe ja auch geschrieben das du mit deiner antwort schneller warst als ich, daher das missverständnis......du hast es auch besser formuliert !
 
Attila schrieb:
hallo, hallo,
das ist so nicht richtig !!

ihr dürft covern, wenn ihr die songs so lasst wie sie sind.
ihr dürft die auch online stellen, wenn ihr bei der [g=119]gema[/g] brav die
gebühren dafür bezahlt, wenn die urheber eine verwertungsgesellschaft angehören !!

was ihr nicht dürft ist ohne genehmigung einfach nen anderen text
auf die musik setzen, oder die musik verändern, oder eine originalaufnahme online stellen.

nutzt bitte die suchfunktion hier, dann findet ihr das thema mehrfach diskutiert !!

super, da war wieder einer schneller ;-)


das problem dabei ist die definitionsgeschichte. ich wurde einstmals von einem musikrechtler gewarnt, weil allein schon die verwendung eines anderen gitarrensounds, einer anderen [g=149]snare[/g]-drum und vor allem eines anderen sängers einen so deutlichen unterschied vom original markiert, dass man es als "bearbeitet" interpretieren kann. das ist nämlich nicht genau festgelegt.

von daher vorsicht.


Der Gruß

Griffin
 
@InSomnius:

Die Grenzen zwischen Cover und Bearbeitung sind in der Tat fließend. Deshalb wäre ich auch vorsichtig und würde mir bei einem Cover möglichst keine Freiheiten (z.B. anderes Solo) erlauben.

Dass allerdings die bloße Verwendung einer anderen [g=149]Snare[/g] oder eines anderen Sängers aus einem Cover eine Bearbeitung werden lässt, halte ich für ein böses Gerücht. Es ist ja gerade das notwendige Wesen einer werkgetreuen Nachspielung (Cover) , dass diese nicht mit denselben Instrumenten und nicht mit denselben Solisten / Sängern erfolgt.

Wenn nun allerdings jemand meint, dass er die Melodie in Alt-Tonlage einer Sängerin durch ein Deathmetal-Gegrummele ersetzen muss, dann hat der Herr allerdings recht: Das wäre auf jeden Fall eine Bearbeitung. Gleiches, wenn jemand aus einer Metal-Nummer einen Reggae macht. :D

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:
Deshalb wäre ich auch vorsichtig und würde mir bei einem Cover möglichst keine Freiheiten (z.B. anderes Solo) erlauben.

Hmm ... ich stelle mir gerade die Frage wie es zu schaffen ist, z.B. so manche Quitsche-Soli von Kerry King oder das Wah-Gejaule von Kirk Hammet in nem Cover 1:1 nachzuspielen ;)

Gruß
Jens
 
Es gibt halt Sachen, die lassen sich einfach nicht nachspielen... :D

Ich dachte jetzt eher so in die Richtung, dass z.B. ein Scorpions-Stück mit einer Irrsinss-Paganini-Etüde gewürzt wird oder sonst was in anderer Richtung gespielt wird.

Die Frage, ob bloß wegen mangelnder Fähigkeit andere Soli als Cover durchgehen könnten, ist schon interessant. Ich denke, die Fähigkeit des Interpreten dürfte da wohl kein Kriterium sein.

Vielleicht sehe ich das zu vorsichtig. Nur da Gary Moore wegen eines kleinen Gitarrenparts schon einen fetten Prozess an die Backe kriegte, bleibe ich dabei: Andersartige Soli können eine Bearbeitung darstellen.

Gruß Rainer
 
zitat:"..............gitarrensounds, einer anderen [g=149]snare[/g]-drum und vor allem eines anderen sängers einen so deutlichen unterschied vom original markiert, dass man es als "bearbeitet" interpretieren kann. das ist nämlich nicht genau festgelegt."

von daher vorsicht.


Der Gruß

Griffin


na, dann bin ich mal auf die abmahnwelle gespannt ;-)
so gesehen wäre eine auch wohl rhythmische variation eine abweichung die bei jedem gitarristen, oder musiker vorliegt schon eine bearbeitung.
schon andere gitarrenseiten können anders klingen.
aufnahmen in einem anderen raum, vielleicht auch ??

am ende laesst sich alles interpretieren und jedes neuspielen eines stückes wäre damit eine werkneuschöpfung, die vom urheber bei der [g=119]gema[/g] angemeldet werden muesste ;-)
viel spass.....

ich hoffe das du mich für die verwendung deines zitates nicht verklagst :))))))
 
und wenn ich jetzt einen Song mit halbwegs, aber nicht komplett authentisch
nachgespieltem Solo und veränderten Akkordbegleitungen
und weiß der Geier covere, nur um meinem Bruder eine Freude zu machen,
also nix veröffentlichen, nur verschenken...
krieg ich da auch Stress?
 
jaaaa, denn deiner bruder wird dich anzeigen, weil deine interpretation grauselig ist.......

das kann man jetzt weiterspinnen wie man will und wenn ein anwalt eine chance sieht ne abmahnung zu schreiben, werden die das womöglich auch noch versuchen....

vorsicht beim pfeifen und singen auf der strasse, keine interpretaionen mehr unter der dusche.
 
ja dann dürfte ja in einige jahren jeder elvis songs covern wie er möchte oder???
 
in einigen jahre, du bist gut, das werde ich wohl nicht mehr erleben ;-)
1977-2048 ?? sind erst mal die erben dran.
dann könnte ich mit über 80 dann loslegen elvis zu verhunzen :)

fallt doch erst mal über die autoren der 20 und 30er jahre her.
wer ist denn da so gestorben ??
 
Hallo nochmal! Meine Herren, ich sehe schon...daß dieses Gesetz eine ziemlich "dehnbare" Geschichte ist. Ich meine, sicher sollten (müssen!) gewisse Dinge geschützt werden, aber ob das in diesem Maße sein muß...naja...jetzt habe ich noch eine Frage:
Gibt es eine Art "Verzeichnis" oder "Liste" in der Vermerkt ist, welche Stücke NICHT dieser Bestimmung unterliegen? Würde mich echt mal interessieren. Also bis dann! SVEN:)
 
:p das letzte Hemd hat keine Taschen... :D
 

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