CD und Mehrwertsteuer

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bischof

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Hallo zusammen,

mal eine doofe Frage: Mal angenommen ich würde eine Webseite haben und meine CDs darüber verkaufen. Muss ich pro Verkauf Mehrwertsteuer einrechnen? Muss ich das Gewerbe anmelden? Ich spreche hier von allerhöchstens 100 CDs im Jahr..

Wie ist da die Praxis?

Danke und Gruß
Olli
 
Bin kein Steuerberater - aber Folgendes:

Es gibt eine Grenze für den Jahresumsatz für ein Gewerbe. Wo genau die Grenze ist, können Dir Profis sagen, ich glaube bei 17.000 EUR Umsatz im Jahr (Umsatz - nicht Einkommen!).

Liegst Du unter dieser Grenze bist Du Kleinunternehmer. Du kannst zu MWSt optieren (dann beim FA angeben), mußt aber nicht. Das heißt, Du hast die Wahl.

Liegst Du über der Grenze, bist Du auf jeden Fall MWSt - pflichtig. Dann hast Du keine Wahl.

Dein Gewerbe (also dass Du überhaupt gewerblich etwas machen willst, und nicht nur "privat Flohmarkt") - das solltest Du in jedem Fall anmelden. Gehe zum FA, sag denen was Du vor hast, die helfen Dir dann schon weiter.

Wie gesagt, alles ohne Gewähr......
 
Mehrwertsteuer ist nicht Umsatzsteuer.

Grenzbetrag um unter die Kleinunternehmerregelung zu fallen liegt bei 17.500€ Umsatz pro Kalenderjahr.

Ein Gewerbe solltest Du wohl anmelden, aber Achtung: Ich weiss ja nicht wie alt Du bist und was Du sonst so treibst (beruflich), aber wenn Du ansonsten keine Einkünfte hast kann es leicht passieren, dass Du von deiner Krankenkasse als hauptberuflich Selbständiger eingestuft wirst und dementsprechend deine Beiträge (mitunter nicht unerheblich) angehoben werden.

Du solltest also beim Finanzamt nachfragen, wie die dein Vorhaben einstufen würden und sollte eine Gewerbeanmeldung fällig werden dich mit deiner Krankenkasse kurzschliessen. Der Mindestbeitrag liegt dann bspw. bei nicht mehr über die Eltern Mitversicherte (deswegen die Frage nach deinem Alter und deiner derzeitigen Tätigkeit falls vorhanden) bei etwas über 230€ für Kranken- und Pflegeversicherung.

Ob sich das dann wirklich für dich lohnt, musst Du genau abwägen.
 
Unterschied zwischen MWSt und USt?
Das wußte ich nun auch noch nicht.

Aber was die (hohen) Beiträge als hauptberuflich Selbstständiger angeht für Krankenkasse:
Da wäre noch der Tipp mit der KSK (Künstlersozialkasse)....
 
Du kannst z.B ein Nebengewerbe anmelden.

Wenn du einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehst, solltest du deinen Arbeitgeber über dein nebengewerbliches Vorhaben informieren. ( Antrag auf nebengewerbliche Tätigkeit )

Ob die Gründung eines Gewerbes hier sinnvoll ist ( 100 CDs im Jahr ), ist fraglich.
Als Musiker fällst du aber in den Bereich der "Freien Berufe" und kannst den Umsatz auch als "Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit" beim Finanzamt angeben.
Letztendlich entscheidet aber das Finanzamt ob die selbständige Arbeit, der du nachgehst, gewerblich oder freiberuflich ist.
 
Wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit auf dem Musikmachen (Komponieren, Aufnehmen, Auftreten mit Band etc.) liegt und über die Website nur ein paar CDs vertickt werden, dann dürfte das zwar eine selbständige Tätigkeit sein, aber kein Gewerbe. Und ggf. nur eine Nebentätigkeit, s.die Kriterin, die simon87 angeführt hat.

Dann kommt es darauf an, ob Olli überhaupt die Absicht hat, auf Dauer mal Gewinne mit dem Cd-Verkauf zu erzielen. Wenn das ganze nur dazu dient, die Kosten fürs Musikmachen etwas zu senken, dann ist das Liebhaberei, und die Erlöse brauchen erst gar nicht in einer Steuererklärung aufzutauchen. Wie gesagt, aber nur dann, wenn aus dem Verkauf keine Gewinne erzielt werden (Unterschied Erlös / Umsatz - Gewinn ist klar?). Und dann ist sowieso keine Umsatzsteuer auszuweisen.

@digital_dominion: Ich kenne zwar den Unterschied Umsatzsteuer - Vorsteuer, aber MWst benutze ich zu UmsSt synonym. Bin ich immer prima mit klargekommen. Wo soll darin der Unterschied liegen?
 

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