Wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit auf dem Musikmachen (Komponieren, Aufnehmen, Auftreten mit Band etc.) liegt und über die Website nur ein paar CDs vertickt werden, dann dürfte das zwar eine selbständige Tätigkeit sein, aber kein Gewerbe. Und ggf. nur eine Nebentätigkeit, s.die Kriterin, die simon87 angeführt hat.
Dann kommt es darauf an, ob Olli überhaupt die Absicht hat, auf Dauer mal Gewinne mit dem Cd-Verkauf zu erzielen. Wenn das ganze nur dazu dient, die Kosten fürs Musikmachen etwas zu senken, dann ist das Liebhaberei, und die Erlöse brauchen erst gar nicht in einer Steuererklärung aufzutauchen. Wie gesagt, aber nur dann, wenn aus dem Verkauf keine Gewinne erzielt werden (Unterschied Erlös / Umsatz - Gewinn ist klar?). Und dann ist sowieso keine Umsatzsteuer auszuweisen.
@digital_dominion: Ich kenne zwar den Unterschied Umsatzsteuer - Vorsteuer, aber MWst benutze ich zu UmsSt synonym. Bin ich immer prima mit klargekommen. Wo soll darin der Unterschied liegen?