BGH-Urteil zu Handy-Melodien

Astar

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Hi Leute,

es gibt aktuelle Neuigkeiten zum Thema sampeln.
:hammer:

BGH SAMPLEURTEIL

Komisch dass für Handys Melodien verwendet werden dürfen, aber im anderen Urteil s.h. Homerecording Diskussion über Sampling Urteil

wird ja gesagt, dass das Sampeln einer Melodie aka gleichen Tonabfolge nicht gestattet ist.


= Widersprüchlich.:rtfm:
:symb:

Für Handys gelten nun wohl andere Richtlinien als für [g=420]CD[/g]´s - so ein Quatsch.

Dann Sample ich eben Handy-Klingeltöne :big::blbl::champaign:
 
Falscher Link?

Da geht es gar nicht um Samplen sondern lediglich um Kürzen von Songs!



Gruss...
 
Versteh ICH nicht, der Tagesschau Artikel sagt nichts über Samplen?
 
Sorry, aber diese Klingelton-Diskussionen sind so erbärmlich, daß mir einfach nix dazu einfällt :grr:

Traurich traurich, daß sich der Gesetzgeber über so ne Scheisse den Kopf zerbrechen muss !!

So weit simmer scho, HALLOOOOOOOO AUFWACHEN !!!

lg, Phil
 
@astar
Dein Gedankengang hat den falschen Ansatz. Es geht hier in diesem Fall darum, das ein Komponist der Mitglied der [g=119]GEMA[/g] ist, nicht in Sachen Urheberrecht befragt werden muss bzgl. verwursten seiner Komposition zum Klingelton, da er bei [g=119]GEMA[/g] Verträgen ab 2002 dieses bereits erlaubt hat. Dafür kassiert die [g=119]GEMA[/g] Geld vom Klingeltonersteller/-vertreiber. Der Komponist erhält seinen Anteil dann von der [g=119]GEMA[/g]. Ich hoffe das so einfach wie möglich erklärt zu haben. :)

Das hat nichts mit samplen zu tun!
 
Jote schrieb:
@astar
Dein Gedankengang hat den falschen Ansatz. Es geht hier in diesem Fall darum, das ein Komponist der Mitglied der [g=119]GEMA[/g] ist, nicht in Sachen Urheberrecht befragt werden muss bzgl. verwursten seiner Komposition zum Klingelton, da er bei [g=119]GEMA[/g] Verträgen ab 2002 dieses bereits erlaubt hat. Dafür kassiert die [g=119]GEMA[/g] Geld vom Klingeltonersteller/-vertreiber. Der Komponist erhält seinen Anteil dann von der [g=119]GEMA[/g]. Ich hoffe das so einfach wie möglich erklärt zu haben. :)

Das hat nichts mit samplen zu tun!


Aaaaaaaaaaaaaaaah :LOL: verstehe.....



Danke. Jetzt vertseh ich den Artikel auch...

die Artikel-Überschrift hat mich total auf die sample Schiene abdriften lassen.

Sorry
 
:)


Aber wenn man es dann ganz genau nimmt, hätte da BHG Urteil stehen müssen ;-)


SCNR :-D
 
666Phil schrieb:

Traurich traurich, daß sich der Gesetzgeber über so ne Scheisse den Kopf zerbrechen muss !!

So weit simmer scho, HALLOOOOOOOO AUFWACHEN !!!

lg, Phil



Nicht nur ich habe da etwas falsch verstanden. :smil47eddbd8e1ae8::LOL

der BGH ist nicht der GEsetzgeber, sprich die Legislative, sondern die Judikative und sorgt dafür dass Gesetze eingehalten werden, bzw. interpretieren diese..... und fällen ein Urteil.

Immer dieses Sündenbockdenken. Es ist nicht immer ein einziger Akteur schuld, sondern das System und die Akteurskonstellation, sorgt für Probleme.
Die Personen sind austauschbar......Systeme und Akteurskonstellationen weniger gut bzw. schnell :altweise:

Ist ja wie im Gesundheitswesen hier: "3 Ärzte, 4 Diagnosen" :LOL :D
 
Hey Astar,

Vorneweg: Ich habe den Beitrag von 666Phil so interpretiert, dass die Legislative in Deutschland sich allgemein mit Richtlinien zu so banalen wie belanglosen Dingen wie Handyklingeltönen und Verwertungsrechten beschäftigen muss. Rückstandige könnten sagen: "Früher, als es noch keine Handys gab...".

Aber ich verstehe trotzdem nicht, warum der Interpret nicht persönlich um eine Einwilligung ersucht werden muss. Stattdessen kann einfach eine Telemediale Briefkastenfirma meinen Song nehmen und ihn als Klingelton verwerten auch wenn das von mir nicht beabsichtigt war. Natürlich bekomme ich einen finanziellen Ausgleich, aber irgendwo ist das doch Schwachsinn. Das ist, als wenn ich zu jemandem in die Wohnung gehe, einfach seine Möbel mitnehmen, ihm aber genügend Geld als Entschädigung da lasse.

Gruß,
Archi
 
archibald schrieb:
Hey Astar,

Aber ich verstehe trotzdem nicht, warum der Interpret nicht persönlich um eine Einwilligung ersucht werden muss. Stattdessen kann einfach eine Telemediale Briefkastenfirma meinen Song nehmen und ihn als Klingelton verwerten auch wenn das von mir nicht beabsichtigt war. Natürlich bekomme ich einen finanziellen Ausgleich, aber irgendwo ist das doch Schwachsinn. Das ist, als wenn ich zu jemandem in die Wohnung gehe, einfach seine Möbel mitnehmen, ihm aber genügend Geld als Entschädigung da lasse.

Gruß,
Archi


Ich verstehe da zu wenig von der [g=119]GEMA[/g]. kommt drauf an wieviel Geld die für den Urheber rausschlagen.

Ich habe aber null Ahnung über die Prozesse die da ablaufen.

Ich nehme mal an, dass die [g=119]GEMA[/g] das individuell pro Sampler (nicht die MPC ist gemeint, sondern die Person in Fleisch u Blut) und Song für den Künstler aushandelt, oder?

Ob man das nun selbst macht, oder die [g=119]GEMA[/g] ist eine andere Frage mit Pro´s und Contra"s
 
Mal was neues in Deutschland. Ein Urteil das eine Sache entkompliziert!
Die [g=119]Gema[/g] sollte versuchen einen höheren Anteil als
bisher (15% der Einnahmen) für Ihre Mitglieder rauszuholen. Dann
würde auch kein Verlust vs. Status Quo entstehen.
 

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