Nach deutschem Recht kann man eigentlich eine Musikaufnahme nicht einmal non-exklusiv und danach noch mal exklusiv verkaufen. Ob das nach US-Recht geht, weiß ich nicht, kann es mir aber vorstellen, zumal die non-exklusive Lizenz, die Du hier zitierst auch noch non-commercial ist. So richtig exclusive im Wortsinn wäre der Verkauf aber in keinem Fall, wenn schon jemand anders eine gülige Lizenz besitzt -- auch wenn die dann non-commercial ist.
Das Problem in DE wäre vor allem die GEMA. Beispiel:
Du und zehn andere kaufen eine billige non-exclusive Lizenz und nutzen diese ganz legal für Stücke, die sie kostenlos auf werbefreien Webseiten zum Downlad anbieten.
Dann findest Du heraus, dass tausende Leute die kostenlose Version haben wollen und denkst Dir: hmmmm nicht schlecht, ich kaufe mir die exclusive lizenz nach, mixe den Track noch mal richtig geil und stelle das Teil dann auf eine kommerzielle Webseite zum Verkauf.
Wenn der Beatbauer in den USA in einer Verwertungsgesellschaft ist, fällt das Stück in DE unter GEMA. Du könntest nachweisen, dass Du es verkaufen darfst, die 9 anderen können aber nachweisen, dass sie es non-commercial zum Download anbieten dürfen. Jetzt hat die GEMA 10 mal genau das gleiche Stück vom gleichen Komponisten mit jeweils anderen Co-Autoren. Wer bezaht die GEMA-Gebühren für die non-commercial-Versionen?
Such mal nach "Sita sings the blues" und Nina Paley, wenn Du wissen willst, wie die GEMA mit parallel lizenzierten Musikstücken verfährt...
Doofes Kopfrechnen: 11 --- es sind am Ende 11 Versionen...