Rechtliche Frage

  • Ersteller montybunker
  • Erstellt am
montybunker

montybunker

Registriert
28.12.04
Beiträge
2.193
Reaktionen
788
Ort
Bochum
Punkte
5.549
Hallo!
Für unser Album (Spotify und Co) planen wir bei zwei Songs jeweils kurze Audiosamples. Einmal Ranga Yogeshwar aus Quarks und Co und einmal Tim Robbins aus die Verurteilten. Jeweils gefunden bei YouTube. Darf ich das?
Grundlagen?
Danke Gemeinde
PS: Derzeit ein Song im Songvoting, der gerne noch ein Feedback hätte. Merci
 
Mit meinem Halbwissen sage ich: darf man nicht, aber da wo kein Kläger, da kein Richter...
 
kurz und knapp:
1.) Du musst Dir die Erlaubnis von Ranga bzw. dem WDR einholen, ebenso die Erlaubnis bei "Castle Rock Entertainment" für das Filmschnipsel und evtl. (wenn´s der deutsche Schnipsel ist) beim Synchronstudio "Magma Synchron" in Berlin
2.) nur weil es im Netz und besonders bei YT zu finden ist, ist es sehr oft gar nicht legal ins Netz gestellt worden

die ganze Sache ist meist leicht geduldet, wenn´s z.B. nur bei SC erscheint, aber Spotify, Beatport usw. da würde ich kein Risiko eingehen
 
Da stimme ich @TheSarge 100% zu! Sobald es auf kommerziellen Plattformen ist, wird es kritisch. Herr Ranga macht ja immer einen recht sympathischen Eindruck, da kann man ja mal testen, was dran ist...
 
Hallo!
Für unser Album (Spotify und Co) planen wir bei zwei Songs jeweils kurze Audiosamples. Einmal Ranga Yogeshwar aus Quarks und Co und einmal Tim Robbins aus die Verurteilten. Jeweils gefunden bei YouTube. Darf ich das?
Grundlagen?
Danke Gemeinde
PS: Derzeit ein Song im Songvoting, der gerne noch ein Feedback hätte. Merci

Darf ich das - nein. Was passieren kann: Abmahnung und Beseitigung. Wie teuer? Alleine eigene und fremde Anwaltskosten für die aussergerichtliche Nummer ca. 5k zzgl Lizenzschaden.

Der EuGH sagt Sampling ist nur verfremdet ok. D.h. Alternative: jemanden mit einer Charakterstimme eigene Sprwchsamples einsprechen lassen.
 
Merci an Euch
 
Aber natürlich dann auch nicht den originalen Text, v.a. nicht von Shawshank Redemption.
 
Bei einer Anfrage würde mich die Antwort mal interessieren.

Ansonsten gibt das Urheber- und Leistungsrecht keine Vorgaben, was "kurz" ist. Aber es wird eine schöpferische Leistung erwartet, damit man das Recht in Anspruch nehmen kann. Vermutlich ist das am Ende eine Einzelfallentscheidung jedes Gerichts, mit wieviel Sekunden so ein Sample noch OK ist.
 
mit wieviel Sekunden so ein Sample noch OK ist.
jetzt komm doch bitte nicht wieder mit der Mär, daß da Sekunden ausschlaggebend sind :rolleyes:
ließ Dir das Urteil vom EuGH durch!
wenn es um gewisse Dauer in Sekunden ging, gäb es viel mehr Probleme, denn nimm doch einfach mal Deine Lieblingssongs: wieviel Sekunden Deiner beliebten Songstelle musst Du hören um es zu erkennen?
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Eventide H9 Max
Antworten
2
Aufrufe
2K
BassExplorer
B
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Nord Drum 3P
Antworten
2
Aufrufe
7K
goldline
goldline

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben