Es gibt KEIN normalerweise bei so ´nem Vertrag.
Wie ich sagte, der Übernahmevertrag besagt einzig und allein, das du verpflichtet bist, Aufnahmen zu liefern, die keine weitere Bearbeitung erfordern.
DAS IST ALLES...alles weitere ist "inhaltlich" frei verhandelbar.
Teilweise findet man dann auch schon wieder Dinge wie Vertriebswege, Release-Länder, etc in solchen Verträgen...das kann aber auch wieder ein reiner Vertreibsvertrag sein. Heisst dann aber auch so.
Lizenzverträge gibt auch, findet man häufig bei Samplerbeiträgen.
In deinem Fall können dir z.B. die Promokosten auferlegt werden. Kann auch sein, dass es das Label übernimmt, bzw stellt es dir diese Dinge so oder so wieder in Rechnung, völlig klar.
Sag mal, was begreifst du eigentlich nicht daran?
Du merkst doch, dass du vom Verständnis her am Ende bist und dann willst dud ich ohne Anwalt durchmogeln?
Viel Spass dabei!!!
Dir sollte schon klar sein, dass du gerade am Anfang mehr Geld in die Sache reinbläst, als du wieder rausholst.
Oh, mann...