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Ravebase
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Ein Cover muß nicht genehmigt werden. Das Verwenden einzelner Teile oder das Abändern bzw. Umtexten eines Werkes muß - rein rechtlich gesehen - genehmigt werden.gilt es nicht als Cover und muss nicht genehmigt werden
Oder glaubst Du tatsächlich Du könntest einen Song von Grönemeyer in einer Hardcore Techno Fassung veröffentlichen und sowohl Herbert als auch EMI legen aus lauter Angst es könne ja ein identisches Cover sein die Hände in den Schoß und schlotter vor Dir?
Um es in Deiner Ausdrucksweise zu sagen: Was für ein ausgemachter Schwachsinn.Und da ein Künstler zu einem nicht unbeträchtlichen Teil von seinem Ruf lebt kann ein geschickter Anwalt Dir da ganz schnell eine Summe ausrechnen.
Ein identisches Cover gibt es nicht. Entweder es ist identisch (das heißt dassellbe) oder ein Cover....aus lauter Angst es könne ja ein identisches Cover sein...
Zeig mir ein Urteil, in dem ein Künstler oder Autor auch nur einen Cent Schadensersatz wegen Rufschädigung durch Verletzung seiner Rechte bekommen hat.
Ob man eine Genehmigung braucht oder nicht, ist eben keine feststehende Tatsache, sondern der Streitpunkt.gerade WENN man die Richtung, den Stil ändert, GERADE DANN braucht man eine Genehmigung (!).
Klar gibt es diesen hypothetischen Fall des SuperGAUs, daß der Urheber/Verlag/Plattenfirma deine Platte aus den Läden nehmen bzw. einstampfen läßt. Aber darauf hat sich doch noch nie jemand eingelassen. Warum sollte er auch? Das würde doch sowieso nur passieren, wenn Deine Veröffentlichung extrem erfolgreich wäre und dann ist das Risiko, Dich vom Markt zu nehmen und nachher nicht Recht zu bekommen verdammt hoch.die ersten Pressungen sind ja quasi "für die Tonne" bzw. müssen aus den Läden genommen werden