GVL Anmeldung

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Kennst sich Jemand aus, wie ich mich bei der GVL anmelden muss, wenn ich als Musikproduzent alles selbst mache?

Zur Auswahl gibt es dort nur Musiker oder künstlerischer Produzent. Ist beides ja nur so halb richtig. Und die anteilige Vergütung unterscheidet sich hier.
Oder macht das keinen Unterschied, da man später ja für jeden Song seine Beteiligung angeben muss? (Was kann man dort dann auswählen?)

Kennt sich wer aus? :)



Nachtrag 12.01.18
Hier wird alles ganz genau erklärt, wie die GVL funktioniert, bzw. was man als Musiker wissen muss:

http://docplayer.org/19733482-Gvl-e...nd-warum-der-gvl-reform-liebe-mitmusiker.html




Vielen Dank an @Tren für den genialen Link!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kennst sich Jemand aus, wie ich mich bei der GVL anmelden muss, wenn ich als Musikproduzent alles selbst mache?
Was für Belege willst du denn einreichen um von der GVL eine Vergütung zu bekommen?
An wen schreibst du eine Rechnung für deine Musikertätigkeiten?
Mit wem handelst du einen Co-Produzentenvertrag aus?
 
spontanapplaus für den kultigen usernamen :)
 
Kennst sich Jemand aus, wie ich mich bei der GVL anmelden muss, wenn ich als Musikproduzent alles selbst mache?
Was für Belege willst du denn einreichen um von der GVL eine Vergütung zu bekommen?
An wen schreibst du eine Rechnung für deine Musikertätigkeiten?
Mit wem handelst du einen Co-Produzentenvertrag aus?
Evtl. habe ich mich schlecht ausgedrückt.
Ich bin eine One Man Band. Also Interpret, Musiker, Produzent.

Ich möchte keine Belege einreichen, sondern meine Beteiligung an meinen Songs in deren Datenbank angeben.

Da war jetzt die Frage was ich angeben muss.
 
Das machst du bei der Gema.
Komponist und Texter.
 
Das machst du bei der Gema.
Komponist und Texter.
Nein. Wie Du bereits schreibst gilt die GEMA für Komponisten und Textdichter. Ich bin seit Jahren bei der GEMA.
Das GVL Thema habe ich bisher immer vor mir hergeschoben.

Die GVL nimmt die Leistungsschutzrechte der aufführenden Künstler war.
Und als "One Man Band", wie bereits oben geschrieben, bin ich in dem Fall auch der ausübende Künstler.

Die Vergütungsquellen der GVL sind Einnahmen aus Radio- oder TV-Sendungen, Erlöse aus der öffentlichen Wiedergabe wie z.B. in Bars oder Cafés, Privatkopieabgaben wie etwa aus dem Verkauf von Smartphones, usw.


Es geht um die Angaben im Wahrnehmungsvertrag: Musiker oder künstlerischer Produzent?
Es ist mir nicht ganz klar, ob das bei der Beteiligung einen Unterschied macht, und ob das bei der Erfassung seiner Titel in der artsys sowieso einzeln angegebn werden kann/muss.

Kennt sich da Jemand aus? :)
 
Die GVL nimmt die Leistungsschutzrechte der aufführenden Künstler war.
Richtig aber nur die Künstler die nicht an der Gemaausschüttung beteiligt sind.
Z.B. holst du dir einen Gitarristen der ein paar Sachen für dich einspielt und dafür einen Lohn erhält. Er bekommt keine Punkte an der Produktion dafür reicht er bei der GVL die Rechnung an dich ein und bekommt dadurch einen gewissen Prozentsatz vergütet.
Wenn keine Rechnung (und nachweisbarer Geldfluss) dann keine GVL Vergütung.
 
Zur Auswahl gibt es dort nur Musiker oder künstlerischer Produzent. Ist beides ja nur so halb richtig. Und die anteilige Vergütung unterscheidet sich hier.
Es wäre vielleicht auch nicht verkehrt, den Text des fraglichen Wahrnehmungsvertrags hier zumindest teilweise zugänglich zu machen und zu sagen, auf welchen Vertrag und welche Textstelle sich die Frage genau bezieht. Auf der entsprechenden Seite der GVL finde ich nur eine Unterscheidung zwischen

- Wahrnehmungsvertrag Künstler
- Wahrnehmungsvertrag Tonträgerhersteller und
- Wahrnehmungsvertrag Veranstalter

und einen entsprechenden PDF-Download.

Im "Wahrnehmungsvertrag Künstler" habe ich eine Unterscheidung Musiker/künstlerischer Produzent bisher nicht finden können, es kann aber sein, dass ich es übersehen habe.
 
Wenn der Wahrnehmungsvertrag online ausgefüllt wird, gibt es dort noch mehrer Dinge zur Auswahl.
Sänger, Instrumentalmusiker, Dirigent, Schauspieler, Tänzer, Studiodirigent, Filmmusiker, Künstlerischer Produzent, Bühnenregisseur, Synchronregisseur, Videoclipregisseur, Wortregisseur, Stuntschauspieler, Synchronschauspieler, Synchronsprecher, Künstlerischer Sprecher, Musiker, Sonstiger Videoclipurheber :blah:

Da man aber in de artsys Datenbank beim jeweiligen Song seine Beteiligung angeben muss, spielt die o.g. Angabe im Wahrnehmungsvertrag wahrscheinlich keine große Rolle und dient nur der Information. :schulterzuck:


Da telefonisch nicht erreichbar, habe ich denen mal ne Email geschrieben.

Ich dachte eben nur hier im Forum kennt sich evtl. jemand mit der GSV aus, bzw. ist dort gemeldet und weiß wie das dort läuft.


Hier noch eine ein paar Infos bzgl. GVL, falls es jemanden interessiert:
http://www.musicnstuff.de/-people/a...ess-teil-24-gvl-moneten-fuers-musizieren.html
 
Hm, also bekommen die Musiker, die bei einer Studio oder live Aufnahme mitwirken für jedes mal air play Geld?

Interessant, wusste ich nicht. Interessant wäre da mal zu wissen was die Musiker da an Geld bekommen als Größenordnung.


Und Du hast also air play bei Radio oder Fernsehen? Wow!

Und jetzt lässt Du Dich dafür noch doppelt und dreifach bezahlen von dieser GVL? Also zusätzlich zu den Tantiemen als Komponist und Texter von der Gema. Doppel WOW!

Was bekommt man denn pro Ausstrahlung eines seiner Songs im Radio? Würde ich gerne mal wissen.
 
Hm, also bekommen die Musiker, die bei einer Studio oder live Aufnahme mitwirken für jedes mal air play Geld?
Nein.
Ein Musiker bekommt zum Beispiel von seiner Netto Gage, die er bei dieser Session bekommen hat, 50% angerechnet.
Einmalig!
 
Sie sind ausübender Künstler und Ihre Aufnahmen werden im Radio gespielt? Für alle GVL-Berechtigten nehmen wir als treuhänderische Verwertungsgesellschaft jedes Jahr ca. 160 Millionen ein und schütten die Ihnen zustehenden Vergütungen aus. Ihre Vergütungsquellen sind dabei vielseitig: Von Einnahmen aus Radio- oder TV-Sendungen, über Erlöse aus der öffentlichen Wiedergabe wie z.B. in Bars oder Cafés bis hin zu Privatkopieabgaben wie etwa aus dem Verkauf von Smartphones etc.

Alles was Sie tun müssen, um Ihr Geld zu erhalten: Schließen Sie einen kostenlosen Online-Wahrnehmungsvertrag mit der GVL ab und melden Sie uns, bei welchen Produktionen Sie dabei waren.

https://www.gvl.de/rechteinhaber/kuenstler/wie-mit-der-gvl-geld-verdienen


Schritt für Schritt zu Ihren Vergütungen:

1. Schließen Sie einen Online-Wahrnehmungsvertrag mit der GVL ab. Damit registrieren Sie sich gleichzeitig für unser Online-Portal artsys.gvl und erhalten automatisch Ihre Zugangsdaten sowie Ihre persönliche Vertragsnummer.

2. Melden Sie in artsys.gvl Ihre Mitwirkungen an Produktionen. Erst durch diese Angaben können wir Ihren Vergütungsanspruch ermitteln. Dazu suchen Sie die entsprechenden Produktionen in unserer Datenbank und machen Angaben zur Art Ihrer Mitwirkungen. Bitte beachten Sie: Da wir Sendemeldungen häufig erst zeitverzögert von den Sendeanstalten erhalten, finden Sie Ihre Produktionen in artsys.gvl mitunter erst einige Monate nach deren Erstausstrahlung.

3. Wir empfehlen Ihnen, möglichst zeitnah danach Ihre Mitwirkungen zu melden, denn bereits in den ersten drei Jahren wird ein Teilbetrag an Sie ausgeschüttet. Die vollen Vergütungen werden mit Ende der Meldezeit vergütet. Sie haben damit für jedes Verteilungsjahr vier Jahre Zeit, uns Ihre Mitwirkung an ausgestrahlten Produktionen zu melden. Dadurch kann allen an einer Produktion beteiligten Künstlern ausreichend Zeit zur Meldung gegeben werden. Weitere Informationen zum Verteilungszyklus finden Sie hier.

4. Damit aus Ihren Mitwirkungen Geld werden kann, prüfen wir Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Korrektheit. Wurden Ihre Produktionen in den von uns ausgewerteten Sendern genutzt, erhalten Sie Vergütungen.

Unsere Teams aus dem Berechtigten-Servicestehen Ihnen auch bei ganz speziellen und konkreten Nachfragen zu einzelnen Produktionsbereichen und Medientypen gerne beratend zur Seite. Bitte wählen Sie dazu den für Sie relevanten Produktionsbereich aus.

https://www.gvl.de/rechteinhaber/kuenstler/wie-mitwirkungen-melden
 
Hm, also bekommen die Musiker, die bei einer Studio oder live Aufnahme mitwirken für jedes mal air play Geld?
Nein.
Ein Musiker bekommt zum Beispiel von seiner Netto Gage, die er bei dieser Session bekommen hat, 50% angerechnet.
Einmalig!

Einmalig?

Und wenn das die Gage betrifft dann verstehe ich nicht warum sich der TE dort melden will?
Nein nicht Einmalig...
Hier nochmals ein Link:
https://www.musikmedia.de/musikbranche/gvl-verguetung-fuer-kuenstler-noch-bis-15-1-17-moeglich/

Sorry @one_hit_wonder
Ich wollte mich hier doch nur informieren, weil ich dachte hier kennt sich evtl. Jemand aus... :eek::D
 
Also bei der GEMA war ein Anruf bei der Hotline hilfreich ;) Im Ernst, wenn es um sowas geht, besser die Vereinigung fragen. Wenn man in ne Runde fragt kann es auch immer passieren, dass die Frage missverstanden wird ;)

Ich dachte aber immer, die GVL ist vor allem für Session Musiker gedacht, die quasi im Auftrag eingespielt haben. Quasi Eigener Kram = GEMA, für andere eingespielt = GVL? o_O

Edit: Ein Freund von mir ist Bassist und spielt immer mal wieder für andere Bands live mit und so. Dafür bekommt er Kohle von der GVL. Daher komm ich darauf^^
 
Ich wollte mich hier doch nur informieren, weil ich dachte hier kennt sich evtl. Jemand aus...
Bin seit 25 Jahren bei der GVL.
Irgendwas muss ich verkehrt machen. :D
Das kann ich nicht beurteilen. Allerdings ist es falsch, dass man nur Einmalig Vergütungen bekommt!
Ich habe vorhin mit einem befreundeten Musikproduzenten gesprochen, der bei der GVL angemeldet ist und jährlich Abrechnumgen bekommt.
Sobald die eigenen Titel gespielt werden, sind sie in der Online Datenbank aufgeführt.
Hier trägt man seine Beteiligung ein. Also in welcher Form man am jeweiligen Song mitgewirkt hat. Am Ende des Folgejahrs wird die Vergütung ausgeschüttet, sofern genug zusammen gekommen ist. Laut seiner Aussage ist es aber einiges weniger, wie bei der GEMA rumkommt.

(Für was GEMA und für was GVL zuständig ist, siehe oben)

Bezüglich Nachweise für die Beteiligung können Booklets, Titelverträge oder auch Verlagsverträge eingereicht werden. Es wird aber nicht immer ein Nachweis seitens GVL verlangt, d.h. der Nachweis muss wohl dann erfolgen, wenn danach verlangt wird.

Im Detail werde ich hier weitere Info geben können, sobald ich den Zugang zum artsys habe. Dann kann ich Euch sagen, welche Möglichkeit der Angabe der Mitwirkung es gibt. (Was ja meine ursprüngliche Frage war)

@one_hit_wonder
Hast Du Dich mal bei artsys eingeloggt und geprüft ob dort Songs hinterlegt sind, bei denen Du beteiligt ist? Falls nicht, würde ich da mal reinschauen, und das mal machen.
Es dauert wohl eine Weile bis neue Songs dort aufgelistet sind. Und man sollte immer wieder reinschauen, ob weitere Songs ergänzt wurden.

Nochmal:
2. Melden Sie in artsys.gvl Ihre Mitwirkungen an Produktionen. Erst durch diese Angaben können wir Ihren Vergütungsanspruch ermitteln. Dazu suchen Sie die entsprechenden Produktionen in unserer Datenbank und machen Angaben zur Art Ihrer Mitwirkungen. Bitte beachten Sie: Da wir Sendemeldungen häufig erst zeitverzögert von den Sendeanstalten erhalten, finden Sie Ihre Produktionen in artsys.gvl mitunter erst einige Monate nach deren Erstausstrahlung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei der GEMA war ein Anruf bei der Hotline hilfreich ;) Im Ernst, wenn es um sowas geht, besser die Vereinigung fragen. Wenn man in ne Runde fragt kann es auch immer passieren, dass die Frage missverstanden wird ;)

Ich dachte aber immer, die GVL ist vor allem für Session Musiker gedacht, die quasi im Auftrag eingespielt haben. Quasi Eigener Kram = GEMA, für andere eingespielt = GVL? o_O

Edit: Ein Freund von mir ist Bassist und spielt immer mal wieder für andere Bands live mit und so. Dafür bekommt er Kohle von der GVL. Daher komm ich darauf^^
Die Telefonanlage bei der GVL war Gesternnund Heute defekt...
Und ich bin ein eher ungeduldiger Mensch... hab's ewig vor mir hergeschoben, aber jetzt muss es natürlich ratz fatz gehen :D

Schau Dir mal meine Links weiter oben an. In meinem Post #14 steht eigentlich alles!
Sobald Du an einem Song beteiligt warst, bekommst Du von der GVL Vergütungen, falls der Song gespielt und erfasst wurde. (In einem bestimmten Umfang)

Da ich elektronische Musik imHeimstudio produziere, bin Ich ja auch der Musiker, Instrumentalist, Synthesizer Player...
 

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