GVL Anmeldung

  • Ersteller Model-E
  • Erstellt am
Wie gesagt, hab mich damit jetzt nicht nähergejend befasst, du kennst dich da besser aus als ich (ich nehme an, du hast das gelesen, was im Link steht ;) )

Das mit dem ungeduldig kenn ich :D ich würd es aber auf jeden Fall weiter versuchen, da wen zu erreichen. Ist das schnellste und relativ sichere Informationen^^

Viel Erfolg!
 
Ja, hab denen bereits geschrieben, aber werde es Morgen nochmals telef. versuchen!
Schreibe meine Erkenntnisse dann auf jeden Fall hier rein, als Info für Andere. :kratzamkinn::2up:
 
Da ich elektronische Musik imHeimstudio produziere, bin Ich ja auch der Musiker, Instrumentalist, Synthesizer Player...

Ich glaube Du bist da ein wenig auf dem Holzweg :-D

Wo sollte der Sinn sein Dich zu bezahlen? Wofür denn?

Willst Du nun als Drummer, als Keyboarder, als Percussionist, u.s.w. jeweils von dieser Gesellschaft kassieren?

Und und meinst das klappt? :)

Good luck!
 
Schreibe meine Erkenntnisse dann auf jeden Fall hier rein, als Info für Andere.
Ja, mach das bitte, und bitte auch dann, wenn das Ergebnis für Dich negativ ist. Es gibt hier zu dem Thema zu wenige Informationen aus erster Hand und zu viele Vermutungen und Spekulationen ("Kenne einen, der einen kennt" usw.).
 
@SoulFrontier
Wahrnehmungsberechtigt sind ausübende Künstler, die im Rahmen ihrer künstlerischen Tätigkeit Leistungsschutzrechte im Sinne des § 73 Urheberrechtsgesetz erwerben. Dazu gehören z.B. Musiker, Schauspieler, Tänzer oder künstlerische Produzenten.
https://www.gvl.de/rechteinhaber/kuenstler/wie-mit-der-gvl-geld-verdienen

Immer noch nicht klar?

Im Übrigen hat mich mein Label drauf gebracht, ob ich da eigentlich noch nicht registriert bin, da ich dort Ansprüche habe und doch blöd wäre, wenn ich diese nicht warnehme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Kumpel von mir hat in den 90ern ein komplettes Album von Sodom im Studio eingespielt, weil der original Gittarero krank war und das Studio schon gebucht war.
Er wurde damals mit einer Einmal-Zahlung entlohnt.
Ob der da auch noch irgendwelche Ansprüche stellen könnte?
 
Ein Kumpel von mir hat in den 90ern ein komplettes Album von Sodom im Studio eingespielt, weil der original Gittarero krank war und das Studio schon gebucht war.
Er wurde damals mit einer Einmal-Zahlung entlohnt.
Ob der da auch noch irgendwelche Ansprüche stellen könnte?
Jeder Künstler hat grundsätzlich vier Jahre Zeit, um seine Mitwirkung an Produktionen (z.B. Musik oder Film) zu melden.
https://www.gvl.de/rechteinhaber/kuenstler/verteilung/qa-zur-verteilung

Ob das jetzt bedeutet, dass er nur rückwirkend für 4 Jahre gültig machen kann, oder die Mitwirkung am Song nicht länger wie vier Jahre zurückliegen darf, verstehe ich jetzt auch nicht ganz. Würde diesbezüglich einfach auch mal bei denen nachhaken.
 
  • Danke
Reaktionen: CFR
Danke.
Diese ganzen Sachen ums Geldverdienen mit Musik sind aber auch extrem komplex,
wenn man nicht eindeutige Verträge abgeschlossen hat. (trifft für dich als Solo-Künstler wohl nicht zu)
Am besten in Verbindung mit einem Fachanwalt.
Den Tip bekommen die meisten hier genannt.
Wünsche viel Glück für dein Unterpfangen.
Hoffe, die Telefonanlage wird bald repariert. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, Du musst Dich anmelden, Vertrag unterschreiben. Dann meldest Du Deine Titel im "Artsys" System an (Du bekommst einen Zugangscode). Wenn Deine Werke genutzt werden z.B. von Radio- oder TV-Sendern bekommst Du Geld nach Nutzungszeit (Spielzeit) Du kannst Dich als Produzent oder Musiker oder "Hauptkünstler" (der bekommt 4 Punkte - was die höchste Punktierung ist) melden. Die Vergütung bemisst sich nach Größe des Senders (Verbreitung). Wenn Du wirklich intensiv genutzte Titel hast, kann es sich lohnen. Wenn nicht, lohnt der Aufwand kaum. Die Möglichkeit der neuen "Nutzungsbezogenen Vergütung" geht zurück bis zum Jahr 2010. Frühere Produktionen wurden nach dem alten System bereits vergütet und werden natürlich nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, sie werden heute noch ausgeführt. Am besten schaust Du den Verteilungsplan auf der GVL Seite an. Grüße, Musikante
Näheres hier:
https://www.gvl.de/verteilungsplaene-2013-2015-inklusive-anlagen-2015
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Kumpel von mir hat in den 90ern ein komplettes Album von Sodom im Studio eingespielt, weil der original Gittarero krank war und das Studio schon gebucht war.
Er wurde damals mit einer Einmal-Zahlung entlohnt.
Ob der da auch noch irgendwelche Ansprüche stellen könnte?
Kann er. Wenn die Musik heute noch gesendet(genutzt) wird!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn keine Rechnung (und nachweisbarer Geldfluss) dann keine GVL Vergütung.
Das ist so nicht richtig. Seit 2010 hat die GVL ihr System auf Nutzungsbezogene Abrechnung umgestellt. Ganz egal, ob Du Gage oder nicht bekommen hast. Bei Nutzung durch z.B. Radio oder TV Sender bist du Berechtigter und erhältst einen Anteil der anfallenden Sendegebühren.
 
Ob das jetzt bedeutet, dass er nur rückwirkend für 4 Jahre gültig machen kann, oder die Mitwirkung am Song nicht länger wie vier Jahre zurückliegen darf, verstehe ich jetzt auch nicht ganz. Würde diesbezüglich einfach auch mal bei denen nachhaken.
 
Wenn keine Rechnung (und nachweisbarer Geldfluss) dann keine GVL Vergütung.
Das ist so nicht richtig. Seit 2010 hat die GVL ihr System auf Nutzungsbezogene Abrechnung umgestellt. Ganz egal, ob Du Gage oder nicht bekommen hast. Bei Nutzung durch z.B. Radio oder TV Sender bist du Berechtigter und erhältst einen Anteil der anfallenden Sendegebühren.
Ich dachte auch, dass Geld geflossen sein muss und das nachweislich!?
 
@Musikante Vielen Dank! Endlich meldet sich mal jemand, der sich auskennt!
Vielleicht glaubt man es jetzt endlich mal! :D


Hab inzwischen mit der GVL telefoniert - besser gesagt in ca. 1 Stunde am Telefon mit drei verschiedenen Personen gesprochen und über die Hälfte der Zeit in der Warteschleife verbracht... :smil45dc29dc23518:
Glaub mehr Bürokratie wie in dem Laden geht nicht :smil451c7211b9e19:

Des Weiteren habe ich mit einem Produzenten-Kollege gesprochen, der bereits bei der GVL ist.
Er hat für mich mal nachgeschaut. Es sind bei mir über 40 Titel aufgeführt.
Der Vertrag ist auf jeden Fall in der Post. :drink:
 

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