naja: das ist nicht ganz richtig, dass der reine Download strafbar ist, oder belehre mich eines besseren. Solange du die Spuren, wo zumal keiner weiß ob sie Illegal oder Legal sind, da sie auch ohne weiteres in Form eines Contests hochgeladen worden sein können, nicht veröffentlichst, kann es garnicht strafbar sein. Weil keiner was davon weiß, Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn du die Spuren allerdingst veränderst und dann veröffentlichst, in welcher Form auch immer, machst du dich im Sinne der Urheberrechtsverletzung Strafbar und zwar das einmal bei dem Produzenten, bzw. Managment und bei der Gema.
Das private Mixen, für den privaten Spaß ist meiner Meinung nach nicht Strafbar, sonst wäre ja das Covern auch schon Strafbar, wenn du es nur einsingst. Das ist quatsch.
Also hat jemand noch ne Idee? =)