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purpur
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Servus Musikfreunde!
"§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
(...)
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden."
Angesichts dieses Paragraphen aus dem Urheberrecht stellt sich mir die Frage, ob und wie lange ich Samples anderer Leute in meinen eigenen Tracks benutzen darf, ohne zu zahlen oder ist das unmöglich?
z.B. habe ich ein 2s Hendrix-Sample in nem Track. Zahlen? Oder reicht die Quellenangabe? Macht einen leichte Verfremdung aus nem Zitat was eigenes?
Vielen Dank für Antworten, ich hoffe das ist keine zu dämlich newbie-frage
Gruß

"§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
(...)
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden."
Angesichts dieses Paragraphen aus dem Urheberrecht stellt sich mir die Frage, ob und wie lange ich Samples anderer Leute in meinen eigenen Tracks benutzen darf, ohne zu zahlen oder ist das unmöglich?
z.B. habe ich ein 2s Hendrix-Sample in nem Track. Zahlen? Oder reicht die Quellenangabe? Macht einen leichte Verfremdung aus nem Zitat was eigenes?
Vielen Dank für Antworten, ich hoffe das ist keine zu dämlich newbie-frage
Gruß