Wie lange ist ein Sample ein Zitat?

P

purpur

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Servus Musikfreunde!

"§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
(...)
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden."

Angesichts dieses Paragraphen aus dem Urheberrecht stellt sich mir die Frage, ob und wie lange ich Samples anderer Leute in meinen eigenen Tracks benutzen darf, ohne zu zahlen oder ist das unmöglich?
z.B. habe ich ein 2s Hendrix-Sample in nem Track. Zahlen? Oder reicht die Quellenangabe? Macht einen leichte Verfremdung aus nem Zitat was eigenes?

Vielen Dank für Antworten, ich hoffe das ist keine zu dämlich newbie-frage
Gruß
:D
 
Hi,

ich bin kein Jurist!
Ich hab mich aber mal mit Buchtexten beschäftigt und um Genehmigungen gebeten. Die meisten Verlage sahen es so: Ein Zitat ist ein Text, der eine eigene Position belegen soll. Ich habe dann aber ein Urteil gefunden, das den Zitatbegriff sehr frei formuliert (müßte mal schauen, ob ich das Aktenzeichen noch finde - da gings jedenfalls auch um Musik). Die Frage ist: Was ist es Dir wert? Wenn Du das Zitatrecht weit auslegst, mußt Du im Zweifel mit Prozessen und Kosten rechnen. Wenn Du den Ärger nicht willst, bleib auf der konservativen Seite.

Bei mir war es so: Ich hab den Verlagen das Aktenzeichen gefaxt, von den Meisten hab ich dann nichts mehr gehört. Einer wollte das nicht gelten lassen, da habe ich auf den Text verzichtet (100€ für 10 Zeilen bei einer einmaligen Veranstaltung (ohne Eintritt)waren mir zu viel)

Grüße, Gunnar

ps: Macht eine Verfremdung aus einem Sample eine Bearbeitung? Vielleicht ist die im Gegensatz zum Zitat genehmigungspflichtig? Ich weiß es nicht...
 
Hi,

wenn du dass Sample in deinem Song als klar erkennbares "Zitat" verwendest (z.B. wenn es frei ohne weitere Musikinstrumente steht" und du auch eine Quellenangabe parat hast (vielleicht im Songtext... :D ), dürftest du theoretisch keine Probleme mit dem $ 51 UrGH bekommen...

..allerdings kannst du dann schweren Ärger mit dem Leistungsschutzrecht (§§70-87e UrhG) bekommen... :D (Schutz der künstlerischen und wirtschaftlichen Investition), wenn du keine Genehmigung beim Künstler/Verlag eingeholt hast...

Gruß

tkay
 
also ich dachte ja immer so, mag mich aber auch irren:

ein zitat ist wenn man die passage selbst nachspielt. für die verwendung eines samples muss so oder so die genehmigung des rechteinhabers und der ausführenden musiker eingeholt werden (meistens in personalunion eines verlages). ein sample kann aber verwendet werden, solange man das ganze nicht offensichtlich erkennt oder man hat glück und dem urheber ists egal, is aber eigentlich eher selten der fall.

lg
flox
 
Jo, soweit ich weiß, hat floxe recht.

in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden
Stichwort hier nochmals: selbstständig. Das heißt, dass dein Stück auch ohne diese Sample/Zitat einen Sinn ergeben muss. Wenn du diese zwei-Sekunden Sample über das halbe Stück loopst, dann ist es kein Zitat mehr.
 
EDIT: Rein prophylaktisch hab ich meinen Post etwas "entschärft", da schlichtes Copy&Paste doch etwas über ein "Zitat" hinausgeht und somit prinzipiell eine Urheberrechtsverletzung vorliegen würde (quasi ein Anwendungsbeispiel...;-))

Nachzulesen ist der ganze Artikel hier: Urheberrechtliche Problemfelder - Sampling

Steht im letzten Abschnitt. Übrigens sehr lesenswert der Link, viele Infos zum Thema Urheberrrecht, [g=119]GEMA[/g] etc.

Quintessenz in Bezug auf die Frage des Threadstellers:

Durch die ungenehmigte Verwendung von Sound-Samples können grundsätzlich drei verschiedene Rechte verletzt werden:

1. Das Urheberrecht von Komponisten und Textern des Werkes
2. die Leistungsschutzrechte der Musiker und Sänger der Originalaufnahme und
3. das Leistungsschutzrecht der ursprünglichen Schallplattenfirma.

Lies Dich mal durch, die Rechtssprechung ist hier etwas schwamming (die entsprechenden Gesetzesgrundlagen sind in weiten Teilen hornalt und man hat damals noch gar nicht aktuelle Technologien wie Sampling bedacht), aber ich denke, Du solltest im Zweifelsfall immer Vorsicht walten lassen. Bewerten musst Du das selbst, schau Dir den Artikel aber mal in aller Ruhe an.

Grüße

Marco

P.S.: Vorab sei gesagt: Deine Berufung auf den "Zitate-Paragraphen" ist hier völlig irrelevant, da Du nicht "zitierst", sondern samplest. Das ist juristisch etwas anderes als ein selbst nachgespieltes musikalisches "Zitat". Es geht vielmehr um die Frage, ob Du die obig angeführten Rechte verletzt oder nicht. In Bezug auf Dein Hendrix-Sample auf jeden Fall: Ja!

Wo kein Kläger...da kein Problem, aber spätestens, wenn eine VÖ ansteht, würde es Zeit, die Sache juristisch abzusichern.

Ich geb das übrigens alles nur wieder, ich persönlich finde das geltende Urheberrecht zum Kotzen und dringend reformbedürftig.
 
Vielen Dank für eure Beiträge und Links! :D
Stellt sich nur die Frage ob alle hiphopper tatsächlich zahlen, oder ob das ganze gesample sozusagen schwarz ist.
Grüße 8)
 
floxe und marco haben es ja schon gesagt: Sampeln von Stücken oder Teilen daraus ohne Erlaubnis der Rechteinhaber ist kein Zitat. Wenn 100.000 Leute täglich die Geschwindigkeit überschreiten, ist das auch ein Verstoß gegen geltendes Recht, auch wenn nur 100 Leute erwischt werden. Wenn viele Hiphopper unlizensierte Samples benutzen, bleibt das auch rechtswidrig, egal, wie man das findet.

Gruß Rainer
 
purpur schrieb:
Vielen Dank für eure Beiträge und Links! :D
Stellt sich nur die Frage ob alle hiphopper tatsächlich zahlen, oder ob das ganze gesample sozusagen schwarz ist.
Grüße 8)

Hallo,

Du kannst davpn ausgehen, dass für das Gros der geschützen Samples im HipHop kräftig gezahlt wird - die Underground-pressungen und white labels in Kleinstauflagen mal ausgenommen.
P Diddy hat also einen Teil von Stings Rolls mitbezahlt ... ;)
 

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