Wie berechnet ihr Lizenzkosten

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Ich wurde angeschrieben für eine DVD Produktion (Erst-Auflage: 2.000 Stück).
Wie berechnet man Lizenzkosten, wenn 1 Musikstück (elektronische Musik) dort auf der DVD erscheinen soll.
 
ich hab da zwar keine antwort drauf aber würde mich auch mal interessieren wie man sowas berechnet. Aber Ich würde an deiner stelle die Produktionskosten und den Verkaufspreis der DVD mit einbeziehen. Aber ich glaube mehr als n paar cent pro DVD bekommste da nich raus wenn man bedenkt das ne normale mp3 ja so roundabout 1 euro kostet wenn sie legal erworben ist versteht sich.
 
Wichtigste Frage ist: Bist du Urheber oder Interpret, oder beides?
 
Okay, das ist schon mal gut - ich will hier nichts falsches sagen, vllt ist mein Wisen auch veraltet, aber:

- aber als Urheber (Komponist, Texter) wird meist ein Anteil an den Umsatzerlösen vereinbart

- als Interpret steht dir meist ein Anteil zu, der sich an deiner Gage fürs einspielen orientiert - das heißt dann allerdings auch dass du bei "Gratis-Einspielung" manchmal gar nichts kriegst.

Wie gesagt, ich wei nicht ob das so noch zu 100% aktuell ist - Quellen kann ich aber gerne nennen.
 
GEMA oder nicht GEMA?
 
Ich wollte eigentlich etwas haben, um es pro Stück berechnen zu können. Die GEMA würde bis 5 Werke pro CD/DVD 24,8 Cent erhalten. (VR-T-H 1 (12/2011)). Soll ich jetzt 5 Cent pro Track und Auflage nehmen. Oder ist dies zu wenig?
 
Ich habe da zwei gute Bücher. Da müsste ich nachher mal reinblättern.
 
Hi,

eine andere Möglichkeit wäre eine Mitgliedschaft bei der GVL, kostet nichts und sie bringt dir Geld.
Auf jeden Fall bekommen die jedes Jahr ihre Daten von Phononet und anderen Netzwerken.
Die Produktion an der man beteiligt ist, wenn diese irgenwo auf der Welt gesendet wird, dann weis dass auch die GVL und du bekommst dann dafür nochmal einen bestimmten Betrag. (Hab mit der GVL telefoniert.)
Das Meldesystem für die Mitwirkung von Produktionen ist mittlerweile recht einfach geworden, dort kann man sich über das Internet einfach anmelden und seine Produktion suchen, an der man beteiligt ist.
Der Nachteil, wenn die Produktion nirgendwo gesendet wurde, dann bekommst du auch kein Geld. Normalerweise ist eine Vergütung ja immer verhandelbar, oder solche Sachen mit cds, dass man am Gewinn beteiligt wird, müssten dann allerdings in einem Vertrag schriftlich irgendwo festgehalten werden.

Bisher richtete sich dort der Preis, den man nochmal bekommt, nach dem, den man im Studio als Leistungshonorar ausgezahlt bekommen hat.
 
So, ich habe endlich nachgesehen:

nach Kessler ("Crashkurs Musikmanagement") und Passmann ("Alles was Sie über das Musikimanagement wissen sollten") liegen die Provisionen bei Bandübernahme zwischen 17% und 25%, bzw. 14% und 25% vom Händlerabgabepreis.

PS: Das bezieht sich auf ein fertiges "Band" das nur noch auf CD/DVD gepresst werden muss.
 
Ich kenn mich da auch nicht so gut aus obgleich ich bereits Geld mit Lizensverkäufen erwirtschafte. In der Not kann man sich da auch an den gemafreien Musikportalen, wie Musiktaxi oder ähnliche informieren, wenn man nicht in der Gema ist. Dort sind die Lizenzverkäufe gestaffelt nach Einsatzzweck. Da man bei Filmmusik in der Regel eine eigens auf den Film zugeschnitte Leistung erbringt muss man noch was drauf berechnen, außerdem werden in der Regel ausschließliche und zeitlich und räumlich unbefristete Verwertungsrechte gefordert, was wiederum höhere Lizenzkosten nach sich zieht.

Generell solltest Du Dir halt auch überlegen, wie viel Du pro Stunde bezahlt haben möchtest. Unter 30 € würd ich nicht anfangen. Ist schon ein Kampfpreis.

Ich würde vielleicht versuchen, im Falle einer Neuauflage eine Nachzahlung im Vertrag zu regeln, es ist aber eher unwahrscheinlich, dass die sich drauf einlassen werden. Normal wird ein einmaliger Betrag gezahlt. Was Du dann über GVL oder Gema noch zusätzlich erhältst ist Deine Sache.

Gema wird sich vermutlich auch noch nicht lohnen, wenn man nicht mit festen Gemaeinnahmen rechnen kann, welche die Gebühren übersteigen.

Ich hab bisher meistens einfach Rechnungen ohne extra Vertrag ausgestellt. Damit bleiben alle Rechte bei mir. Ist nicht zu meinem Schaden. Urheber- und Leistungsschutzrechte müssen explizit übertragen werden.
 
Vielleicht hilft das hier weiter - der Auszug stammt aus einem Abmahnschreiben einer Anwaltskanzlei - hierbei ging es um einen illegalen CD download und um die Festsetzung der Höhe des Schadensersatzanspruches (hat übrigens nichts mit mir zu tun). Ich weiß jetzt nicht, ob die 150,--€ pro Musiktitel auf deine Sache jetzt allerdings anwendbar ist. Aber es ist zumindest mal 'ne Hausnummer.

b. Der unserer Mandantin zustehende Schadensersatz berechnet sich anhand der
durch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung gewohnheitsrechtlich anerkannten
und gemäß § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG gesetzlich geregelten Lizenzanalogie. Danach hat
der Verletzte, also unsere Mandantin, dasjenige als Schadensersatz zu erhalten, was
vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages als angemessene
Lizenzgebühr für die Nutzung der Tonaufnahmen vereinbart hätten. So hat
das Amtsgericht Frankfurt am Main mit seiner Entscheidung vom 04.02.2009 ( Az. : 29 C
549/08 ) beim illegalen Angebot nur eines Musiktitels im Wege einer Lizenzanalogie
einen Schadensersatzanspruch in Höhe von € 150,00 zugesprochen.

Vielleicht auch mal hier weiterlesen - http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/angemessene-verguetung.html
 
Naja, ein Privatmensch nutzt die CD-Aufnahme ja nicht in dem Sinne wie ein Unternehmen oder ein Auftraggeber. Weiß nicht ob man das vergleichen kann. Eine Lizenz für eine einfach Nutzung eines gemafreien Songs kostet aber auch so um den Dreh.
 

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