EarlGrey schrieb:
achja - zur Frage:
Ich denke nicht, dass jemand, der einen Beat kauft, für die Produktionsmittel verantwortlich ist.
zu Strafbarkeit von MP3-downloads: Illegal ist eien Sache, Strafbarkeit eine andere. Nicht alles, was rechtlich verboten ist, ist auch unter Strafe gestellt. Wenn jemand etwas rechtlich Verbotenes tut, kann er vom Inhaber der Rechte dafür zivilrechtlich in Anspruch genommen werden: Unterlassung, Abmahnkosten, Produktionsmittelvernichtung, Schadensersatz usw., das ganze Register. Die Srafbarkeit hingegen bestimmt, wann der Staat einschreitet und bestraft.
Beispiel: Wer MP3s herunterlädt, macht sich idR nciht strafbar, obwohl es verboten ist. Aber er kann zivilrechtlich belangt werden. Das Dumme ist nur, dass z.B. derjenige, der MP3s, Software oder Filme per p2p-Software "saugt", gleichzeitig bestimmte Inhalte seiner Festplatte weltweit zum download anbietet. Und das wiederum ist der Umstand, der die Söldner der MI z.B. Strafanzeige gegen viele Bürger (auch Jugendliche natürlich) erstatten lässt. Die StA stellt die Ermittlungen zwar bei "Normalsterblichen", die kein Geld damit machen, wegen geringen Verschuldens wieder ein (naja, meistens). Aber sie ermittelt erstmal die Daten des Anschlussinhabers etc., und das bekommen die MI-Söldner dann (nur RAe).
Naja, wen es halt interessiert...