Warum keine (nachgespielten) Originalsongs als Preset Demos?

ModulationMatrix

ModulationMatrix

Registriert
10.09.13
Beiträge
16.941
Reaktionen
8.926
Punkte
44.258
Tach Loide,
warum werden eigentlich bei Preset-Demos, wo klar erkennbar bestimmte Sounds von bekannten Songs nachgebaut wurden, meist nicht die original Songs gespielt sondern die Harmonien/Melodien leicht verändert? Bei den Nexus 80er/90er Expansions ist das gut zu beobachten. Der Sound ist 1:1 ne Kopie von einem Song, nur wurden ein paar wenige Noten geändert damit es kein 1:1 Cover ist. Soweit ich weiß ist letzteres doch grundsätzlich erlaubt, nur dass halt etwaige Tantiemen an den Original-Urheber gehen. Was für Gründe gibt es dass die Preset Macher das trotzdem nicht tun?
Die Preset-Namen werden auch immer etwas verändert, also statt "Sweet Dreams" heisst es dann "Dreams are Sweet" oder so.
 
Denke, dass sie diese Soundalikes machen, um nicht 1000 Genehmigungen einholen zu müssen.

Mein Internet halbwissen sagt mir dass nur für Bearbeitungen Genehmigungen erforderlich sind und 1:1 Cover auch ohne Genehmigung gemacht werden können. Ist das falsch?
 
Das stimmt, aber die Demos sind oft keine 1:1 Cover und v.a. verbleibt die Frage der Abrechnung. Die müssten ja die Snippets zB dafür bei der Gema anmelden.
 
Das stimmt, aber die Demos sind oft keine 1:1 Cover und v.a. verbleibt die Frage der Abrechnung. Die müssten ja die Snippets zB dafür bei der Gema anmelden.

Ah das stimmt. Das würde viel Aufwand machen.
 
Das ist völliger Nonsens von der Gema, aber das kennt man ja. Für die Veröffentlichung eines Songausschnitts, um z. B. nach einem Sound zu fragen, benötigt man grundsätzlich die Zustimmung des Rechteinhabers - selbst wenn es max. 15 Sekunden sind!
 
Um Cover zu veröffentlichen benötigt man die Erlaubniss des Rechteinhabers. Anders bei Liveaufführungen.
Das ist uA. ein Grund, weswegen Coverbands keine Platten veröffentlichen.
Die Gema hat damit auch gar nix zu tun, das ist Sache der Anwälte.
Gesampeltes aus einer Veröffentlichung ist ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung.
Anders, wenn man den Sound nachbaut.
 
Ich denke, die machen das pauschal.
"Könnte der Begriff geschützt sein?" - "Fang gar nicht an zu suchen, benenne es um."
Alles andere wäre (unnötiger) Mehraufwand.
Geht ja querbeet durch die Plugin-Landschaft. Da heißt ein Orange-Amp Model Zitrus, ein Juno heißt Model 84 usw.
 
Um Cover zu veröffentlichen benötigt man die Erlaubniss des Rechteinhabers. Anders bei Liveaufführungen.
Das ist uA. ein Grund, weswegen Coverbands keine Platten veröffentlichen.
Die Gema hat damit auch gar nix zu tun, das ist Sache der Anwälte.
Gesampeltes aus einer Veröffentlichung ist ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung.
Anders, wenn man den Sound nachbaut.
Ganz ehrlich, nää.
 
Auf den Songs sind Urheberrechte. Die müssten von den Inhabern der Rechte erworben werden und zwar für jede einzelne Nutzung bei der jeweiligen Veröffentlichung.
 
Um Cover zu veröffentlichen benötigt man die Erlaubniss des Rechteinhabers
Nicht, wenn es eindeutig als Orginalwerk zu erkennen ist und der Urheber genannt ist.

Geh ma sagt

Bei dem Thema Coverversion muss zunächst zwischen Coverversion und Bearbeitung unterschieden werden. Grundsätzlich unterscheiden sich Coverversion und Bearbeitung dadurch, dass die Coverversion das Original nahezu identisch wiedergibt, das heißt sich die Aufnahme auf das Nachspielen des Werkes ohne urheberrechtliche relevante Änderung beschränkt wohingegen für die Bearbeitung Umgestaltungen am Werk (§ 23 UrhG) vorgenommen werden. Eine Bearbeitung kann sich etwa aus der Änderung des Textes, der Melodien, Instrumentierung, Songstruktur, aber auch Rhythmik etc. ergeben. Die Übergänge hierbei sind fließend und in jedem Einzelfall zu klären. Eine klare Grenze gibt es nicht. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, vorab Kontakt zum Rechteinhaber aufzunehmen um Klarheit zu gewinnen.

Das Covern/ Nachspielen von veröffentlichten Werken, also Coverversionen im oben genannten Sinn, ist nicht genehmigungspflichtig. In einem solchen Fall erfolgt die Lizenzierung dieser Musikwerke durch die GEMA, unabhängig davon, von welchem Künstler die Werke interpretiert werden. Die Originalautoren der Werke erhalten dann die volle von der GEMA vereinnahmte Vergütung....
 
Zuletzt bearbeitet:
Um Cover zu veröffentlichen benötigt man die Erlaubniss des Rechteinhabers
So so! Und das weißt Du woher?
Ich habe selten in einem einzigen Post so viel Unfug gelesen wie hier in Deinem.
Du könntest zB mal Heinos Coveralbum recherchieren. Könnte überraschend werden.
Das ist uA. ein Grund, weswegen Coverbands keine Platten veröffentlichen.
Noch so eine unwahre Behauptung. Woher hast Du das? Klar machen das manche Cover Bands, allerdings ist fraglich was der Sinn sein soll.
Die Gema hat damit auch gar nix zu tun, das ist Sache der Anwälte.
Lol, ganz viel Meinung, kein Gramm Wissen!
 
Entweder ist Nutzungsgebühr fällig oder die Einholung eines Nutzungsrechts, je nach dem, was es urheberrechtlich ist. Und in jedem Land wird es dann ggf. nochmal anders gehandhabt. Will man als Softwarebude alles nicht haben.
 
..und dann gibt es auch einige die gerne alle wegen jedem verklagen.
Meist sind dass die, die besonders wenig Schöpfungshöhe haben :D

Hat man da, meist als Soloselbständiger, Bock drauf?
 
Ich habe selten in einem einzigen Post so viel Unfug gelesen wie hier in Deinem.
Da hast du recht. Sofern die Cover 1:1 sind und nichts am Arangement geändert wurde darf man sie veröffentlichen, wenn man dies bei der Gema anmeldet. Damit erhält der Rechteinhaber die vollen Tantiemen. Verändert man den Song und meldet ihn trotzdem als Cover bei der Gema, ohne beim Urheber um Erlaubnis anzufragen, bekommt der Rechteinhaber auch seine Tantiemen, kann aber rechtlich gegen die Veröffentlichung vorgehen.
Die Gema entscheidet nicht darüber ob ein Cover original oder verändert ist und übernimmt auch nicht eine eventuelle Klage im Namen des Urhebers. Die Gema verwaltet lediglich die Nutzungsrechte.

Die Heinocover kenne ich nicht. Aber augenscheinlich gabs da auch Protest der Urheber. Geklagt hat wohl keiner, da die Cover wohl dem Original entsprachen. Vielleicht auch weil alle mitverdient haben und Heino finanziell auch am längeren Hebel sitzt?


Trotzdem ist es ein Risiko für eine Coverband eine Platte zu veröffentlichen ohne eine Einwilligung
(zumal, wie du sagtest es auch unsinnig ist, weil man nix dran verdient).
Eine kleine Coverband hätte, selbst wenn sie am Ende recht bekommen würde, kaum die finanziellen Mittel sich auf eine Klage einzulassen.
Unser Label hat sich jedenfalls die Veröffentlichungsrechte beim Urheber eingeholt, weil wir ein Cover im Original mit auf der Platte hatten.
Lol, ganz viel Meinung, kein Gramm Wissen!
Naja, ich kann nur wiedergeben was der Anwalt unseres Labels sagt. (zur Gema und zum Urheberrecht)

und ja, du hast recht, 1:1Cover darf man veröffentlichen, da habe ich scheisse geschrieben, weil in meinem Genre Cover eher verhunzt werden und dann sind es ja rechtlich bearbeitete Arangements dritter.
 
unsinnig ist, weil man nix dran verdient).
Naja, so manch Album wurde nur gehört und auch gekauft, weil da eben ein Cover das Aushängeschild war.
Erinnere mich noch gut an ein Album. Völlig Oldshool auf CD gekauft in den Neunzigern. Das Cover hatte mir damals sehr zugesagt. Den Rest des Albums fand ich hingegen überhaupt nicht gut. Gekauft war die CD aber schon.
Band war "Gun", Cover "Word Up".
Es könnte also durchaus einen Werbeeffekt haben, wenn Leute deine Coverversion hören und dadurch auf deinen anderen Content zugreifen.
Der Rest sollte nur auch gut sein :p
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen

RECORDING-Redaktion
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
16K
RECORDING-Redaktion
RECORDING-Redaktion
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Roland System 8
Antworten
6
Aufrufe
25K
Dr.moog
D
Can
    • Danke
  • Artikel
Antworten
11
Aufrufe
51K
oove
oove
Antworten
115
Aufrufe
18K
recording-man
recording-man
R
  • Artikel
Antworten
5
Aufrufe
18K
twinnpeaks
twinnpeaks

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben