Vertrag zwischen Produzent und Künstler

Allen

Allen

Registriert
01.07.05
Beiträge
741
Reaktionen
0
Punkte
860
Hi,

welche Vertragsart wählt man am besten für einen Vertrag zwischen einem Produzenten und einem Künstler? Künstlerexklusivverträge können nur durch Firmen abgeschlossen werden oder!? Der Produzent ist in dem Falle künstlerischer, sowie wirtschaftlicher Produzent und trägt auch die kompletten Produktions- und Werbekosten...

Thanks!
Allen
 
wenn du als Künstler unter Vertrag genommen wirst, bist du quasi eine Firma. Außerdem würde ich soetwas niemals ohne einen Anwalt machen. Es gibt gute Leute, die sich genau auf diese Bereiche spezialisiert haben und die paar Euro solltest du jedenfalls aufwenden. Ich kenne zuviele Leute, die nach dem Vertragsabschluß unglücklich geworden sind.

Gruaß

Rold
 
Erst mal die Frage, was bist du? Produzent oder Künstler und welche interessen spielen dann ein Rolle? Die aus Sicht des Produzenten oder die des Künstlers.

Aber in erster Linie schließt man einen Dienstleitungsvertrag ab. Exclusiverträge werden nicht zwischen Produzenten und Künstler geschlossen, sondern zwischen einem Label und/oder Verlag und einem Künstler, da es sich um Vertriebs-/Vermarktungsverträge handelt.
 
Aber in erster Linie schließt man einen Dienstleitungsvertrag ab. Exclusiverträge werden nicht zwischen Produzenten und Künstler geschlossen, sondern zwischen einem Label und/oder Verlag und einem Künstler, da es sich um Vertriebs-/Vermarktungsverträge handelt.

Hmm, für meine Begriffe ist das Label und der Verlag das selbe.. :roll:

Von Exklusivverträgen wäre abzuraten, google mal nach "Bandübernahme"-Verträge. Alternativ dazu (z.B. für Instrumentalmusik) gibt's Einzelverträge für jeden Song.
 
Rold schrieb:
wenn du als Künstler unter Vertrag genommen wirst, bist du quasi eine Firma. Außerdem würde ich soetwas niemals ohne einen Anwalt machen. Es gibt gute Leute, die sich genau auf diese Bereiche spezialisiert haben und die paar Euro solltest du jedenfalls aufwenden. Ich kenne zuviele Leute, die nach dem Vertragsabschluß unglücklich geworden sind.

Gruaß

Rold
Das versteh ich nicht ganz...man ist als Künstler eine `Firma`?
Eher ist das Label eine Firma, die in Exclusivverträgen auch als solche genannt wird, lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Erst mal die Frage, was bist du? Produzent oder Künstler und welche interessen spielen dann ein Rolle? Die aus Sicht des Produzenten oder die des Künstlers.


Aber in erster Linie schließt man einen Dienstleitungsvertrag ab. Exclusiverträge werden nicht zwischen Produzenten und Künstler geschlossen, sondern zwischen einem Label und/oder Verlag und einem Künstler, da es sich um Vertriebs-/Vermarktungsverträge handelt.
Die Interessen aus der Sicht des Produzenten würden eine Rolle spielen. Man schließt aber doch keine Verträge ab um eine der beiden Seiten zu bevorzugen oder? In einem Künstlervertrag werden doch die Interessen des Produzenten, sowie des Künstlers wahrgenommen...was ist für dich ein Dienstleistungsvertrag? Künstlerverträge sind doch im Prinzip Dienstleistungsverträge, oder denkst du an etwas anderes?
 
-eric- schrieb:
Aber in erster Linie schließt man einen Dienstleitungsvertrag ab. Exclusiverträge werden nicht zwischen Produzenten und Künstler geschlossen, sondern zwischen einem Label und/oder Verlag und einem Künstler, da es sich um Vertriebs-/Vermarktungsverträge handelt.

Hmm, für meine Begriffe ist das Label und der Verlag das selbe.. :roll:

Von Exklusivverträgen wäre abzuraten, google mal nach "Bandübernahme"-Verträge. Alternativ dazu (z.B. für Instrumentalmusik) gibt's Einzelverträge für jeden Song.
Also soweit ich da informiert bin, werden Exclusivverträge z.B zwischen einem Label und einem Produzenten abgeschlossen, der sein Produkt an das Label `verkauft`. Bandübernahmeverträge kommen meines Wissens nach zwischen einem Label und einer Band zustande...
 
Wenn du Kunstwerke veräußerst oder deine Dienste gegen Honorare anbietest, dann bist du freiberuflich, was nix anderes ist als eine Ein-Mann-Firma. Wenn dich ein Produzent anstellt, dann bist du das nicht, dann gibt es ein Dienstverhältnis. Sowas gibts aber eigentlich gar nicht.

Also wie schon erwähnt, konsultiere einen Anwalt.

Gruaß

Rold
 
Hmm, für meine Begriffe ist das Label und der Verlag das selbe.. :roll:

Nein. :) Kann aber alles in einer Hand sein.


In einem Künstlervertrag werden doch die Interessen des Produzenten, sowie des Künstlers wahrgenommen...was ist für dich ein Dienstleistungsvertrag?

Ja, gut erkannt. Ein Vertrag hat ausgewogen zu sein. Ansonsten wäre er gerichtlich anzufechten. Oft sind aber Verträge aus Unwissenheit unausgewogen. Ein Dienstleistungsvertrag ist nur ein Oberbegriff.

Trotzdem wissen wir (zumindest ich) nicht auf was du hinaus willst. Was willst du für einen Vertrag und evtl. warum.
 
Ja, gut erkannt. Ein Vertrag hat ausgewogen zu sein. Ansonsten wäre er gerichtlich anzufechten. Oft sind aber Verträge aus Unwissenheit unausgewogen. Ein Dienstleistungsvertrag ist nur ein Oberbegriff.

Trotzdem wissen wir (zumindest ich) nicht auf was du hinaus willst. Was willst du für einen Vertrag und evtl. warum.
Die `Exclusivität` hat mich in dem Begriff Künstlerexklusivvertrag ein wenig irritiert. Ich denke, dass ein Künstlervertrag das richtige wäre. Es geht um die Produktion und Eigenvertrieb einer LP...
 
Wer produziert und wer vertreibt?
 
Jote schrieb:
Wer produziert und wer vertreibt?
In dem Fall produziere ich und vertrieben wird über Internet und Konzerte.
 
Hmm, für meine Begriffe ist das Label und der Verlag das selbe..
Nein. Kann aber alles in einer Hand sein.

Schon komisch, dass manche Leute aufgrund von ständigen Benutzen englischer Ausdrücke nicht mehr wissen, was sie auf Deutsch heißen...

Ein Label vertreibt genauso wie ein Verlag Musik, ob das in gedruckter oder gepresster Form ist. Versuch mal bei der [g=119]Gema[/g] oder AKM ein "Label" zu melden...
 
-eric- schrieb:
Hmm, für meine Begriffe ist das Label und der Verlag das selbe..
Nein. Kann aber alles in einer Hand sein.

Schon komisch, dass manche Leute aufgrund von ständigen Benutzen englischer Ausdrücke nicht mehr wissen, was sie auf Deutsch heißen...

Ein Label vertreibt genauso wie ein Verlag Musik, ob das in gedruckter oder gepresster Form ist. Versuch mal bei der [g=119]Gema[/g] oder AKM ein "Label" zu melden...

Grober Unterschied Label und Verlag, da einige Leute diesen nicht kennen, aber einen auf große Hose machen mit ihrem "Wissen"..... :)

Verlag: Verwaltet die Nutzungs- und Verwertungsrechte von Komponisten/Texter/Interpreten.

Label: Vermarket die Musik unter ihrem Markennamen. Ein Label rechnet nicht mit der [g=119]GEMA[/g] ab, sondern mit der GVL und ist dort gelistet https://www.gvl.de/index.htm bzw. verdient an dem Verkauf der Tonträger oder anderer Vermarktungsformen direkt.

Ach ja, Produzent: Dienstleister, der z. B. vom Verlag angebotene Kompositionen umsetzt, um sie dann über ein Label zu vermarkten oder vom Label einen "Auftrag" bekommt oder selber eine Band od. Künstler/in aufbaut.

Da alle i. d. R. nur von Tantiemen leben, versucht jeder so gut es geht vom Kuchen ein Stück zu ergattern. Es kann auch sein, das alles in einer Hand ist. Das ist der Fall bei kleineren Label/Verlagen/Produzenten.

Hier ein wenig zu lesen und ein paar mögliche Vertragsformen: http://de.wikipedia.org/wiki/Plattenlabel
http://de.wikipedia.org/wiki/Musikverlag
http://www.dmv-online.com/index.php?id=3

@Allen, google mal nach Musterverträgen oder nutze die Suchfunktion im Forum. In der Vergangenheit ist diese Frage des öfteren aufgetaucht und entsprechende Ratschläge erteilt worden.
 
Verlag: Verwaltet die Nutzungs- und Verwertungsrechte von Komponisten/Texter/Interpreten.

Na und was ist eine Verwertung ?!?
Was glaubst du warum die GVL "GVL" heißt?

Grober Unterschied Label und Verlag, da einige Leute diesen nicht kennen, aber einen auf große Hose machen mit ihrem "Wissen".....

Im Englischen gibt's das "Label" und den "Publisher"
Im Deutschen den "Verlag" und den "Verlag"

Da alle i. d. R. nur von Tantiemen leben, versucht jeder so gut es geht vom Kuchen ein Stück zu ergattern. Es kann auch sein, das alles in einer Hand ist. Das ist der Fall bei kleineren Label/Verlagen/Produzenten.

http://www.emimusicpub.com/worldwide/index.html

Na gut, wenn du die EMI als kleines Label einstufst... :D Gute Nacht!
 
Worin unterscheidet sich ein Künstlerexklusivvertrag und ein Künstlervertrag voneinander? Das leuchtet mir noch nicht ein...
 
Das ein Musikverlag mit einer Plattenfirma (ugs. Label) gleichzusetzen ist, wäre mir auch neu...
 
@allen:

Künstlerverträge werden regelmäßig als Künstlerexklusivverträge abgeschlossen, meist zwischen einem Künstler und einer Plattenfirma. Manchmal aber auch zwischen einem Künstler und einem Produzenten.

Die Exklusivität ist wichtig, weil die Plattenfirma/der Produzent regelmäßig viel Geld in den Aufbau des Künstlers investiert, ihn durch Promotion bekannt macht, Kontakte vermittelt usw. Hat der Künstler dann irgendwann Erfolg, soll natürlich auch in erster Linie die Plattenfirma/der Produkt hiervon profitieren und nicht etwa (auch) eine andere Plattenfirma, für die der Künstler dann ebenfalls Aufnahmen macht.

Ein Künstlervertrag muss aber natürlich nicht exklusiv sein. D. h. ein Künstler kann theoretisch gleichzeitig bei mehreren Plattenfirmen unter Vertrag stehen, die dann Aufnahmen (dieselbe oder verschiedene) des Künstlers verwerten. Aus den oben genannten Gründen wird sich hierauf aber kaum eine Plattenfirma einlassen.


Im Übrigen ging bei der ganzen Diskussion ja viel durcheinander:

Verlag -> verwertet Musikwerke (z. B. in Form von Noten), sucht Interpreten für einzelne Songs usw.

Plattenfirma = Label -> verwertet Musikaufnahmen (meist in Form von Tonträgern), also ganz konkrete Interpretationen eines Musikwerks

Produzent -> produziert Musikaufnahmen und lizenziert diese meist mittels "Bandübernahmevertrag" an eine Plattenfirma, die die Aufnahme dann mit Hilfe ihrer Vertriebskanäle verwertet

tomaxx
 
-eric- schrieb:

Na gut, wenn du die EMI als kleines Label einstufst... :D Gute Nacht!

Einer von der harten Sorte und total lernunwillig. Ok, ich versuche es nochmal an deinem gewählten Beispiel EMI.

EMI als Marke setzt sich wie folgt zusammen:

EMI Group ( www.emigroup.com ) - Ist die Holding, also das Dach der Gesellschaft die hauptsächlich aus zwei eigenständigen Sparten besteht. Und zwar:

- EMI Music Publishing = der Verlag
- EMI Music = das Plattenlabel mit vielen eigenständigen Labeln und Sub-Labeln weltweit

Beide Sparten/Firmen sind unabhängig voneinander und haben auch jeweils ein eigenes Management. Es ist nicht zwingend notwendig im Verlag EMI zu sein, wenn man vom Label vermarktet wird und umgekehrt.

Hier eine allgemein gültige Übersicht, nicht nur für EMI, wie alles im MusikBiz zusammenspielt und wer welche Aufgaben hat bzw. übernimmt: http://www.emigroup.com/NR/rdonlyre...8-D96A7C1EB02B/0/Musicrevenuelicenceflows.pdf

Solltest du dann immer noch nicht begriffen haben, das Verlag und Label nicht das gleiche sein können, dann gebe ich es auf. Du hast dann Recht, ich meine Ruhe und alle anderen können sich selber ein Bild davon machen. :)
 
Viele Künstler gehören auch gar keinem Verlag an...oftmals findet man dann die Bezeichnung `Published by Copyright Control` bedeutet soviel wie - ohne Verlag.
 

Ähnliche Themen

RECORDING-Redaktion
Antworten
0
Aufrufe
791
RECORDING-Redaktion
RECORDING-Redaktion
baltazaar
Antworten
9
Aufrufe
1K
clemenserwe
clemenserwe
RECORDING-Redaktion
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
958
RECORDING-Redaktion
RECORDING-Redaktion
Freddy All
Antworten
0
Aufrufe
474
Freddy All
Freddy All

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben