
Laeufer
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Hallo,
man nehme an, dass eines schönen Tages das Telefon läutet und man kurz darauf vor der Option eines Deals bei einem der Majorlabel ist.
- In wie weit hat man vor Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit auf Einsicht des Vertrages (Duplikat?), um diesen ggfs. von einem Anwalt für Medienrecht kontrollieren zu lassen, denn wenn man am besagten Termin, in besagtem Umfeld mit zittrriger Hand das Schreiben vor der Nase liegen hat, sicherlich die eine oder andere "Kleinigkeit" gerne überliest?
- Ist generell der ausübende Künstler der Vertragspartner oder kann an dieser Stelle auch sein Manager/Produzent/etc. stehen?
Gruß
Laeufer
man nehme an, dass eines schönen Tages das Telefon läutet und man kurz darauf vor der Option eines Deals bei einem der Majorlabel ist.
- In wie weit hat man vor Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit auf Einsicht des Vertrages (Duplikat?), um diesen ggfs. von einem Anwalt für Medienrecht kontrollieren zu lassen, denn wenn man am besagten Termin, in besagtem Umfeld mit zittrriger Hand das Schreiben vor der Nase liegen hat, sicherlich die eine oder andere "Kleinigkeit" gerne überliest?
- Ist generell der ausübende Künstler der Vertragspartner oder kann an dieser Stelle auch sein Manager/Produzent/etc. stehen?
Gruß
Laeufer