Vertrag zwischen Produzent und Sängerin

Ash

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Hallo zusammen,

ich werde für einen Background Part eines Songs auf meinem kommenden Album eine Sängerin engagieren. Das Album wird anschließend digital und physikalisch durch ein Plattenlabel vertrieben.

Macht ein Vertrag Sinn, und wenn ja, was für ein Vertrag? Und wenn kein Vertrag gemacht wird, wie ist die rechtliche Situation dann?

Eine nicht abwegige Situation könnte ja sein, dass die Sängerin auf einmal die Darbietung verbietet oder mit der Postproduktion nicht mehr einverstanden ist. Oder im Falle eines Erfolges bezüglich Plattenverkäufe Summe xy fordert, weil ja vorher nicht vertraglich vereinbart.

Und wenn man keinen Vertrag macht, wem gehört dann die Aufnahme? Bin ich dann den Launen und fixen Ideen des Künstlers ausgeliefert?

Vielen Dank und Gruß

Ash
 
Du musst Dir von der Sängerin eine sogenannte "Künstlerquittung" geben lassen. Darin erteilt sie Dir die Rechte.
Google mal den Begriff und da kommen dann Infos.
Vorlage zur "Künstlerquittung" findest Du z.B. auch in Robert Lyng "Musik und Moneten".
Das ist nicht nur eine kleine Quittung sondern ein Vertrag mit allem Drum und Dran.
 
Du musst Dir von der Sängerin eine sogenannte "Künstlerquittung" geben lassen. Darin erteilt sie Dir die Rechte.
Google mal den Begriff und da kommen dann Infos.
Vorlage zur "Künstlerquittung" findest Du z.B. auch in Robert Lyng "Musik und Moneten".
Das ist nicht nur eine kleine Quittung sondern ein Vertrag mit allem Drum und Dran.
Besten Dank. Gibt auch Vorlagen im Internet für knapp 4 Euro. Habe nur kurz gegoogelt ... gibt es auch vielleicht was kostenloses :D .... die 4 Euro würden mir jetzt nicht wehtun, aber ehrlich gesagt bekomme ich ja keinen Einblick, ob es genau das richtige ist, oder ist es immer der gleiche Vertrag? Das Buch habe ich mal auf meine Wunschliste gesetzt :) Danke
 
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Gern geschehen! Viel Erfolg!
 
  • Danke
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Hey Ash,

hierzu kann ich dir auch was passendes zusenden.
So etwas machen wir ziemlich oft, und ist auch kein großes Ding.
Schreib mir einfach.
 
Was man auch regeln sollte ist die Frage, ob und wie man Credits für den Sänger geben soll und in welcher Form. Wenn an der Performance Urheber- und oder Leistungsschutzrechte entstehen sollten, müssen hieran die Nutzungsrechte "für alle Nutzungsarten", insbesondere das Recht der Vervielfältigung, des öffentlichen Zugänglichmachen, Sendung, Aufführung und Verwertung auf Tonträgern, sonstigen Trägermedien und digital, exklusiv, zeitlich und räumlich unbefristet übertragen werden.

Der Verzicht auf Urhebernennung / Credits wird idR mit etwas $$ abgegolten, daher wäre es zu überlegen, ob man die Person nicht entsprechend nennt, was wohl für beide Seiten durchaus lohnenswert sein kann.
 
eben. X okken auf die kralle und credits, das wars. bierdeckelvertrag halt, das sind nur bg vocals, leute...
 
Was man auch regeln sollte ist die Frage, ob und wie man Credits für den Sänger geben soll und in welcher Form. Wenn an der Performance Urheber- und oder Leistungsschutzrechte entstehen sollten, müssen hieran die Nutzungsrechte "für alle Nutzungsarten", insbesondere das Recht der Vervielfältigung, des öffentlichen Zugänglichmachen, Sendung, Aufführung und Verwertung auf Tonträgern, sonstigen Trägermedien und digital, exklusiv, zeitlich und räumlich unbefristet übertragen werden.

Der Verzicht auf Urhebernennung / Credits wird idR mit etwas $$ abgegolten, daher wäre es zu überlegen, ob man die Person nicht entsprechend nennt, was wohl für beide Seiten durchaus lohnenswert sein kann.

Genau.

In deinem Fall @Ash, ist die Sängerin nur in einem Lied beteiligt (Background).
Da reicht definitiv ein Betrag X. Wenn überhaupt.
In der Regel reicht eine Namensnennung völlig aus.
 

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