Ash
Hallo zusammen,
ich werde für einen Background Part eines Songs auf meinem kommenden Album eine Sängerin engagieren. Das Album wird anschließend digital und physikalisch durch ein Plattenlabel vertrieben.
Macht ein Vertrag Sinn, und wenn ja, was für ein Vertrag? Und wenn kein Vertrag gemacht wird, wie ist die rechtliche Situation dann?
Eine nicht abwegige Situation könnte ja sein, dass die Sängerin auf einmal die Darbietung verbietet oder mit der Postproduktion nicht mehr einverstanden ist. Oder im Falle eines Erfolges bezüglich Plattenverkäufe Summe xy fordert, weil ja vorher nicht vertraglich vereinbart.
Und wenn man keinen Vertrag macht, wem gehört dann die Aufnahme? Bin ich dann den Launen und fixen Ideen des Künstlers ausgeliefert?
Vielen Dank und Gruß
Ash
ich werde für einen Background Part eines Songs auf meinem kommenden Album eine Sängerin engagieren. Das Album wird anschließend digital und physikalisch durch ein Plattenlabel vertrieben.
Macht ein Vertrag Sinn, und wenn ja, was für ein Vertrag? Und wenn kein Vertrag gemacht wird, wie ist die rechtliche Situation dann?
Eine nicht abwegige Situation könnte ja sein, dass die Sängerin auf einmal die Darbietung verbietet oder mit der Postproduktion nicht mehr einverstanden ist. Oder im Falle eines Erfolges bezüglich Plattenverkäufe Summe xy fordert, weil ja vorher nicht vertraglich vereinbart.
Und wenn man keinen Vertrag macht, wem gehört dann die Aufnahme? Bin ich dann den Launen und fixen Ideen des Künstlers ausgeliefert?
Vielen Dank und Gruß
Ash