Veröffentlichen eines Remakes erlaubt???

  • Ersteller VerMusic
  • Erstellt am
Im Club solltest du die Version aber auch spielen dürfen.
streng genommen natürlich nicht, ist ja auch öffentlich.

Naja, da werden ja einige Augen zugedrückt, weil sowas in der Praxis nicht nachprüfbar ist. Rein theoretisch dürfte man noch nicht mal 2 Lieder ineinander Faden, geschweige denn Mixen, da dies eine Verfremdung bei der Aufführung ist. Also jegliches DJ Set wäre hinfällig.
Live müsste man dem Protagonisten hier jetzt erst mal nachweisen wie er auflegt und ob das zu hörende ist nicht in etwa ein Live Mashup ist.
 
Ich habe DIE IDEE schlechthin. Ich veröffentliche den Song, der mit SICHERHEIT so gut ist, dass ich damit 10 Mio. einnehme. Dann kann ich die Strafe von 5 Mio. ganz locker blechen! :p Haha :p:p:p
 
Ich habe DIE IDEE schlechthin. Ich veröffentliche den Song, der mit SICHERHEIT so gut ist, dass ich damit 10 Mio. einnehme. Dann kann ich die Strafe von 5 Mio. ganz locker blechen! :p Haha :p:p:p

Nette Rechnung. Und wer sagt dir, dass du dann nicht die kompletten 10 Millionen an den Künstler abdrücken musst? ;)

ATB aka Andre Tanneberger hat mal in einem Interview erwähnt, dass er trotz Mega-Erfolgs von 9 PM-Till I come nix verdient hat, weil er aufgrund des nicht-ge-"clear"-ten Samples nahezu alles wieder abdrücken musste.
 
bei robin schulz und mr.probz mit waves war es so ähnlich gelaufen.
nur, dass als das teil dann erfolgreich wurde, der junge und seine leute
wussten, was dann zu tun ist.
ich schätze da kommen dann in kurzer zeit ziemlich viele sachen auf einen zu,
die einen dann uberrumpeln könnten.

kann man machen........
 

Ähnliche Themen

Stratomania
Antworten
1
Aufrufe
1K
Kosaken-Kaffee
Kosaken-Kaffee
Glutamatjunkie
Antworten
114
Aufrufe
14K
Schludi
Schludi
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
20K
moonbooter
moonbooter

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben