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Schon klar. Es geht um das Werk an sichsondern auch jede Aufnahme an sich.
Soweit d'accord.Kopieren und Verbreiten ohne Lizenz ist illegal.
Nein, übersehen habe ich es nicht.Wenn Du selber Schlagzeug spielst, benutzt Du nicht die Aufnahmen eines anderen. Das ist der grundsätzliche Unterschied, den Du oben übersehen hast.
EarlGrey schrieb:
Ganz, ganz grundsätzlich: Wenn Dir eine Straftat vorgeworfen wird, muss der Staat sie Dir nachweisen.
EarlGrey schrieb:
Wenn jemand einen Anspruch an Dich stellt, muss er selbst nachweisen, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen und der Anspruch gegeben ist.
EarlGrey schrieb:
So herum läuft´s. Wenn Du in der Situation bist, dass Du Dich wegen etwas entlasten musst, dann hat da jemand bereits genügend Nachweise gegen Dich gesammelt, um Dich in Anspruch zu nehmen. Und bitte erzähle mir nicht das Gegenteil. Ich glaub nicht an den Osterhasen.
EarlGrey schrieb:
Das Urheberrecht wäre nur dann mit betroffen, wenn Du z.B. einen ganzen Refrain absampelst. Dann wären beide Arten von Rechten betroffen. Beim Sampeln von Snareschlägen oder sonstigen Sounds kann das Urheberecht nicht betroffen sein.