Angeklager ist man in einem Strafprozess. Beklager ist man in einem Zivilprozess. Da ich mir dachte, dass Du den Unterschied nicht kennst, habe ich vorsorglich zu beidem geantwortet.
Über theoretische Beispiele mit einem schwammigen, unklaren Ungefähr-Sachverhalt zu diskutieren, bringt nichts. Entweder Du sagst klar, um was genau es geht, oder wir lassen Spekulationen lieber ganz sein.
Den Unterschied zwischen Leistungsschutzrechten und Urheberrechten hast Du nicht verstanden. Sonst hättest Du den letzten Absatz so nicht geschrieben.
Urheberrechte kannst Du nur verletzen, wenn Du ein fremdes Werk oder einen Teil eines fremden Werkes mit Wiedererkennungswert verwertest (Gary-Moore-Solo sollte so ein Fall sein), und dieses Werk oder dieser Teil des Werkes für sich alleine muss eine Schöpfungshöhe haben. z.B. eine Melodie mit individuellem Wiedererkennungswert. Wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, greift kein Urheberrecht. Rhythmen, Harmoniefolgen und sicher auch manch lieblos zusammengeklickter "Beat" hat keine Schöpfungshöhe und genießt keinen Schutz. Das ist auch gut so, sonst dürften wir gar keine eigenen Songs mehr komponieren, weil alle möglichen trivialen Tonfolgen schon abgegrast und "vergeben" wären.
Das Urheberrecht schützt das Werk an sich, nicht die Aufnahme! Sonst müsste man für Live-Aufführungen fremder Werke oder Cover keine [g=119]Gema[/g]-gebühren abdrücken.
Die Leistungsschutzrechte (nochmal!) schützen nur die Aufnahme an sich und haben mit Urheberrecht am konkreten Werk nichts, aber auch gar nichts zu tun! Wenn Du einen Soundschnipsel aus einer fremden Aufnahme sampelst und verwertest, dann verletzt Du nicht das Urheberrecht im engeren Sinne (Recht an Komposition oder Text). Schließlich ist vom Recht des Komponisten oder Texters nicht der Violin-Ton "E2 mit leichtem [g=49]Vibrato[/g]" geschützt oder der Ruf "Yeah" oder "schubiduu" oder das [g=149]Snare[/g]- "tschackkk!!" oder das [g=57]Cymbal[/g]-"tschinnng". Da geht es um die reine Aufnahme. Und das Recht an der Aufnahme (Leistungsschutzrecht) schützt eben auch die Aufnahme eines "Yeah!". Oder wenn Du einen Furz aufnimmst, hast Du auch an dieser Aufnahme ein Leistungsschutzrecht. Nicht aber an Fürzen an sich! Du kannst von keinem "Nach-Furzer" [g=119]Gema[/g]-Gebühren verlangen.
War das jetzt anschaulich genug? Besser kann ich das um diese Uhrzeit nicht mehr erklären.