Schlumpfpeter
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Es ist schon pervers mit der GEMA.Gerade mit der Gema gesprochen. Dort ist alles anmeldepflichtig. Auch am Balkon alleine eine Covernummer zu singen ist anmeldepflichtig und je mit knapp 90 euro zu entlohnen.
Auch Wirtshaussingen ist anmeldepflichtig.
Der Herr sagte auch dass Kindergartenkinder die Sankt Martin Lieder singen anmeldepflichtig sind.
Es gibt jedoch das Anmerkungsfeld auf dem Antrag, dort kann man die Verdienstlosigkeit eintragen und es wird je nach Fall entschieden.
Bands die in Kirchen nicht religiöse Cover spielen sind anmeldepflichtig.
Es wird Zeit dass wir unsere paar Covers gar rauswerfen.