Umgang mit nicht-freien Sampleloops

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Hi Leute, ich bin über folgende Passage in der [g=94]Feedback[/g] FAQ gestolpert.

Darf ich eine Loop aus einem bekannten Song verwenden?

Nein! Auch dies ist nicht erlaubt und verletzt ebenso das Recht des Urhebers. Es spielt hierbei auch keine Rolle wie lang die Loop ist, wieviele Variationen das File beinhaltet, und wie gut oder schlecht man das Original raushören kann.

Soll ich das so verstehen, dass zum Beispiel auch eine kurze Loop die weitgehend zerstört wurde, nichts in einem Track zu suchen hat den ich im Netz veröffentlichen will? Da ungeachtet der "Erhörbarkeit" (es müsste mittlerweile Millionen geschützte Songs und FX-Möglichkeiten geben, die man dafür kennen müsste) auf jeden Fall eine Rechtsverletzung vorliegt...

... wenn nicht die Einverständniserklärung der Produzenten eingeholt wurde.

Sagen wir mal praktisch, ich habe 2 Loops aus einem alten 80er Schinken, die zwar ziemlich kaputt sind aber man hört ggf. noch die Harmonien und Fetzen der Vocals heraus, etc. pp. Schwer zu identifizieren, aber darum geht es ja nicht.

Oder die Drums von Trios "Da Da Da" bleibt auch nach viel FX immer noch irgendwie erkennbar... etc. pp.

Das kann ich also nicht im Netz posten, sondern nur zu meiner privaten Erbauen verwenden. Ich könnte es nun zwar darauf ankommen lassen, das mich dann jemand im Forum anpfeift oder nicht, aber darum geht es nicht, da ich ja in jedem Fall eine Rechtsverletzung begangen habe, und mich auch ohne Anpfiff... ähmmm... verantwortlich fühlen sollte.

Falls ich das so richtig verstanden habe, gebt mir bitte mal ein kurze Rückmeldung bzw. Ergänzung.

P.S: Was ich nicht gut finde, ich das "nachbauen" oder nachträgliche entschärfen von prekären Stellen, da das erstens oft technisch nicht klappt, und weil die im kreativen Flow gebastelte Stimmung eines Tracks völlig verloren geht.

Gruß
Thomas
 
@Thomas: Exakt so, wie Du es oben beschrieben hast, ist es.
 
Stimmt.

Bei den Schnipseln geht es in erster Linie um die Leistungsschutzrechte der Musiker, Sänger und Tonträgerhersteller, die durch das Absampeln und Verwursten in eigenen Stücken verletzt werden, aber zusätzlich können auch Urheberrechte verletzt werden.

Gruß Rainer
 
...wobei ich hier z.b. anmerken würde, das man den drumloop aus "da da da" ja wohl ohne probleme selbst nachbauen kann, mit einer variation hier, einer änderung dort und schon ist es "nur" abgeschaut und nicht geklaut... ;)
wenn man melodien nachspielt und sie variiert, oder ganz prägnante loops nachbaut, oder in "eigenregie" neu interpretiert (also jetzt nicht einfach nur samplen und verfremden) und DANN verfremdet, kann man sagen, dass man das selbst gemacht hat, oder...? :D ;)

ansonsten stimme ich meinen "vorschreibern" 100%-ig zu, dass du dein gepostetes "problem" bereits selbst ausführlich gelöst hast! ;)
 
ja, nachspielen ist etwas anderes als Absampeln. Bei letzterem verwendet man ja eine fremde Aufnahme.

Gruß Rainer
 
Ja, klar. Nachbauen kann man so einiges, je nach Hör-und-Spiel-Fähigkeiten. Der Beat von Trio ist ja auch extrem simpel (aber geil) und für die Frage nicht so ein gutes Beispiel. :D

Was Instrumenten-Samples angeht die man nachbaut oder nachspielt, bzw. zusätzlich variiert und effektiert, sollte es hier auch wenig Probleme geben. Bei Vocal-Samples sieht das schon anders aus, die bekommt man ohne Genehmigung nicht in eine verwertbare Form, und auch nachsingen eindeutiger Passagen und Texte ist ein klarer Fall von Urheberrechtsfrage.

Mich interessiert das auch weil ich gerade meine geliebten 80er Jahre Songs nachbaue um mein Gehör und meine Programmierkünste zu verbessern. [g=32]MIDI[/g]-Dateien und Presets sind tabu, allerdings benutze ich Sampleloops des Materials um mich taktweise ans Original ranzutasten, soweit wie ich komme. Am Ende hätte ich ein eindeutiges Cover. Das behalt ich für mich oder fange an nette Briefe an die Rechteinhaber zu schrieben, je nachdem.

Wenn ich das alles aber variiere, und z.B. daraus einen Trancetrack ohne Vocals und mit etwas anderer, einfacherer Melodie stricke, auch andere Sequenzen, etc, könnte ich durchaus behaupten mich nur "inspiriert" zu haben am Original selbst wenn die Verwandschaft bemerkt wird.... tja, das ist dann Auslegenungssache im Einzelfall. Wichtig scheint auf jeden Fall das Verhältnis von eigener zu fremder Leistung zu sein.
 
Aloha!

...wobei ich hier z.b. anmerken würde, das man den drumloop aus "da da da" ja wohl ohne probleme selbst nachbauen kann, mit einer variation hier, einer änderung dort und schon ist es "nur" abgeschaut und nicht geklaut...

Brauchste noch nicht einmal nachbauen, denn das Zeug ist ein Standard-Beat vom Casio VL-1 und damit quasi "frei" verfügbar. :D

Gruß
:bj:
 

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