soulmanager
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Hi Leute, ich bin über folgende Passage in der [g=94]Feedback[/g] FAQ gestolpert.
Darf ich eine Loop aus einem bekannten Song verwenden?
Nein! Auch dies ist nicht erlaubt und verletzt ebenso das Recht des Urhebers. Es spielt hierbei auch keine Rolle wie lang die Loop ist, wieviele Variationen das File beinhaltet, und wie gut oder schlecht man das Original raushören kann.
Soll ich das so verstehen, dass zum Beispiel auch eine kurze Loop die weitgehend zerstört wurde, nichts in einem Track zu suchen hat den ich im Netz veröffentlichen will? Da ungeachtet der "Erhörbarkeit" (es müsste mittlerweile Millionen geschützte Songs und FX-Möglichkeiten geben, die man dafür kennen müsste) auf jeden Fall eine Rechtsverletzung vorliegt...
... wenn nicht die Einverständniserklärung der Produzenten eingeholt wurde.
Sagen wir mal praktisch, ich habe 2 Loops aus einem alten 80er Schinken, die zwar ziemlich kaputt sind aber man hört ggf. noch die Harmonien und Fetzen der Vocals heraus, etc. pp. Schwer zu identifizieren, aber darum geht es ja nicht.
Oder die Drums von Trios "Da Da Da" bleibt auch nach viel FX immer noch irgendwie erkennbar... etc. pp.
Das kann ich also nicht im Netz posten, sondern nur zu meiner privaten Erbauen verwenden. Ich könnte es nun zwar darauf ankommen lassen, das mich dann jemand im Forum anpfeift oder nicht, aber darum geht es nicht, da ich ja in jedem Fall eine Rechtsverletzung begangen habe, und mich auch ohne Anpfiff... ähmmm... verantwortlich fühlen sollte.
Falls ich das so richtig verstanden habe, gebt mir bitte mal ein kurze Rückmeldung bzw. Ergänzung.
P.S: Was ich nicht gut finde, ich das "nachbauen" oder nachträgliche entschärfen von prekären Stellen, da das erstens oft technisch nicht klappt, und weil die im kreativen Flow gebastelte Stimmung eines Tracks völlig verloren geht.
Gruß
Thomas
Darf ich eine Loop aus einem bekannten Song verwenden?
Nein! Auch dies ist nicht erlaubt und verletzt ebenso das Recht des Urhebers. Es spielt hierbei auch keine Rolle wie lang die Loop ist, wieviele Variationen das File beinhaltet, und wie gut oder schlecht man das Original raushören kann.
Soll ich das so verstehen, dass zum Beispiel auch eine kurze Loop die weitgehend zerstört wurde, nichts in einem Track zu suchen hat den ich im Netz veröffentlichen will? Da ungeachtet der "Erhörbarkeit" (es müsste mittlerweile Millionen geschützte Songs und FX-Möglichkeiten geben, die man dafür kennen müsste) auf jeden Fall eine Rechtsverletzung vorliegt...
... wenn nicht die Einverständniserklärung der Produzenten eingeholt wurde.
Sagen wir mal praktisch, ich habe 2 Loops aus einem alten 80er Schinken, die zwar ziemlich kaputt sind aber man hört ggf. noch die Harmonien und Fetzen der Vocals heraus, etc. pp. Schwer zu identifizieren, aber darum geht es ja nicht.
Oder die Drums von Trios "Da Da Da" bleibt auch nach viel FX immer noch irgendwie erkennbar... etc. pp.
Das kann ich also nicht im Netz posten, sondern nur zu meiner privaten Erbauen verwenden. Ich könnte es nun zwar darauf ankommen lassen, das mich dann jemand im Forum anpfeift oder nicht, aber darum geht es nicht, da ich ja in jedem Fall eine Rechtsverletzung begangen habe, und mich auch ohne Anpfiff... ähmmm... verantwortlich fühlen sollte.
Falls ich das so richtig verstanden habe, gebt mir bitte mal ein kurze Rückmeldung bzw. Ergänzung.
P.S: Was ich nicht gut finde, ich das "nachbauen" oder nachträgliche entschärfen von prekären Stellen, da das erstens oft technisch nicht klappt, und weil die im kreativen Flow gebastelte Stimmung eines Tracks völlig verloren geht.
Gruß
Thomas