Textverwendung - Urheberrechte

hadl

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Ich hab eine komische Frage. Für ein Projekt, das hauptsächlich so "Horror-Electro-Punk" ist, will ich einen bestimmten Text verwenden, der im C-Teil vorgelesen wird.
Der Text ist (aus dem Internet) von einem Massenmörder, der beschreibt, was in angetrieben hat, zu Morden. Nichts Widerliches oder Abschreckendes, eigentlich beschreibt er diesen Drang und fragt abschließend, ob jemand diesem Drang widerstehen könne, falls er ihn selbst mal erlebt hat...

Der Text stammt wohl aus einem Interview.

Naja, meint ihr, das könnte in irgendeiner Form urheberrechtliche Probleme geben?
 
[gelöscht]
 
Puh, das scheint ein schwieriges Thema zu sein, weil ja anscheinend die Beschreibung eines Plagiats nirgendwo fest beschrieben wird...

Danke!
 
Urheberrechtliche Probleme kann es da nur geben, wenn die Textpassage selbst urheberrechtliche Schutz genießt. Das ist dann der Fall, wenn darin eine "eigenschöpferische Prägung" des Autors zum Ausdruck kommt und das Werk die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht. Das ist natürlich schwer zu beurteilen, wenn man den Text nicht kennt. Da Du Dich aber speziell für diesen Text interessierst, solltest Du von einem Schutz ausgehen, da der Text dann offenbar nicht völlig beliebig und belanglos ist.

tomaxx
 
tomaxx schrieb:
Urheberrechtliche Probleme kann es da nur geben, wenn die Textpassage selbst urheberrechtliche Schutz genießt. Das ist dann der Fall, wenn darin eine "eigenschöpferische Prägung" des Autors zum Ausdruck kommt und das Werk die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht. Das ist natürlich schwer zu beurteilen, wenn man den Text nicht kennt. Da Du Dich aber speziell für diesen Text interessierst, solltest Du von einem Schutz ausgehen, da der Text dann offenbar nicht völlig beliebig und belanglos ist.

tomaxx
kann es demnach sogar bei einer öffentlichen rede sein, dass du die rede (sei es nur den text oder auch ein mitschnitt) nicht verwenden darfst?

wie sieht es mit zitaten aus wie zB "ob mailand oder madrid - hauptsache italien!" [andi möller als antwort auf seine damaligen wechselgerüchte]...?
 
Rede - ja, die kann durchaus Urheberrechten unterliegen.

Zitate - grundsätzlich Nö. Aber Du musst sie kennzeichnen. Bei Andi Möllers Zitat möchte bei allem Respekt auch die erforderliche Schöpfungshöhe anzweifeln.
 
Belgarion schrieb:
kann es demnach sogar bei einer öffentlichen rede sein, dass du die rede (sei es nur den text oder auch ein mitschnitt) nicht verwenden darfst?

wie sieht es mit zitaten aus wie zB "ob mailand oder madrid - hauptsache italien!" [andi möller als antwort auf seine damaligen wechselgerüchte]...?

Eine öffentliche Rede kann natürlich urheberrechtlichen Schutz genießen. Es handelt sich dabei ja lediglich um den Vortrag eines Sprachwerks (das Vortragsrecht ist übrigens in § 19 UrhG genauer geregelt).

Auch Zitate der genannten Art können prinzipiell urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn das jeweilige Sprachwerk die Schutzvoraussetzungen erfüllt (Schöpfungshöhe). Das ist bei kurzen Sprüchen schon wegen ihrer Kürze nur sehr selten der Fall, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Besteht ein Schutz, bedeutet das dann aber nicht unbedingt, dass man das Zitat nicht ohne Zustimmung des "Autors" verwenden darf. U. U. greifen nämlich besondere Erlaubnistatbestände, die das Zitieren auch so gestatten.

Allerdings sind hier bei der Wiedergabe in Musikwerken relativ enge Grenzen gesetzt. Eigentlich dürfen nur einzelne Stelle eines anderen Musikwerks in einem neuen Musikwerk "zitiert" werden, und das auch nur "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang" (§ 51 UrhG).

Beispiel: Text eines Song handelt über Beethoven, in der Begleitmelodie klingen zur Untermalung die ersten vier Töne der 5. Sinfonie an (wäre eh unproblematisch, da der gute Mann schon mehr als 70 Jahre tot ist, aber Du verstehst sicher, was ich meine).

Genaue Abgrenzungen sind hier sehr schwierig. Letztlich muss man immer auf den konkreten Fall schauen, wobei dann selbst da zwei Juristen drei Meinungen haben werden.

tomaxx
 

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