Text Recht

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Hallo Zusammen

Ich habe folgende situation, ich bin da angefragt worden für ein Projekt
einen Text zu schreiben.
Das heisst ich habe das Playback von Produzenten erhalten und habe dazu den Text geschrieben inkl. die Melodie des Texte (Rap, [g=52]Chorus[/g]), hatte also
keinerlei vorgaben.

Jetzt wegen den Rechten bin ich noch nicht ganz sicher.
Das ich die Rechte der "Lyrics" habe ist klar.
Meine Frage ist jetzt, da ich ja auch die "Gesangs/Rap-Melodie"
komponiert habe, habe ich nicht auch die rechte für
"Music" oder gehört die "Melodie" des Textes zu
"Lyrics" ?

Sorry meine frage, bin da in sachen Musikrecht
absoluter neuling...

Hoffe ihr wisst was ich meine :)

LG
 
wieso juckt es dich denn ob das jetzt zu "lyrics" oder zu "music" gehört?
du hast den text geschrieben und die gesangsmelodie gemacht. fertig.
 
weil es von diesem Track eine Maxi gibt und denke für die SUISA Anmeldung ([g=119]GEMA[/g] bei euch) ist das schon noch wichtig, oder?
 
wie sieht denn euer vertrag aus? da kannst du vereinbaren, was du willst. ihr müßt ja irgendeine vereinbarung haben, ob du nun nen pauschalbetrag bekommst und dafür deine rechte abtrittst oder nicht.
 
Hallo Belgarion

Danke für Deine Antwort!

Habe noch keinen Vertrag, folgt erst noch nach den Aufnahmen, die
noch diese Monat statt finden.
Darum frage ich auch, gibt es da nichts Grundsätzliches?
Ich geben keine rechte ab, das weiss das Label und ist auch OK
für Sie.

Wenn ich also den Text und die "Text-Melodie" komponiert habe
und ich nichts abgebe...wie sieht es da aus..Text rechte sind klar bei mir..
die rechte an der "Musik"?

Die Text-Melodie ist auch schon recht viel anteil an der "Musik"..
...eben in sache recht bin ich noch ein neuling....


LG
 
das is natürlich ein problem, wenn ihr da keine feste vereinbarung schriftlich usw. festhaltet, die das klärt.

die frage ist halt grundsätzlich: wollen die dir ne pauschale zahlen (das können die ja auch machen, OBWOHL du die rechte behältst)? dann isses ja egal: ihr verhandelt nen betrag, du tauchst dann vielleicht im booklet auf, wirst aber nicht zusätzlich noch bei dieser SUISA gemeldet, und fertig.

oder soll das ganze nur oder zusötzlich auf basis dieser SUISA laufen, die dann dem texter zB 2% gibt, dem komponisten 5% usw.? dann müßte man am besten bei dieser organisation mal anrufen, wie das ist, wenn mehrere leute dran komponiert haben. die geben dir dann sicher auskunft, dafür sind die ja auch da ;) grundsätzlich könnte man aber mehrere texter, komponisten usw. melden,die frage ist nur, wie man die dann anteilsmäßig verteilt...
 
Hallo Belgarion

Vielen dank für deine Antwort!

Ok, werde das mal abklähren, danke!

LG
 
http://www.suisa.ch/fileadmin/user_upload/Downloads/Werkanmeldungsformular.pdf
Es wird auch in der Schweiz im großen und ganzen nur zwischen Komponist (Musik) und Textautor (Lyrics) unterschieden. Den Begriff Textmelodie gibt es nicht! Weder bei der [g=119]GEMA[/g] noch bei der SUISA. Entweder macht er die Musik und du den Text oder ihr müßt euch einigen, z. B. beide sind Komponist und nur du Textautor. Als Produzent würde ich dich dann aber vor die Tür setzen.
 
Moin!

Ich will nur mal Jote und Belgarion bestätigen und klarstellen, dass eine Melodie zur Komposition gehört. Es gibt immer nur Komposition und Text und sonst nichts.

Ohne das Stück gehört zu haben, habe ich erhebliche Zweifel, ob bei einem Rap (!), der zu einer bestehenden Begleitung eingesprochen und vielleicht in ein paar Tönen auch eingesungen wird, eine kreative Schöpfungshöhe vorhanden ist, die für den Threadsteller eine Position als Mitkomponist überhaupt rechtfertigen würde.

Wenn es um eine Schlagerschnulze ginge, könnte das schon anders aussehen.

Gruß Rainer
 
Also wenn du die Gesangsmelodie gemacht hast, völlig autonom, dann bist du nicht nur der Textautor, sondern auch der Komponist. Vorausgesetzt, der Song hat trotz das es sich um einen RAP handelt eine melodische Melodie, deren Schöpfungshöhe als schutzwürdig zu klassifizieren ist.

Falls dem so ist, dann bist du alleiniger Komponist zu 100% und da lässt es sich auch keine Vereinbarung treffen. Bei sog. Alleinurhebern ist ein Verzicht, oder auch eine Vereinbarung unmöglich!
 
Es gibt Tantiemen für den Text.
Es gibt Tantiemen für die Melodie Singstimme.

Somit ist das komplett Dein Titel.
Also geht die ganze [g=119]Gema[/g]-Kohle komplett an Dich.
So sieht es aus.

Der, der dann die Aufnahmen anfertigt und eventuell noch den Beat macht, hat lediglich die Rechte an der Originalaufnahme und vielleicht noch etwas [g=314]GVL[/g], aber wenn das ein Hit wird, bekommst Du die meiste Kohle.

Der Text ist etwa genausoviel wert wie die Melodie. Also 50/50.

Mit anderen Worten:
Je besser der Beat ist, umso mehr Kohle verdienst Du...

:D
 

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