Stimme "veröffentlicht" ohne zustimmung

  • Ersteller ChrizzDanielz
  • Erstellt am
Ja sicher. Ganz bestimmt.
Dieses Märchen hat man damals im ebay-Sicherheitsforum erfunden, um den blöden Privatverkäufern, die gewerblich verkauft haben, aber von den Vorzügen des Privatverkaufes profitieren wollten, ordentlich Feuer unterm Hintern zu machen.
Und natürlich gabe ne Menge Leute, denen das FA - berechtigterweise, wie sich im Nachhinein rausstellte - auf die Pelle gerückt ist. Die haben natürlich am Lautetsten geschrien, ist klar. Die, die mit ins Netz gegangen sind, aber halt mit drinhingen, ohne den Grenzwerten nahe zu kommen, sind unbehelligt geblieben. Aber darüber schreibt keiner, weil uninteressant.
Ja sicher. Ganz bestimmt bestimmt...

War ein Bericht im TV und ich hab's nachrecherchiert sowie genügend eigene Erfahrungen. Hab's nur nachrecherchiert ob sich die Lage verschlechtert oder verbessert hat. Sicher und ganz bestimmt. Sehr ganz bestimmt sicher also.
 
vllt wirds nur als Versuch einer aussergerichtlichen Einigung betrachtet.

Ach was.
Wenn das solche Zwerge sind, dass sie, um ihre Platten zu bekommen, irgendeinen kleinen Krauter erpressen müssen, dann ist es da mit der Intelligenz nicht grad weit her.
Und mit dem Anwalt wohl auch nicht, denn den können sie wohl auch nicht bezahlen.
 
War ein Bericht im TV und ich hab's nachrecherchiert
Klar.
Solche Berichte gabs haufenweise.
Du hast es nachrecherchiert? Respekt. :D

Au Mann.....

Hattest Du etwa Sorgen, dass Dir das FA dahinter kommt???
;)
 
Mann, Mann, einige hier haben echt einen Drang sich zu profilieren. Ich bin raus...

Kollege: Ganzen Satz zitieren, dann hätte Dein unsinniges Posting sich auch durch's Zitat erledigt.

tubeless: Auch Du scheinst keine einfachen Sätze zu verstehen.
 
Ich ziehe mal ein Zwischenfazit.

So lange du keinen anwaltlichen Brief in der Sache bekommst ignoriere den Quatsch.
 
Gehts hier vom Genre her um Gangstarap? Zwinker
Bei so nem Einstieg ist ja die entspannte Studio-Atmosphäre garantiert, da braucht man keine Lavalampe mehr.
Das ist doch das Ziel. Ein Gangsterrapper will doch gerade eine unentspannte Atmostphäre. Am Besten mit Knarre am Kopp und ein Kerl in der Ecke, der deiner Bitch ein Messer an den Hals hält. Dann kommt die Verzweiflung viel echter rüber ;-)
 
Du hast keinen Gewinn, kannst also auch nicht wegen Steuerhinterziehung belangt werden.

Ich würde sagen, im schlimmsten Fall Aussage gegen Aussage. Ihr hattet einen Vertrag, mündlich. Wenn jemand einsingt und ncihts dafür verlangt kann er im Nachinein nur die Hand aufhalten wenn tatsächlich kommerziell was passiert. Die Verwendung der Aufnahme kann man im Nachhinein m.E. nicht verbieten. Das wäre ja so wie wenn hier im Forum mir jemand Gitarre einspielen würde für einen Song und dann ein Jahr später kommt und mir verbietet, den Song jemanls wieder abzuspielen. Humbug. Wenn ich damit Geld mache dann ist das was anderes.
 
also mal jenseits jeder rechtsberatung: "ich erpresse mir einen produzenten indem ich ihm mit rechtlichen schritten drohe" ist ja mal sowas von ein beknackter ansatz. deppen gibts, die gibts gar nicht. selbst wenn du da mitziehen würdest (was du selbstverständlich nicht tun solltest), ist ja schon vorprogrammiert dass da nicht gerade die inspirierteste produktion ever bei rumkommen kann.

schlimmer als haifische sind möchtegern-haifische, die ihren machiavelli nicht zuende gedacht haben :)
 
Wie sieht es denn eigentlich mit den Persönlichkeitsrechten des Sängers an seiner Stimme aus?

Der Sänger ist ausübender Künstler und hat als solcher ein sog. Leistungsschutzrecht an seiner Aufnahme. D.h., er kann prinzipiell selbst bestimmen, was mit seiner Aufnahme geschieht. Deshalb empfiehlt es sich , mit ausübenden Künstlern schriftlich zu regeln, wofür die Aufnahme verwendet werden darf. Genau wie der Komponist hat der ausübende Kündtler von Gesetzes wegen ein Recht auf eine angemessene Vergütung, wie auch immer die im Einzelnen aussehen mag. Bei Hobbyproduktionen wie 100 selbstgerbannten CDs, die verschenkt oder zu Selbstkosten verkauft werden, kann die sicherlich auch darin bestehen, dass der Sänger lobnend auf dem Cover erwähnt wird und die CDs auch Werbung für ihn sind.

Aber von Earl ein "Unsinn" an den Kopp geknallt zu bekommen ist auch mal ne Erfahrung

War bei Dir ein nett gemeintes "Unsinn". :D

Wir haben den Text zu dritt geschrieben, die Stimme, ich, der Freund von dem das Album ist.

Dann könnte die Stimme auch Miturheber sein. In dem Fall hat sie auch als MIturheber ein Mitspracherecht, was die Verwertung des Textes angeht. Blöd, wenn das vorher nicht abgeklärt wurde.

"Entweder wir veklagen dich, oder du produzierst uns ein paar Lieder."

Das kannste als Kompliment ansehen. :D
Wäre aber bei aller Dreistigkeit schon wichtig, zumindest nachweisen zu können, dass die Stimme dem kostenlosen Download zugestimmt hat. Dann sollte es mit den CDs nicht ganz so wild sein... Sicher, dass seine Zustimmung zum Download nicht auch ne VÖ auf CD beinhaltet hat? ;)

Ansonsten würde ich bei dieser Geschichte fast zu holgis Praxistipp neigen...

Lass Dir das schriftlich geben. Das ist so gut wie ein Plattenproduktionsvertrag....

Wo der Mann Recht hat... alles Wesentliche erfasst. :D
 
So, fast ne Woche ist rum, und gehört hab ich nichts mehr. Da hat wohl jemand ganz groß rumgeblufft. Ich danke euch für die Antworten.

Nee, das geratene Genre stimmt nicht ganz. :D


Und falls ich den "Plattenproduktionsvertrag" annehmen sollte, wärs ja doof, ich werde ja nicht bezahlt, ich werde als Gegenleistung nur nicht vor Gericht gezerrt. :D
 
Und falls ich den "Plattenproduktionsvertrag" annehmen sollte, wärs ja doof, ich werde ja nicht bezahlt, ich werde als Gegenleistung nur nicht vor Gericht gezerrt. :D

Na klingt doch mal stark nach der Beschreibung eines Berufsmusikers :D

Brotlose Kunst und so ;)
 

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