Attila
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Falls deine Freundin noch nicht bei der [g=314]GVL[/g] als Musiker eingetragen ist (kostenlose Mitgliedschaft), sollte sie es auch machen, da es gerade bei Aufnahmen die im Rundfunk gesendet werden noch zu einer zusätzlichen Ausschüttung kommen kann, die deine Freundin mit Angaben zum Honorar über die [g=314]GVL[/g] seperat erhält.
Infos dazu findest du auf der [g=314]GVL[/g] Seite.
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Ich habe vor 15 Jahren für eine eigene Produktion ein Label gegründet und musste zu diesem Zweck mit all meinen Bandkollegen einen Vertrag abschliessen in dem sie mir die Verwertung ihrer Leistungsschutzrechte übertrugen.
Diese Rechte bezogen sich ausschließlich auf diese eine Studioaufnahme bzw. die Titel der [g=420]CD[/g].
In diesem Vertrag wurde auch eine Vergütung geregelt.
Später habe ich meinen Labelcode für eine andere Produktion zur Verfügung gestellt, die den Rundfunkanstalten zur Abrechnung dienen.
Im Prinzip läuft eigentlich fast nichts im Radio- oder Fernsehen ohne eine Label mit Labelcode.
Welchen Aufwand für die Rundfunkanstaltenentstehen, kriegte ich bei einer Sendung eines Titels meiner Band ohne Labelcode mit.
Der WDR schickte uns einen Vertrag zu mit einem einmaligen Vergütungsangebot von damals 50DM.
Mit diesem Vertrag sicherte sich der WDR bezüglich der bei der Aufnahme beteiligten Musiker ab.
Bei Labels steht im Prinzip das Label mit seinem Code dafür ein, das es entsprechende Verträge mit den Musikern gemacht sind.
Bei der Produktion bei der ich meinen Labelcode "verliehen" habe bekam ich dann einen winzigen Eindruck was Labels bei einer Rundfunksendung an Leistungsschutzrechten ausgeschüttet bekommen.
Auch das ist schon über 10 Jahre her.
Die Abrechnung erfolgte damals nicht pro Titel, sondern ausschliesslich über den Labelcode.
Hätte ich also mehrer Produktionen mit demselben Labelcode gehabt, hätte ich damals nicht feststellen können welche Titel mir diese Einspielung erbracht haben.
Für knapp 3 1/2 Minuten Sendezeit im Fernsehen gab es von der [g=314]GVL[/g] ca. 170 DM ans Label für die "Musiker".
Da wie erwähnt ein Nachhalten für welche Produktion die Ausschüttung galt nicht möglich war, musste es vorher mit einem ausgehandelten Honorar, oder irgendeinem anderen Abrechnungsschlüssel aufgefangen werden.
Heute ändern sich die technischen Möglichkeiten.
Über den ISRC Code kann man dem einzelnen Titel eine digitale Signatur verpassen dder von den Rundfunkanstalten auslesbar ist.
Mit diesem ist eine titelgenaue Erfassung möglich.
Ob dieses schon erfolgt und ob es darüber nachweissbar ist welche Auschüttung an das Label für die Leistungsschutzrechte der Musiker gehen weiss ich nicht.
Das Honorar sollte sicherlich in irgendeiner Form in Relation zu diesen Ausschüttungen stehen.
Nachbesserungen sind wohl mitlerweile gerichtlich nicht unüblich.
Gerdae bei sogenannten Interpreten, die keine Urheber sind und meist durch einmalige Honorarzahlungen absgespeisst wurden bekamen wohl gerichtliche Nachbessserungen recht.
Es ist also nicht mehr einfach möglich vertraglich das Ganze mit einem "Appel und nen Ei" abzuwickeln und dann für alle Zeiten als Label aus dem Schneider.
Infos dazu findest du auf der [g=314]GVL[/g] Seite.
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Ich habe vor 15 Jahren für eine eigene Produktion ein Label gegründet und musste zu diesem Zweck mit all meinen Bandkollegen einen Vertrag abschliessen in dem sie mir die Verwertung ihrer Leistungsschutzrechte übertrugen.
Diese Rechte bezogen sich ausschließlich auf diese eine Studioaufnahme bzw. die Titel der [g=420]CD[/g].
In diesem Vertrag wurde auch eine Vergütung geregelt.
Später habe ich meinen Labelcode für eine andere Produktion zur Verfügung gestellt, die den Rundfunkanstalten zur Abrechnung dienen.
Im Prinzip läuft eigentlich fast nichts im Radio- oder Fernsehen ohne eine Label mit Labelcode.
Welchen Aufwand für die Rundfunkanstaltenentstehen, kriegte ich bei einer Sendung eines Titels meiner Band ohne Labelcode mit.
Der WDR schickte uns einen Vertrag zu mit einem einmaligen Vergütungsangebot von damals 50DM.
Mit diesem Vertrag sicherte sich der WDR bezüglich der bei der Aufnahme beteiligten Musiker ab.
Bei Labels steht im Prinzip das Label mit seinem Code dafür ein, das es entsprechende Verträge mit den Musikern gemacht sind.
Bei der Produktion bei der ich meinen Labelcode "verliehen" habe bekam ich dann einen winzigen Eindruck was Labels bei einer Rundfunksendung an Leistungsschutzrechten ausgeschüttet bekommen.
Auch das ist schon über 10 Jahre her.
Die Abrechnung erfolgte damals nicht pro Titel, sondern ausschliesslich über den Labelcode.
Hätte ich also mehrer Produktionen mit demselben Labelcode gehabt, hätte ich damals nicht feststellen können welche Titel mir diese Einspielung erbracht haben.
Für knapp 3 1/2 Minuten Sendezeit im Fernsehen gab es von der [g=314]GVL[/g] ca. 170 DM ans Label für die "Musiker".
Da wie erwähnt ein Nachhalten für welche Produktion die Ausschüttung galt nicht möglich war, musste es vorher mit einem ausgehandelten Honorar, oder irgendeinem anderen Abrechnungsschlüssel aufgefangen werden.
Heute ändern sich die technischen Möglichkeiten.
Über den ISRC Code kann man dem einzelnen Titel eine digitale Signatur verpassen dder von den Rundfunkanstalten auslesbar ist.
Mit diesem ist eine titelgenaue Erfassung möglich.
Ob dieses schon erfolgt und ob es darüber nachweissbar ist welche Auschüttung an das Label für die Leistungsschutzrechte der Musiker gehen weiss ich nicht.
Das Honorar sollte sicherlich in irgendeiner Form in Relation zu diesen Ausschüttungen stehen.
Nachbesserungen sind wohl mitlerweile gerichtlich nicht unüblich.
Gerdae bei sogenannten Interpreten, die keine Urheber sind und meist durch einmalige Honorarzahlungen absgespeisst wurden bekamen wohl gerichtliche Nachbessserungen recht.
Es ist also nicht mehr einfach möglich vertraglich das Ganze mit einem "Appel und nen Ei" abzuwickeln und dann für alle Zeiten als Label aus dem Schneider.