Stimme Veröffentlicht ohne Einwilligung

A

Akai

Registriert
03.09.08
Beiträge
9
Reaktionen
0
Punkte
10
Hallo zusammen,

meine Freundin wurde für das Einsingen eines "Demos" von einem Studio beauftragt und bekam die Studiozeit bezahlt.
Es gab keinen Buy-Out etc.

Das Demo sollte für die eigentliche Künstlerin als Vorstellung dienen, die daraus ein Titellied für eine Daily Soap singen sollte. So wurde ihr das gesagt.

Nun aber stellt sich heraus, dass:

Erstens, ihr Demo als Titellied genommen wurde, mit ihrer Stimme. Die TV Sendung ist schon on Air.

Zweitens ein Soundtrack mit ihrer Stimme und dem Titellied herauskommt, der ebenfalls schon gepresst ist und ihr auch hier kein Vertrag vorliegt- geschweige denn sie ihre Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben hat.

In sämtlichen Informationen geht es meistens um das Urheberecht an einem Stück ansich. Wie sieht das mit der Veröffentlichung des Gesangs aus?

Ist die Stimme ansich auch irgendwie geschützt?

Mit [g=119]Gema[/g] hatte sie noch nichts zu tun. Ist dort auch noch nicht registriert.

Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Situation?

Besten Dank und Grüße

Akai
 
Ich denke, da ist der User Earl Grey der beste Ansprechpartner. Aber soweit ich das kenne, hat jeder Beteiligte an einem Song gewisse Rechte, wie die aber aussehen, kann sicher Earl Grey beantworten
 
HI Akai,

Deine Freundin hat als ausführende Künstlerin ein Leistungsschutzrecht an ihrer Aufnahme, d.h., sie kann von Gesetzes wegen bestimmen, was mit ihrer Aufnahme passiert.

Des weiteren hat sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung ggü demjenigen, der ihre Stimme verwertet.

Falls das keine internationale Kiste ist, würde ich sagen, das bedeutet jetzt Verhandlungen mit dem Sender bzw. dem Produzenten der Soap und ein nettes Taschengeld.

Gruß Rainer

Lieselotte: Danke für die Blumen, Andre. :)
 
Normalerweise bekommt man bei solchen Gesangsdiensten im (prof.) Studio einen Wisch vorgelegt, wo genau dieses Thema gereglt und man entspr. vergütet wird. Hat deine Sängerin nichts unterschrieben als sie im Studio war? Wenn ja, wäre mal wichtig zu wissen, was auf dem Wisch genau drauf stand.
 
Hallo zusammen,

herzlichen Dank für die Antworten.

Unterschrieben hat sie nichts. Es gibt lediglich eine Abrechnung über die Zeit im Studio.

Die "Produzenten" sind eine Tochtergesellschaft des Jon De Mol Konzerns und die Austrahlung sowie der Abverkauf findet in Deutschland, Niederlanden, Belgien und Schweiz statt.

Leider findet sich derzeit kein Jurist, der das Thema richtig anfassen möchte.

Vielen Dank nochmal.
 
Zuf. eine Kölner Produktions-Firma? :)
 
Bei einer Veröffentlichung muss ich als Plattenfirma mir die Verwertungserlaubnis bei den beteiligten Musikern schriftlich bestätigen lassen.
 
Das wäre der legale und richtige Weg, jawohl.
 
wie earl grey und bensommerfeld schon sagten...du hast (sofern kein text und keine gesangsmelodie von dir sind) zumindest als musiker das leistungsschutzrecht an deiner darbietung. und normalerweise bekommt man eine einmalig vergütung und unterschreibt mit der rechnung eine abtrittserklärung an diesem recht für genau diese aufnahme. (habt ich auf der rechnung mal geschaut, oder hat deine freundin irgendetwas unterschrieben)
falls das der fall sein sollte gäbe es womöglich bei der vorspiegelung falscher tatsachen (dass es nur als demo genutzt werden soll und jetzt doch plötzlich groß überall läuft) womöglich noch die möglichkeit auf eine anpassung...falls deine freundin das mit den "demoaufnahmen die nicht zur veröffentlichung gedacht sind" irgendwie beweisen kann (aber da würde ich mich erstmal beim anwalt für medienrecht genauestens mit allen beweisen etc schlaumachen). ansonsten, wenn deine freundin solch eine erklärung nicht unterschireben hat, dann ist solch eine veröffentlichung gegen ihren willen bzw. ohne ihr wissen nicht koscher und sie sollte vielleicht mal bei der produktionsfirma anklopfen...denn wenn die alles schon ins rollen gebracht haben, dann werden die sich das studio oder den verantwortlichen produzenten womöglich mal vorknüpfen wenn ihnen jetzt plötzlich rechtliche probleme drohen könnten...und sollten die auf eine private anfrage nicht oder ablehnend reagieren wird wohl der rechtsanwalt ins spiel kommen (müssen)...
 
Hallo...

Wie gesagt, sie hat nichts unterschrieben.

Die Abrechnung erfolgte per Überweisung. Das einzige was sie also hat ist der Eingang auf ihrem Kontoauszug. Nichts weiter.

Daher denken wir jetzt über rechtliche Schritte nach. Ich habe den Fall sehr detailiert an drei Anwälte geschickt, aber leider erst mal keine wirklichen Informationen auf Aussichten bekommen.

Aber ich denke ich lasse nunmal die ersten Gelder für die sogenannten Ersthonorare springen. Immerhin seid ihr ja alle der Meinung, dass man Ihre Aufnahme nicht ohne ihre Einwilligung veröffentlichen darf.

Somit denke ich lohnt es sich wirklich.

Danke Euch nochmal für die Antworten. Ich bleibe diesem Forum auf jedenfall treu.

Beste Grüße

Akai
 
Hast du auch mal den Kontakt zum Sender/Sendungsproduzenten gesucht?
 
Ja haben wir...

Daraufhin hat er uns einen Auszug aus einem möglichen Vertrag geschickt, mit der Anmerkung, dass der eigentliche Vertragsentwurf bald in unserem Postfach liegt.

Leider lässt sich aus einer x% pro ratio Angabe, abhängig der Verkaufszahlen nichts errechnen, zumal es heisst: (...) nach den üblichen Abrechnungskonditionen des Labels.

Nach Rückfragen haben wir keine weiteren Antworten bekommenund der Vertrag ist bis heute immernoch nicht da. Wir haben nun festgestellt das auch der Soundtrack kommt, ohne das wir jemals den Vertrag ansich erhalten haben, eine Zustimmung erteil haben oder sonstiges.

Grüße Akai
 
Ich kann mir vorstellen, dass, wenn du die direkte Kommunikation mit Studio/Produzent/Sender (in der Reihenfolge) suchst, irgendjemand findest, der verhandlungsbereit ist.
Dazu brauchst du nicht mal einen Anwalt.
Du solltest dir lediglich vorher im Klaren darüber sein, was du erreichen möchtest und welcher Kompromiss für dich noch akzeptabel wäre.

Erst wenn du im Guten nichts erreichst, solltest du dir Gedanken über einen (langen, zermürbenden) Rechtsstreit machen.

Sorry, EarlGrey. Ich möchte euch Juristen nicht das Geschäft zerstören, aber mit euch ist es wie mit den Ärzten. Es ist gut, dass es euch gibt, aber besser ist es, wenn man euch nicht braucht ;)

Edit: Ich war zu langsam. Laut deinem letzten Post, hast du es wohl schon im Guten versucht. Na denn...
 
Im Grunde finde ich die ganze Tour von Anfang an daneben und mies.
Man macht einfach, weil man erst garnicht damit rechnet, dass diese kleine Sängerin sich irgendwie wehren wird.

Wie gesagt, man hat auf unsere Rückfragen nicht reagiert und stellt uns jetzt vor vollendete Tatsachen.

Daher denke ich ist die Chance auf ein faires Geschäft für mich verwirkt.

Und aufgrund der Größenordnung die das ganze hat, denke ich ist professioneller Beistand das Beste.

Ein Anwalt ist ja nicht nur zum Streiten gut, sondern soll ja bei Vertragsfragen ebenfalls beraten können. Ausserdem möchte ich der "Gegenseite" klarmachen, dass wir das ernst nehmen und uns vorbereiten. Das wird sicher bei einer Einigung helfen...

Akai
 
@petaod: Ich mache bei HR keine anwaltlichen Geschäfte. Dasselbe kann man übrigens von Ärzten sagen.

@all: Hat jemand Praxiserfahrung, in welcher Größenordnung eine einmalige Vergütung für die von Akai angegebenen Verwertungsarten liegen muss? Das sollte dann nämlich locker durchzusetzen sein, falls die nicht ihre CDs wieder einstampfen lassen und den Soundtrack absetzen wollen...
 
Das ist wirklich dreist, naiv und vor allem auch unprofessionell von
dem Label. Das sowas immer noch versucht wird, hätte ich nicht
gedacht. Gibs Ihnen ;-)!
 
Nochmal die Frage: In welcher Größenordnung sollte ein Entgelt für die Verwertung als Filmmusik und [g=420]CD[/g] liegen? (Ich gehe dabei davon aus, dass die Sängerin als ausübende "Studiomusikerin" üblicherweise wohl eher ein einmaliges Entgelt erhalten wird als eine Umsatzbeteiligung.)
 
Rechtlich kann ich hier nicht beistehen. Wäre schön, wenn wir hier auf HR die ganze Geschichte auch weiter mitverfolgen könnten, falls du das überhaupt willst.
 
push!

Jemand Ahnung im Business? Ist sehr wichtig!

Es geht jetzt alleine um die Frage, was ein angemessenes Entgelt für die Verwertung der Vokal-Aufnahme auf diversen, in mehreren europäischen Ländern veröffentlichten Samplern und für die Verwendung als Titelsong der Soap ist.
 
Falls deine Freundin noch nicht bei der [g=314]GVL[/g] als Musiker eingetragen ist (kostenlose Mitgliedschaft), sollte sie es auch machen, da es gerade bei Aufnahmen die im Rundfunk gesendet werden noch zu einer zusätzlichen Ausschüttung kommen kann, die deine Freundin mit Angaben zum Honorar über die [g=314]GVL[/g] seperat erhält.

Infos dazu findest du auf der [g=314]GVL[/g] Seite.

------------------------------------------------

Ich habe vor 15 Jahren für eine eigene Produktion ein Label gegründet und musste zu diesem Zweck mit all meinen Bandkollegen einen Vertrag abschliessen in dem sie mir die Verwertung ihrer Leistungsschutzrechte übertrugen.

Diese Rechte bezogen sich ausschließlich auf diese eine Studioaufnahme bzw. die Titel der [g=420]CD[/g].
In diesem Vertrag wurde auch eine Vergütung geregelt.

Später habe ich meinen Labelcode für eine andere Produktion zur Verfügung gestellt, die den Rundfunkanstalten zur Abrechnung dienen.

Im Prinzip läuft eigentlich fast nichts im Radio- oder Fernsehen ohne eine Label mit Labelcode.

Welchen Aufwand für die Rundfunkanstaltenentstehen, kriegte ich bei einer Sendung eines Titels meiner Band ohne Labelcode mit.
Der WDR schickte uns einen Vertrag zu mit einem einmaligen Vergütungsangebot von damals 50DM.
Mit diesem Vertrag sicherte sich der WDR bezüglich der bei der Aufnahme beteiligten Musiker ab.

Bei Labels steht im Prinzip das Label mit seinem Code dafür ein, das es entsprechende Verträge mit den Musikern gemacht sind.

Bei der Produktion bei der ich meinen Labelcode "verliehen" habe bekam ich dann einen winzigen Eindruck was Labels bei einer Rundfunksendung an Leistungsschutzrechten ausgeschüttet bekommen.
Auch das ist schon über 10 Jahre her.

Die Abrechnung erfolgte damals nicht pro Titel, sondern ausschliesslich über den Labelcode.
Hätte ich also mehrer Produktionen mit demselben Labelcode gehabt, hätte ich damals nicht feststellen können welche Titel mir diese Einspielung erbracht haben.

Für knapp 3 1/2 Minuten Sendezeit im Fernsehen gab es von der [g=314]GVL[/g] ca. 170 DM ans Label für die "Musiker".

Da wie erwähnt ein Nachhalten für welche Produktion die Ausschüttung galt nicht möglich war, musste es vorher mit einem ausgehandelten Honorar, oder irgendeinem anderen Abrechnungsschlüssel aufgefangen werden.

Heute ändern sich die technischen Möglichkeiten.
Über den ISRC Code kann man dem einzelnen Titel eine digitale Signatur verpassen dder von den Rundfunkanstalten auslesbar ist.
Mit diesem ist eine titelgenaue Erfassung möglich.
Ob dieses schon erfolgt und ob es darüber nachweissbar ist welche Auschüttung an das Label für die Leistungsschutzrechte der Musiker gehen weiss ich nicht.

Das Honorar sollte sicherlich in irgendeiner Form in Relation zu diesen Ausschüttungen stehen.

Nachbesserungen sind wohl mitlerweile gerichtlich nicht unüblich.
Gerdae bei sogenannten Interpreten, die keine Urheber sind und meist durch einmalige Honorarzahlungen absgespeisst wurden bekamen wohl gerichtliche Nachbessserungen recht.

Es ist also nicht mehr einfach möglich vertraglich das Ganze mit einem "Appel und nen Ei" abzuwickeln und dann für alle Zeiten als Label aus dem Schneider.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben