Songs Fertig und was nun?????

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Guest
Hallo an alle Heimbastler da draussen!

Ich bräuchte mal bitte eine Auskunft von euch.

Wir n T.L.K. haben uns diesen winter lange Zeit im Studio eingeschlossen und nun sind unsere ersten song fertig (Progressive Trance Dance)

nun haben wir aber ehrlich gesagt keinen blassen schimmer wie dass mit dem künstler sein gema usw so weiter geht???

wir haben uns noch nirgends als künstler eingetragen (muss man das?)

und wie läuft das mit der gema und den rechten an unseren stücken???

wir sind euch für jeden tip wirklich dankbar..

danke im voraus

KevL T.L.K.
 
Versteh mich nicht falsch aber ich glaube nicht daß es nach den ersten fertigen Songs nötig ist sich bei der Gema anzumelden. Das kostet ja schließlich auch was.

Ich weiß aber auch nicht wie das alles vonstatten geht.
 
wir haben uns noch nirgends als künstler eingetragen (muss man das?)

Soweit ich weiß gibt es keine Vorschrift, die sagt daß Du als Künstler eingetragen sein mußt. Allerdings kannst Du ein Gewerbe (Nebenerwerb oder Freiberuflich je nach Deiner jeztigen Situation) anmelden, damit Du wenigstens einen Teil Deiner Kosten steuerlich geltend machen kannst (wenn Ihr mehrere seid, dann als GbR - wenn Du alleine bist, als Personengesellschaft). Du kannst Dich bei allen möglichen Vereinen anmelden, aber einen "Künstler-Ausweis" bekommst Du dort auch nicht.

und wie läuft das mit der gema und den rechten an unseren stücken???

Wenn Du Deine Stücke auf CD verkaufen läßt (kein Eigenvertrieb!) und wenn Deine Songs im Radio gespielt werden, benötigst Du eine GEMA-Anmeldung - weil erst dann die Mitgliedschaft in der GEMA etwas bringt (nämlich Kohle ;-) ).

Deine Stücke sind nach deutschem Urheberrecht automatisch geschützt. Das Problem bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Song-Dieb ist aber immer wieder der anerkannte Nachweis, daß Du der Erste warst, der dieses Stück geschrieben hat. Und da hilft nach diversen Diskussionen hier im Forum nur der Gang zum Notar (das ist wenigstens sicher) oder CD/Tape per Einschreiben an sich selbst schicken und ungeöffnet irgendwo vor sich hingammeln lassen, bis es vor Gericht benötigt wird (Unsicher, ob das anerkannt wird - kommt wohl auf den Richter an :roll: ).
 
killertomate schrieb:
Und da hilft nach diversen Diskussionen hier im Forum nur der Gang zum Notar (das ist wenigstens sicher) oder CD/Tape per Einschreiben an sich selbst schicken und ungeöffnet irgendwo vor sich hingammeln lassen, bis es vor Gericht benötigt wird (Unsicher, ob das anerkannt wird - kommt wohl auf den Richter an :roll: ).
Kleine Eregänzung: Du musst den Umschlag bei der Post versiegeln lassen, nur dann bringt das per Einschreiben an dich selber schicken auch etwas.
 
Danke erst mal an alle hier

und killertomate danke für den ausführlichen text hat uns echt geholfen...

sicherlich werdewn die ersten songs nicht gerade ein hit aber ein label interessiert sich schon dafür...

ich dachte nur immer wenn ich bei der gema eingetragen bin brauche ich mich um den schutz meiner stücke nicht mehr zu kümmern????

oder doch???

also muss ich auch nicht als künstler eingetragen sein fals mir jemand meinen künstlernamen streitig machen will???
 
ich dachte nur immer wenn ich bei der gema eingetragen bin brauche ich mich um den schutz meiner stücke nicht mehr zu kümmern????

Das ist der allgemeine Trugschluß: Die GEMA schützt keine Songs, sie verwertet nur im Auftrag des Musikers/Komponisten die Rechte und treibt - wenn der Song aufgeführt/gespielt wird - die Kohle für den Urheber ein.
Das Einzige, was die Anmeldung bei der GEMA bei einer Gerichtsverhandlung ist - ein weiteres Indiz dafür, wann der Song geschrieben wurde. Ob der Richter das jedoch anerkennt, darüber ist man sich selbst in Musik-Juristen-Kreisen nicht einig.

also muss ich auch nicht als künstler eingetragen sein fals mir jemand meinen künstlernamen streitig machen will???

Wenn Du einen Band/Künstlernamen schützen lassen willst, dann mußt Du Dich ans Patentamt wenden. Allerdings ist diese Art seinen Namen als Marke einzutragen ziemlich teuer und dauert ewig (wenn man die Beamten beschleunigen möchte, kostet das ne Stange Geld mehr ... ).
Ansonsten: Der Band-/Künstlername ist ja erst dann schützenswert, wenn Du schon berühmt und berüchtigt bist ;-) . Und dann kommt es auch wieder darauf an, wer als Erstes nachweisbar diesen Namen hatte.
Es gibt zum Beispiel etliche "Crazy Bones" in Germany - solange keiner von denen auf die Idee kommt in die Top-Charts aufzusteigen, tun die sich gegenseitig nix ;-) . Und bei Regionalbands ist es doch egal, ob es einmal den Bandnamen in Baden-Württemberg und einmal in Nordrhein-Westfalen gibt - das tut keinem weh...
 

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