
TobiasLietz
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Hallo,
Ich hatte zwar während des Studiums kurz Musikrecht, jedoch wurden keine etwaigen Sonderregelungen /-Konditionen zu den Nutzungsrechten durchgenommen.
Also wie z.B. in diesem Fall:
Also nach Musikrecht muss er doch für diese Publikation den Urheber fragen und dann dessen Einverständnis vertraglich festhalten.
In diesem Fall wird hier der Urheber wie üblich die Nutzungesrechte der Musik, zur Vermarktung des Videospiels, an Nintendo abgegeben haben.
Für die Veröffentlichung bei iTunes in dem Fall müßte Nintendo für die Veröffentlichung zugestimmt und einen Vertrag über eine Gewinnbeteiligung vereinbart haben. Oder geht dies über einen anderen Weg? (Das gilt doch auch für die Bearbeitung eines musikalischen Werkes?)
Soweit ich weiß, lassen sich Coversongs auch ohne Einverständnis des Urhebers über die Gema abrechnen.
Kennt sich jemand damit aus (rechtliche Verwertung von Musikbearbeitungen) oder hat diesbezüglich schon mit Downloadportalen (wie z.B. iTunes) Erfahrungen gemacht?
Gruß Tobias
Ich hatte zwar während des Studiums kurz Musikrecht, jedoch wurden keine etwaigen Sonderregelungen /-Konditionen zu den Nutzungsrechten durchgenommen.
Also wie z.B. in diesem Fall:
Also nach Musikrecht muss er doch für diese Publikation den Urheber fragen und dann dessen Einverständnis vertraglich festhalten.
In diesem Fall wird hier der Urheber wie üblich die Nutzungesrechte der Musik, zur Vermarktung des Videospiels, an Nintendo abgegeben haben.
Für die Veröffentlichung bei iTunes in dem Fall müßte Nintendo für die Veröffentlichung zugestimmt und einen Vertrag über eine Gewinnbeteiligung vereinbart haben. Oder geht dies über einen anderen Weg? (Das gilt doch auch für die Bearbeitung eines musikalischen Werkes?)
Soweit ich weiß, lassen sich Coversongs auch ohne Einverständnis des Urhebers über die Gema abrechnen.
Kennt sich jemand damit aus (rechtliche Verwertung von Musikbearbeitungen) oder hat diesbezüglich schon mit Downloadportalen (wie z.B. iTunes) Erfahrungen gemacht?
Gruß Tobias
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