Berechnung Nutzungsrechte

Wir haben auch schon überlegt den Lizenzpreis einfach auf unseren Tagessatz aufzuaddieren. Die Erfahrung hat gezeigt das die Kunden kaum Verständnis dafür zeigen, wenn man die Nutzungsrechte preislich extra auflistet.

Aus diesem Grund berechne ich das Nutzungsrecht bei Auftrags-Kreativarbeiten nicht extra. Die Arbeit wurde deswegen nicht mehr oder weniger für mich, und insofern möchte ich meine Arbeitszeit bezahlt bekommen.

Wenn ich in einem Werk einen kommerziellen verwertungsrechtlichen Aspekt sehe, dann mache ich solche Werke doch besser auch ohne Auftrag und vergebe ausschließlich Lizenzen. Oder ich nehme einen Auftrag an und lasse mir die Zeit bezahlen.

Dann verzichtest du aber auf Geld das die als Urheber nunmal zu steht. Das Honorar eines Komponisten setzt sich nunmal aus der Arbeit + den Verwertungsrechten zusammen. Ein Filmkomponist würde ohne die Gematantiemen auch viel zu wenig verdienen. Wenn du nicht in der Gema bist, fällt dir das Recht zu dein Werk zu lizensieren. Warum darauf verzichten?
Klar - du hast nicht mehr Arbeit durch die Vergabe von Lizenzen. Einen Wert hat sie aber dennoch. So sieht es das Urheberrecht vor. Wenn ein Kunde ein bereits komponiertes Werk verwenden möchte, dann verkaufe ich natürlich nur die Lizenz und nicht die Arbeitszeit. Aber wir arbeiten eben bisher immer in Form von Aufträgen. Also fallen beide Punkte an.
Nur weil Kunden das nicht verstehen, werde ich nicht darauf verzichten. Will ja auch meine Miete bezahlen. Dann suche ich lieber nach einer Möglichkeit es dem Kunden verständlich zu machen, oder die Kosten im Taggessatz unterzubringen.
 
Guten Abend zusammen!

Vor einigen Wochen bin ich im Internet auf diese Buyoutliste für Musik gestoßen. Kann mir jemand diesen Basispreis erklären? Soll das bedeuten, dass man unabhänig vom Auftragswert, pro Track schon mal 3000€ an Nutzungsrechten verlangt, plus noch den jeweiligen Prozentsatz von den 3000€ je nach Medium (Tv, Internet usw.)? Möglich wäre auch diese Interpretation: 3000€ = 100%, der Kunde will TV, also 60% von 3000€ ergeben die Lizenz.

Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass wenn ich eine Auftragskomposition für 1000€ habe und der Kunde den Titel nur für Internet haben möchte, ich einfach 30% (laut Liste) von den 1000€ Auftragshonorar nochmal drauf rechne als Lizenz....
 

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Evtl mal in einen Kommentar zu § 32 UrhG schauen. Oder schauen, ob es Vergütungsregeln nach § 36 UrhG gibt.
 
Evtl mal in einen Kommentar zu § 32 UrhG schauen. Oder schauen, ob es Vergütungsregeln nach § 36 UrhG gibt.

Ich glaube die oben gepostete Tabelle des CC ist schon eine Art offizielle Richtlinie in unserem Bereich. Mir geht es einfach um die Interpretation dieser Daten. Ich verstehe den Umgang mit dem Basispreis bzw. dessen Bedeutung nicht.
 
Ich verstehe den Umgang mit dem Basispreis bzw. dessen Bedeutung nicht.

Da sind wir schon mal zu zweit.

In der Werbetonbranche haben sich ja zum Glück räumlich und zeitlich beschränkte Buyouts etabliert, und dazu hat sicher auch die Lobbyarbeit des CC einen Beitrag geleistet. Typischerweise ist ein Buyout aufgebaut aus der Vergütung des Leistungsschutzrechts an der Produktion (von der ich mal vermute dass das der "Basispreis" ist...?) sowie des entsprechenden Nutzungsrechtes.

Daher denke ich dass dein ursprünglicher Ansatz schon stimmig war/ist: du hast einen Track, für dessen Leistungsschutzrecht du Summe x veranschlagst, und addierst zusätzlich die gewünschten NR-Komponenten hinzu. Wenn Summe x = € 1.000,- ist und der Kunde nur TV will, dann rufst du in diesem Beispiel € 1.600,- für den TV-Buyout auf. Wenn du alle Prozentzahlen hinter den Mediengattungen in der obigen Liste addierst, kommst du auf (ca.) 200%.
 
Ich verstehe den Umgang mit dem Basispreis bzw. dessen Bedeutung nicht.

Da sind wir schon mal zu zweit.

In der Werbetonbranche haben sich ja zum Glück räumlich und zeitlich beschränkte Buyouts etabliert, und dazu hat sicher auch die Lobbyarbeit des CC einen Beitrag geleistet. Typischerweise ist ein Buyout aufgebaut aus der Vergütung des Leistungsschutzrechts an der Produktion (von der ich mal vermute dass das der "Basispreis" ist...?) sowie des entsprechenden Nutzungsrechtes.

Daher denke ich dass dein ursprünglicher Ansatz schon stimmig war/ist: du hast einen Track, für dessen Leistungsschutzrecht du Summe x veranschlagst, und addierst zusätzlich die gewünschten NR-Komponenten hinzu. Wenn Summe x = € 1.000,- ist und der Kunde nur TV will, dann rufst du in diesem Beispiel € 1.600,- für den TV-Buyout auf. Wenn du alle Prozentzahlen hinter den Mediengattungen in der obigen Liste addierst, kommst du auf (ca.) 200%.

Aber warum sollte der CC dann einen Basispreis (3000€) beziffern, wenn dieser doch, zumindest laut unserer Interpretation, individuell zu sein scheint. Ich habe übrigens die Information eines Kollegen, dass der Basispreis mittlerweile bei 3500€ liegt.
 
Daher der erste Absatz. :)

Ruf doch morgen mal in dem Verein an und frag´ was es damit auf sich hat. Wäre doch bestimmt auch für andere eine hilfreiche Info.
 
Daher der erste Absatz. :)

Ruf doch morgen mal in dem Verein an und frag´ was es damit auf sich hat. Wäre doch bestimmt auch für andere eine hilfreiche Info.

Okay. Ich bin verwirrt. Das würde ja wirklich bedeuten, dass ich, unabhänig der Länge eines Tracks den ich für Person XY geschrieben habe (die Länge setze ich jetzt mal gleich mit meinem Arbeitsaufwand), 3000€ + Prozente XY, allein für die Nutzung berechne. Das bezahlt doch kein Mensch! Vorallem nicht, wenn ich vieleicht nur ein Intro von 30 Sekunden geschrieben habe und vieleicht zwei Tage Arbeitsszeit drin stecken.

Und was meinst du mit Vergütung des Leistungsschutzrechtes? Das hat doch mit mir als Komponist, solange ich nur mit Sampels arbeite, keinen Einfluss auf meinen Preis. Ich berechne einfach nur die Kompositionsleistung nach einem Tagessatz + Nutzungsrechte. Leistungsschutzrechte sehe ich da nicht beteiligt.

Glaubst du wirklich der CC gibt Nichtmitgliedern Auskunft am Telefon? ;)
 
Okay. Ich bin verwirrt.

Zu der Verwirrung bezüglich des Preises will ich jetzt gar nicht weiter beitragen. Wenn das, was der CC macht, tatsächlich Branchenstandard ist, würde ich einfach bei denen nachhaken oder hoffen, dass jemand mit entsprechender Erfahrung den Faden hier aufnimmt.

Und was die Leistungsrechte betrifft: in dem Moment, in dem du die von dir angebotene Musik eingespielt bzw. programmiert hast, hast du zusätzlich zum Urheberrecht das Leistungsschutzrecht auf die entsprechende Produktion. Und natürlich macht es nur Sinn beide in einem Nutzungsrecht zu bündeln, da du ja sonst nur die Nutzung der Komposition lizensieren würdest, jedoch nicht die Produktion selbst, also mithin das Werk, das den eigentlichen Vertragsgegenstand darstellen soll.

Wenn du das extern hast einspielen lassen dann liegen die LSRe eben bei dem/n beteiligten Musiker/n. Aber irgend jemand wird das wohl getan haben, sonst hättest du ja keine Musik zu verkaufen. Aus meinen Zeiten in der Werbebranche kann ich mich jedenfalls sehr gut erinnern, dass die Vergütung der LSR im Buyout-Paket stets dazu gehörte, ob die nun beim Komponisten liegen, beim Musiker, auf den Produzenten übertragen wurden oder wie auch immer.

Drücke dir auf jeden Fall die Daumen.
 

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