Siegel beschädigt - kein Umtausch des Rechners?

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Sudden

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Hallo,

ich habe vor zwei Tagen einen neuen Rechner gekauft, weil einer meiner Musikrechner kaputt gegangen ist. Ich benutze 2 Rechner nur für Musik und einen für alles mögliche.

Die neuen Rechner gibt es Dummerweise nur mit Vista und da läuft vieles, was mir sehr wichtig ist, überhaupt gar nicht. Ich habe viel an der Software konfiguriert, was den Rechner schon etwas schneller machte.

Nun habe ich meine RME-Karte einbauen müssen. Dazu musste ich ein Siegel am Rechnergehäuse beschädigen. Die Karte funktioniert einwandfrei, aber meine [g=32]MIDI[/g] Sachen gehenüberhaupt nicht, was eigentlich zu erwarten war.

Nun habe ich aber den Fehler - obwohl ich vor dem Kauf eines neuen Rechners alles durchprobiert hatte, gefunden.

Nun möchte ich den neuen Rechner nicht mehr. Trotz Quad, 2 GB Speicher usw. usw ist der neue Rechner mir einfach zu langsam. Das sind Eigensschaften, die konnte ich nur ausprobieren wenn ich die RME-Karte im neuen Rechner habe.

Ich habe den Rechner im Laden - von der Stange bei MediMax gekauft.
Nun habe ich die befürchtung, dass ich Probleme bei der Rückgabe hätte.

Weiss jemand bescheid, ob es eine Möglichkeit gibt, den Rechner ohne Probleme zurück zu geben - meistens gibt es ja kein Geld zurück und das Siegel macht mir Sorgen?

Danke & Gruß Tom
 
MERKE:

NIEMALS RECHNER VON DER STANGE KAUFEN!!!!!!!!!

Tja da wirst du auf Kulanz hoffen müssen...
die AGBs haben diesen fall sicherlich eingeschlossen
 
MERKE:

NIEMALS RECHNER VON DER STANGE KAUFEN!!!!!!!!!

...stimmt absolut. Hast du gefragt, ob sie dir die Karte beim Kauf des Rechners einbauen? ;) Normalerweise, wenn noch jedes Bauteil vorhanden ist und noch alles einwandfrei funktioniert, dürftest du keine Probleme haben bei der Rückgabe...
 
ist das nicht so, das sobald man einen gekauften rechner aufschraub die Garantie flöten geht ??
 
http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs18.htm

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die bestimmt, daß die Gewährleistung ausgeschlossen ist, wenn der Käufer oder ein Dritter in das verkaufte Gerät eingreift, es ändert oder beschädigt, verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 11 Nr.10a AGB-Gesetz, in jedem Fall aber gegen § 9 AGB-Gesetz, und ist daher unwirksam.

Es besteht also kein Grund, sich aus Angst vor einem Verlust der Gewährleistung der Veränderung, Verbesserung oder Reparatur eines gekauften Gerätes zu enthalten oder sich bei Eintritt eines späteren Gewährleistungsfalles mit der auf solche Allgemeine Geschäftsbedingungen gestützte Verweigerung des Verkäufers zufriedenzugeben. Man muß sich jedoch vergegenwärtigen, daß es hierbei zu einem Prozeß kommen kann, in dem die Frage der Fehlerhaftigkeit des Gerätes bei Übergabe in vollem Umfang bewiesen werden muß.


MediMax..gibts die noch? Da hab ich vor einigen Jahren mal einen Stangen-PC gekauft und war ziemlich abgeturnt - weil andere Hardware drin war, als mir der Verkäufer erzählte. Ganz komische Geschäftspraktiken hatten die in unserer Filiale, denn mein Geld wollten se mir auch nicht zurück zahlen als ich das Gerät zurück gebracht hab - ziemliches "Gezicke" stand da an der Tagesordnung. Kurz daraufhin war die Filiale dicht - wohl nicht ohne Grund;)
 

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