Rechtsfrage zu Liedtexten

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Mac_Calien

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Hi,

wenn ich kleine passagen aus büchern, also so maximal 3 zeilen, zusammenstelle und als liedtext für einen komerziellen song verwende, ist das dann illegal?
 
Dazu gibt es zwei Meinungen...

Die einen sagen : Es ist erst ab der vierten Zeile illegal.

Die anderen sagen : Man darf nur einzelne Worte aus Büchern verwenden.

:D

Nee...denk mal nach...warum sollte das legal sein.
 
Vielleicht wäre es einfacher wenn du mal schreiben würdest aus was für einem Buch du Texte verwenden willst?

Ich denke mal das da auch das Verfassertodesdatum einen Einfluss nehmen wird (oder? ) ... :?

Aber mal ehrlich, wenn das so streng gehandhabt werden würde, dürften Zeilen wie "i miss you" "i love you" usw. usw. in keinem Song mehr vorkommen ;)
 
Es ist sicherlich ein Unterschied ob man einen einmaligen künstlerischen Erguss kopiert oder nen platten Standardsatz.

Allerdings gibts da auch irgend ne Sonderregel bezügl. Zitaten. Da weiß bestimmt nochmal jemand mehr.
 
Moin.

Die Frage ist nicht genau beantwortbar.

Aber wenn Du auch eine ungefähre Antwort passend zum Informationsgehalt Deiner Frage akzeptierst:

Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass es illegal ist.

Gruß Rainer
 
also es handelt sich dabei um einen autor , der schon lange tot ist, falls es was zur sache tut.
 
Hallo

Vorsicht! Rechtsnachfolge mit Anspruch.

GRUNDSÄTZLICH: immer Eigenes produzieren ( was Text angeht ).
Gerade bekannte Sätze oder Redewendungen sind gefährlich.

Ein, zwei, drei Sekunden von Musik aus dem Radio od. ähnlich ist
ok. zum Verbraten.

Gruss, tele
 
Ein, zwei, drei Sekunden von Musik aus dem Radio od. ähnlich ist
ok. zum Verbraten.

Das ist ja jetzt auch ein gewagtes statement....
 
wie is es eigentlich mir Filmsamples ??
da gibts ja auch nix eindeutiges aber im EBM/Aggro Tech Bereich wird ja auch viel damit gearbeitet ...
aber wahrscheinlich wieder was ganz anders wie das mit dem Buch .. oder so ?!
 
Du kannst jedes beliebige Sample verwenden - wenn (und das ist wichtig) die Nutzung vom Urheber gestattet ist und du Tantiemen bezahlst...

Wie das bei nem Buch ist... Kommt eben extrem auf den Text an.

Poste doch einfach mal n Beispiel. Hier zu zitieren dürfte ja nicht verboten sein, wenn das Zitat als solches zu erkennen ist.
 
Hallo

Sekunden..., nicht Minuten. ( so war das ´mal früher ).

Die genaue /aktuelle Rechtsprechung kenne ich nicht.

Wenn Du auf diesem Gebiet firm bist, lasse es Uns wissen.

Gruss, tele
 
wie lange ist der Autor tot? über 70 Jahre? Dann hast Du mit Urheberrechten wohl keine Probleme. Wenn es nach deutschem Recht geht.

Was Aufnahmen angeht, gibt es Leistungsschutzrechte, die müssen beachtet werden und haben nichts damit zu tun, wie lange der Urheber tot ist.

@telepath: Das Sekundenmärchen ist ein Märchen. Auf die Länge von Aufnahmeschnipseln kommt es nicht an. Ich habe mir jahrelang Mühe gegeben, diese Ammenmärchen hier auszurotten. Fang also bitte nicht wieder mit sowas an.

Gruß Rainer
 
Hi
Klar. Also muss ich die genaue Rechtsprechung zu diesem
Bezug, mir selbst raussuchen? Oder hast Du einen
Link.

Gruss, tele
 
Patentrezepte gibt es nicht. Als Grundsatz kann man sich merken, dass es nicht auf die Länge, sondern auf die Erkennbarkeit und Individualität des Schnipsels ankommt. In 3 s kann ein ganzer Refrain passen, mit Wiederholung.

Gruß Rainer
 
Jo
Besten Dank.

Gruss, tele
 
wenn der author schon >= 70 jahre tot ist kannst du es verwenden, ansonsten ist ein urheberrecht drauf und du brauchst wie BenS sagt zustimmung vom urheber... (ob du dann was zahlen musst bestimmt der urheber, sieher verwertungsrechte)
 
also mal ganz ehrlich: wenn du ein paar sätze übernimmst, glaube ich nicht, dass jemand kommt und sagt: "ey, das ist mein text du dieb!" ich denke, dass es so gut wie keine merkt wenn es nicht zuviel ist... gruß
 
@ daVogi: Hast schon Recht bezügl. Verwertungsrechte - hab das auf die Musik bezogen gemeint, da übernimmt idR ja die [g=119]Gema[/g] diese Geschichte und die lässt sich da nicht lumpen. Wenn man Gemafreies Material samplet reicht natürlich das Einverständnis des Urhebers und es zählen dessen Bedingungen. Allerdings wird bei nem Buch der Verlag da auch die Hand aufhalten...
 
tag zusammen, also mich würde die sache mit den filmsamples auch brennend interessieren. wenn ich ein sample von etwa 2-3 sekunden nehme und dieses in einen song EIN MAL einbaue, kann ich dann probleme kriegen?
grüße,
[g=7]patch[/g]
 
Mac_Calien schrieb:
Hi,

wenn ich kleine passagen aus büchern, also so maximal 3 zeilen, zusammenstelle und als liedtext für einen komerziellen song verwende, ist das dann illegal?

Ja. Du brauchst die Erlaubnis des Urhebers, sobald das Zitat als solches erkennbar ist. Dieser Anspruch verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Es ist wurscht, wie kurz das Zitat ist. Beispiele für "erkennbar":

"Sein oder nicht sein."

"Also sprach Zarathustra:"

"Hol mir ma ne Flasche Bier."

"Ich bin [whatever] und das ist auch gut so."

"Aber bitte mit Sahne!"


Shakespeare und Nitzsche sind schon länger als 70 Jahre tot, Schröder, Wowereit und Udo Jürgens übrigens nicht.

Die EAV hatte seinerzeit die Erlaubnis des Originalurhebers für:

"Marmor, Stein und Eisen schmilzt, a-wenn Du Deinen Body buildst."
 

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