Rechtliches beim Sampling

  • Ersteller toni_manfred
  • Erstellt am
Ok. Ich weiss eh nicht wie das geht. :p
 
Wie sieht es denn eigentlich mit One Shot Samples aus? wenn ich mir aus einem Lied zum Beispiel die Bassdrum oder die Snare klaue? :D Mache ich nämlich ganz gerne. Darf man das zu 100%?
 
Darf man das zu 100%?
Nö! Auch wenn eine Bassdrum oder Snare sicherlich keine Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechts hat, greift hier das Leistungsschutzrecht an der Tonaufnahme selbst, so kurz diese auch immer sein mag (falls jetzt irgendwer mit dem x-Sekunden-Mythos um die Ecke kommt).;)

Wenn es sich allerdings um One-Shots aus einer eigens produzierten Sample-Library mit entsprechender Lizenz handelt, ist das natürlich etwas anderes. Aber einfach aus einem fertigen Song etwas rausschneiden und verwenden darfst du nicht ohne weiteres.

Die Frage, ob eine bestimmte Bassdrum oder Snare sich tatsächlich absolut eindeutig einem spezifischen Song zuordnen und damit die Herkunft identifizieren lässt, ist natürlich wieder eine andere.8-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf man das zu 100%?
Nö! Auch wenn eine Bassdrum oder Snare sicherlich keine Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechts hat, greift hier das Leistungsschutzrecht an der Tonaufnahme selbst, so kurz diese auch immer sein mag (falls jetzt irgendwer mit dem x-Sekunden-Mythos um die Ecke kommt).;)

Wenn es sich allerdings um One-Shots aus einer eigens produzierten Sample-Library mit entsprechender Lizenz handelt, ist das natürlich etwas anderes. Aber einfach aus einem fertigen Song etwas rausschneiden und verwenden darfst du nicht ohne weiteres.

Die Frage, ob eine bestimmte Bassdrum oder Snare sich tatsächlich absolut eindeutig einem spezifischen Song zuordnen und damit die Herkunft identifizieren lässt, ist natürlich wieder eine andere.8-)
Na toll. Man ist ja beim Samplen total eingeschränkt..
 

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Wenn das alles so eindeutig wäre, würde die Benutzung eines kurzen Kraftwerk-Drumloops nicht seit über 10 Jahren die Gerichte beschäftigen... Bei einzelnen Drumsamples müsste aber nach diesem Stand (aus deinem Artikel) alles klargehen, weil "das ursprüngliche Werk im neuen Stück verblasst"; noch kürzere Samples sind ja quasi nicht möglich:

"Bundesverfassungsgericht Mai 2016... man kann, vereinfacht gesagt, fremde Werke auch ohne Erlaubnis verwenden, wenn daraus etwas völlig Neues entsteht und das ursprüngliche Werk im neuen Stück „verblasst“.
Bislang hatten die Gerichte gesagt: Das mag zwar sein, doch Musiker müssen die Ausschnitte selbst einspielen, um trotz „freier Benutzung“ keine Leistungsschutzrechte am Tonträger zu verletzen. Das Verfassungsgericht entschied aber, dass die Kunstfreiheit einen Eingriff in die Verwertungsinteressen der Rechteinhaber überwiegen kann. Wenn das der Fall ist, braucht man für das Sampling keine Lizenz.
Das Urteil erlaubt also nicht jedes Sampling auch ohne Lizenz. Vielmehr muss jeder Einzelfall betrachtet werden: Handelt es sich um Kunst? Steht das neue Stück in Konkurrenz zum alten? Die Kriterien dafür sind laut dem Urteil, wie viel aus einem Werk entnommen wird, wie bekannt es ist, wie unterschiedlich altes und neues Werk sind und wie stark das Sampling dem ursprünglichen Urheber wirtschaftlich schaden würde."


Bedenke auch, dass ganze Musikgenres wie Hip Hop und Drum'n'Bass auf unlizensiertem Sampling begründet wurden.
Hunderttausende Hip Hop- und Drum'n'Bass-Platten benutzen z.B. Loops von alten Funk-Platten, ohne dass rechtlich irgendetwas geregelt wurde.
 
Auch wenn früher viel ungefragt gesampelt wurde, wäre ich da heutzutage, wo es ja angesagt ist, Leute wegen jedem Krempel mit einer Abmahnung oder Klage zu erfreuen, eher vorsichtig. Und das "Verblassen" ist ja auch schwammig. Daher muss ja - wie im Text beschrieben - jeder Einzelfall betrachtet werden.

Ich schrieb ja schon: Bei One-Shots, bei denen es sich ja noch nicht mal um einen Loop mit Wiedererkennungswert handelt, dürfte das Sample wohl eher unerkannt bleiben und man daher auch recht safe sein. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber "hundertprozentig" legal ist das natürlich trotzdem nicht. Das wäre es ja nur, wenn eine "Einzelfallentscheidung" bezüglich deines Songs in deinem Sinne getroffen wurde.
 
heutzutage, wo es ja angesagt ist, Leute wegen jedem Krempel mit einer Abmahnung oder Klage zu erfreuen

Habe den Eindruck, dass die Abmahneritis ihren Zenith etwas überschritten hat, seit v.a. z.B. Universal und Sony nicht mehr oder nicht mal ansatzweise so massiv abmahnen, wie ca. 2007-2011.

Aber klagen macht natürlich immer Spass. Bin mal gespannt, ob der alte Stinker mein Nummernschild aufschreiben konnte, den ich neulich mit verbaler Liebe bedacht habe. :)
 
Also ich habe aus Spaß mal Siri gefragt - sie hat den Titel erkannt :D
Ok.. :eek: Hätte ich nicht gedacht.. Dann muss noch ein Funk-Gitarrist her.
Da ist nichtmal ein Gitarrist dabei. Und die Anzahl der Leute aus diesem Forum, die die Basslinie und das Sax richtig nachspielen können, dürfte stark gegen 0 tendieren.

Also die Bassline hat mein Bruder eingespielt. Die ist echt. Der Song ist inzwischen auch Sample Frei ^^ Also dieser Post hier ist vollendet. Der Song besteht jetzt nur aus eigenen Dingen. Außer der eine Clap als One-Shot. Der ist aber so dermaßen im Hintergrund. Und ganz ehrlich. Es ist ein Clap. Der kann von überall kommen und hat wirklich keine Schöpfungshöhe.
 
Wo kann man es hören? :)
 

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