Rechtliche Frage bezüglich Sampling

Das Lied wurde ursprünglich auf CTI Records veröffentlicht. Dieses Label existiert schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Die Rechte an dem Track hält jetzt Warner Brothers, die wohl alle Rechte des Labels aufgekauft haben.

Ich fahre jetzt erstmal in dem Urlaub und wenn ich zurück bin, dann schreib WB mal ein Mail, habe auf die schnelle nichts auf deren HP gefunden, was mich weiterbringt. Nur jede Menge News zum neuen Harry Potter Film.

Habe aber mit jemand anderem von einem Plattenlabel gesprochen und der hat mir gesagt, das es kleinere Labels häufig überhaupt nicht interessiert und die schnell das OK geben, bei kleinen Fischen wie mir - die großen Labels fahren nach seiner Aussage dagegen eine aggresivere Copyright Politik, weshalb ich mir bei WB wenig Chancen ausrechne - aber mal sehen.
 
Du kannst ja auch mal mit denen sprechen, die Deinen Track veröffentlichen wollen. Ggf. kennen die sich selber gut genug aus und sagen sogar "o.k, x Sekunden aus so nem Song bei dem Label, das kostet soundsoviel - wir übernehmen das" ?

Aber allgemein ist es doch klar: ein Sample unerlaubt zu verwenden ist an sich nix anderes, als bei ner Doktorarbeit Zitate einfach abzuschreiben ;) jetzt kann man natürlich der Meinung sein, dass das auch o.k ist,, weil es kein Sachgegenstand ist oder so - aber wo ist dann die Grenze? Bei einer Redewendung? Bei einem Halbsatz? Bei einem Absatz? Bei nem ganzen Kapitel? Da bemühen sich andere, einen Sachverhalt mit einer guten Formulierung zusammenzufassen, und ein anderer benutzt das einfach und stellt es so dar, als habe er selber den Sachverhalt gut begriffen und perfekt veständlich zusammengefasst, ggf.sogar den Sachverhalt selber so erforscht - und dafür wird der dann mit einem Titel belohnt, mit dem er in seiner Karriere bessere Chancen hat. Und das kann ja nunmal echt nicht sein.

Gleiches gilt dann eben auch für Musik. Was meinst Du, wie sehr sich zB ein eher unbekannter Jazz-Pianist ärgern würde, wenn eine seiner Melodien plötzlich bei einem Top-Hit in den Charts als ein wichtiges Element zu hören ist und er mit keinen Cent davon profitiert? So was es zB bei Bushido eben, der in D in den Charts groß abkassierte mit nachgemachten Melodien+Sounds von Bands, die nicht selten nur in der Gothic-Szene bekannt sind und ihre Musik mangels Einnahmen nur als sehr ernstes Hobby neben dem Hauptberuf machen können, mehr nicht.

Wer da noch sagt "ach, das freut mich, dass meine Melodie da zu hören ist - soll der damit ruhig Geld verdienen", der muss einen an der Klatsche haben oder MC Teresa heißen ;)
 
Ja - ich gebe dir auch vollkommen Recht und ich werde natürlich auch davon absehen einen Track auf der Videoplattform verwenden zu lassen.

Aber ich frage mich halt trotzdem, warum man nicht zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung unterscheiden kann. Wem schade ich denn, wenn ich eine paar 40 Jahre alte Jazzlieder in kleine Fetzen zerschneide und daraus wieder ein neues Lied machen, ohne damit auch nur im geringsten einen Profit für mich zu erzielen.

Gesetz ist eben Gesetz - damit muss ich wohl leben - wirklich sinnvoll finde ich den Schutz des Copyright in diesem Fall aber trotzdem nicht. Ich würde auch gerne bei allen Tracks immer die Quellen mit angeben, da ich wie gesagt die Originale sehr schätze und es andere Gleichgesinnte auch interessieren würde, welche Samples ich verwendet habe. Darin unterscheide ich mich dann wohl auch von unserem gefallenen Verteidigungsminister und deshalb war ich auch ein bischen angepisst, mich als Dieb bezeichnen lassen zu müssen.

Ich bin da wohl auch einfach etwas Naiv gewesen, da mich Copyrights und Gesetze eigentlich überhaupt nicht interessieren - mich interessiert eigentlich nur die Musik. Und ich will hier auch wirklich nicht falsch verstanden werden - auch ich finde das Musik schützenswert ist.
 
Wer? Warmer Brothers?
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Wers dasdenn?

Muss man die kennen?
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Schrecklich wie die Plattenriesen alles abweiden und ausweiden...
 
Also, wenn es REIN unkommerziell wäre, könntest Du auch im Streitfall ohne Probleme durchkommen, wenn Du einfach nur einer zukünftigen Unterlassung zustimmst. Ist aber halt schwer zu beweisen, dass Du nicht - ggf. langfristig - an sich die Motivation hast, dass Du damit Geld machst. Nicht unbedingt direkt mit dem Lied, aber Du wirst halt durch das Lied bekannt und kannst danach dann "Kohle scheffeln" - muss man selber wissen, ob man es "riskiert"

Und wie alt oder unbekannt die "Schnipsel" sind, spielt leider keine Rolle - wo will man da die Grenze ziehen? Es gab auch schon oft genug Songs, die ein Top10-Hit wurden und auf Teilen von alten, auch damals unbekannteren / nicht erfolgreichen Songs basieren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Du wegen so was Probleme bekommst, ist natürlich umso geringer, je älter, unbekannter und verfremdeter das Sample ist, welche Du benutzt.


youtube zB hat da meines Wissens mit der Industire eine Regelung, damit nicht direkt jeder, der sein Hobbyvideo mut Musik unterlegt, sofort mit einer fetten Strafe rechnen muss. Für viele Songs zahlt YT da einfach was an die Industrie, ein paar wenige Labels (speziell die dt. Vertretung) will das aber trotrdem nicht, die betreffenden Videos werden dann gelöscht bzw für D gesperrt - ne Strafe bekommt der User aber nicht. Ich bin nicht sicher, es kann sogar sein, dass Du da eigene remixes online stellen darfst - es gibt ja oft genug Songs, die dann Leute zu hause per Gitarre oder mit Klavier begleitet nachsingen oder nachspielen und bei YT hochladen, und da hab ich ehrlich gesagt noch nicht drüber gelesen, dass da einer mal bestraft wurde ^^
 
moin,

Jetzt habe ich über Soundcloud eine Anfrage einer sehr großen Online Video Plattform bekommen, die gerne einen meiner Tracks als Video- Sounduntermalung verwenden würden - ebenfalls ohne Bezahlung, sondern eher für Promotionzwecke.

... ob die Absicht nicht darauf hinausläuft, etwas kommerzielles zu betreiben ist dir im Moment bestimmt nicht klar, oder?
Wenn die, die dir diese Anfrage gestell haben ein komerzielles Video (z.B. TV-, Kino-, Medien- Werbung) damit machen wollen, und dich als Komponist erwähnen, hast du ein Problem. Dann steckst du mitten drin auch wenn du null Euro dafür bekommst!
Außerdem sollte es so oder so bei der GEMA gemeldet werden, entweder GEMA frei (von der GEMA per Freistellungsantrag gecheckt) oder GEMA pflichtig.

Generell...

Machst du nun Mucke ohne jegliche kommerzielle Absicht vorm HeimPC, musst du auch nichts (noch nicht) melden, nirgends. Es existieren millionen Remixe und Songs mit ein/zweideutige Samples im Netz. Nicht das es dieine Sache legalisiert, aber ich kann mir kaum vorstellen, das bei so zweifelhaft gewinnbringenden Sachen ein Anwalt auch nur einen Finger bewegen wird.

Eine Ausnahme wäre hier nur die teilweise Übernahme von eindeutigen und langen Passagen in 1:1 zu kopieren, oder Vocals zu verwenden.

Ganz anders sieht es wiederum aus, wenn du deine Songs im Download Shop anbietest, ihn auf Datenträger vervielfältigst und vertickst, oder live vor zahlenden Puplikum aufführst. Immer dann wenn auch nur ein Cent ins Spiel kommt, wird solch ein Remix, Remake oder Samplesong als komerziell ausgelegt und ohne Genehmigung/Freistellung eindeutig untersagt.
 

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