Rechtliche Frage zu Sample Libaries

  • Ersteller dotMind
  • Erstellt am
Ok, wir gehen mal in die Praxis. In Ordnung?
Da gibt es ja Splice, Loopcloud, ADSR, etc. pp.
Auf diesen Seiten bekommt man FANTASTILLIARDEN an Drum- und Percussionloops.
Diese Loops werden verkauft (bzw. lizensiert, aber das spielt jetzt mal keine Geige, wichtig ist nur, dass es die gegen Geld gibt).
Seid ihr so weit bei mir? Fein!

So. Glaubt jetzt tatsächlich IRGENDJEMAND, dass jeder dieser Loop-Produzenten jedes einzelne Sample selber aufgenommen hat? Oder sich gar selber eine persönliche 808 gelötet hat, um dann an vorher persönlich aufgenommene und reingeladene Samples zu kommen? Glaubt das wirklich jemand?

Ich denke, wir können uns relativ problemlos darauf einigen, dass das NICHT so ist.
Da sitzen nämlich Typen wie du und ich, die haben irgendwann mal aufgrund ihrer DAW-Beats Komplimente bekommen und dann gedacht, dass es vielleicht schick wäre, dieses Talent auch an den Kunden zu bringen.

Gut, wenn das jetzt ach so illegal wäre (was es ja zumindest laut Sarge mit absoluter Sicherheit ist), würden dann genau diese ganzen o.g. Anbieter nicht mit einem wahren Füllhorn an Klagen überschüttet werden? Aber genau das ist NICHT der Fall. Und das war es auch noch nicht zu der Zeit, als die Situation noch bedeutend übersichtlicher war und man irgendwelche House-Loop CDs von Überschall kaufen musste - in deren Beschreibung/Werbung dann Mousse T und Co. tatsächlich sogar noch angegeben haben, mit welchem Kram die produziert wurden. Sind die jemals verklagt worden? Wenn ja, dann bitte ich da um Quellen.

Einfach mal die Kirche im Dorf lassen und den gesunden Menschenverstand bemühen. Ich schrieb dazu ja weiter oben bereits was, wenn man zu dämlich ist und irgendwelche Signature-Sounds aus einer Sample-Library bemüht, diese womöglich noch aus den Loops rauszuschnippeln sind, dann ist man eben für das Business zu dämlich. Wenn man aber nicht ganz so dämlich ist, sehe ich überhaupt kein Risiko.
 
Bei Überschall Samples ists z.b. so, das ein einzelner Loop in einer Produktion nicht alleine spielen darf, es muss immer noch mindestens ein zweites Element auf dem Loop liegen, das es erlaubt ist.

Ja, das kenne ich auch - aber da ist das Ausgangsmaterial ja bereits ein Loop und kein One-Shot.
 
Wie ists eigentlich mit Vocalsamples, die man von einem anderen Sänger/in 1:1 nachsingen lässt und dann im eigenen Projekt verwendet, ist sowas eigentlich erlaubt? Würde ja dann grundsätzlich unter Covern fallen, was ja wiederum erlaubt wäre.

Dann meldet sich u.U. (bzw. je nach Umfang und Wiedererkennungswert des Samples auch sehr schnell) der Rechteinhaber - also in dem Fall dann halt der Komponist. Ist aber ne ganz andere Baustelle als Samples.
 
Ich habe darauf bereits geantwortet. Ich halte diese Passage für wertlos.
es ist dein gutes Recht sie für wertlos zu halten, aber ob das rechtlich auch so ist? mMn sagen die u.a. schon geposteten Lizenz-Verienbarungen was anders
zur Erinnerung: der TE hat eine rechtliche Frage (zumindest laut Überschrift) da hilft keine Haltung, auch wenn das in den letzten Jahren ja eine neue Mode auf der Welt ist _> "meine Meinung ist Gesetz ..."
weil dir ja mein wirklich vorgekommener Rechtsfall zu unpassend war, bringe ich besonders auf dein Posting #41 bezogen noch ein Beispiel und nen Kommentar:
ja klar findet man bei den genannten Seiten Sample-Kram ohne Ende (schafft man nicht an einem Tag alle durchzulesen!) und wahrscheinlich sind ein Großteil so entstanden wie du geschrieben hast, aber nur weil es viele machen ist es doch nicht weniger verboten, sofern es dreist von nem anderen wegkopiert ist (plus evtl. Hall/Distortion drauf). Bei ebay verkauft auch jmd 18.000 Presets für u-he (die hat er sicherlich nicht alleine erstellt...), aber ist es deshalb erlaubt?
Bsp: Autofahrer hier aus der Gegend ist nachts geblitzt worden, weil er hier auf´m Land an einem Gemüse-Feld mit weit über 100 vorbeigefahren ist, obwohl da 70 steht -> Einspruch erhoben mit dem Grund "es war 3 Uhr, da ist doch keiner am ernten" (sinngemäss) -> natürlich hat er verloren

aber was diskutieren wir hier, wenn es dem TE doch eigentlich klar ist, daß er sich bestenfalls in eine Grauzone begibt, wenn er ursprünglich folgendes dachte:
Mir ist schon klar, dass Samples einfach abzuändern und dann weiterzuverkaufen rechtlich und moralisch nicht okay ist.
 
Ganz andere Baustelle.
boah Alter, echt jetzt? du reisst immer was raus, ohne den Zusammenhang zu lassen und so scheinst du auch zu denken
es war als Beispiel für "machen doch alle, also muß es erlaubt sein"
dir geht´s nur ums fetzen, richtig? :finger:
bleib gerne bei deinen Ansichten in deiner Realität, nur versuch sie nicht an User als Wahrheit zu verkaufen, die nach echten Tips u.ä. hier im Forum fragen! Danke!
 
hier noch der LIZENZ-Vertrag von Black Octopus Sounds den ich beim Kauf von LEVIATHAN bekam
LEVIATHAN ist ein Pack mit fantastischen u.a. Drum-Samples, aber auch Loops
und jetzte wirklich mal komplett lesen @Sascha Franck und @dotMind : da steht ganzz klar drin, daß euch die Samples nur lizenz-mässig gegeben wurden, und ihr die Samples nicht besitzt!
So... Erstmal Danke dass jemand geantwortet hat.

Hab den Post gestern Abend aufgemacht und gehofft mir könnte einer kurz und sachlich erkären was Phase ist.

Du erwähnst mich gefühlt drei mal als ob ich in irgendeinem Austausch mir dir gestanden hätte. Auch habe ich öffentlich gegen nichts verstoßen sondern mich lediglich darüber informiert was rechtlich okay ist und was nicht - dachte dafür gäbe es solche Foren.
Vielleicht überdenkst du mal deine Art der Kommunikation @TheSarge.

Ich habe durch eure 3 Seiten Schlammschlacht aber trotzdem alle Infos bekommen ^^

1. Also selbst wenn ich aus nem Oneshot den wildesten Loop baue ist allein wichtig was mir die Lizenz erlaubt - Verstanden.
Werde also besser komplett eigene Perc's designen, machts eh nochmal spezieller.

2. Wenn ich aus meinen Synth's etc. nice Melody Loops baue ist das in Ordnung und die Lizenz liegt bei mir.

3. Am besten ein englischsprachiges Forum finden und hoffen, dass es dort professioneller zugeht :p

Danke für die Infos!
 
Also selbst wenn ich aus nem Oneshot den wildesten Loop baue ist allein wichtig was mir die Lizenz erlaubt

Klares jein. Wie bereits gesagt, die Anbieter gestalten ihre EULAs immer maximal pro Anbieter und oftmals sind das auch nur ganz schnöde kopierte Allgemeinplätze.

Das erlaubt dir jetzt natürlich noch lange nicht, mit deinen Libraries zu machen, was du willst, aber das gängige Prozedere scheint sehr offensichtlich zu sein, dass man dann eben doch den gesunden Menschenverstand walten lässt. Wer soll denn da um die Ecke kommen, wenn du eine 808-Kick in deinem Loop verwendest? Roland? Oder die Firma, die die 808 gesampelt hat? Kann ja sogar gut sein, dass das rechtlich möglich wäre, aber wenn das tatsächlich passieren würde, wüsste man davon. Nebenbei könnten dann Läden a la Splice und Co. einfach mal dichtmachen, denn mehr als einen Präzedenzfall kann sich da sicherlich niemand leisten.

In englischsprachigen Foren wirst du dazu übrigens auch nicht viel mehr finden, nur dass du dich dann auch noch mit internationalem Recht und der damit einhergehenden Lingo wirst rumschlagen müssen. Kann mich da an einige hitzige Diskussionen auf KVR erinnern.

Mein ganz schnöder Tipp lautet deshalb nach wie vor: Nix benutzen, was einen Signature-Sound hat, der sich ganz konkret einem Hersteller zuordnen ließe. Und womöglich dafür Sorge tragen, dass man nicht ohne Weiteres freigestellte Samples mopsen kann, wobei auch das nicht mehr so relevant sein sollte, wenn ersteres befolgt wurde.

Disclaimer: Alles auf eigene Verantwortung.
 
Das Werk ist nit dat Blöömsche, sonnern et Fotto.
Jetzt müsste man mal errechnen, wie viele Variationen eines Gänseblümchens in Nahaufnahme möglich sind, bevor sich die Fotos aller Fotografen weltweit zwangsläufig wiederholen. Dann wird es nämlich richtig wild vor Gericht. Ist ja wie in der Musik mit ihren ausgelutschten Tonleitern. "Cherry cherry Lady" hatte damals noch Glück, mit so einer einfachen Melodie früh genug dagewesen zu sein, obgleich es die vorher zumindest so ähnlich bestimmt auch schon mal gab. Zumindest gab es Jahre später bei der Sängerin Lena und ihrem zweiten ESC-Song "Taken by a stranger" einen zu 100% identischen Part, der der Textzeile "listen to your heart" entsprach. Ganz bestimmt zufällig, weil so pille palle, dennoch wird dies in Zukunft immer häufiger passieren, bis die Menschheit am Ende ist. In einem Stück von Elton John steckt volle Kanne "Für Elise" drin. Beethoven wird es nicht mehr jucken.

Und, nein, das hat nichts mit meiner miesen Kreativität zu tun. Schon mein Musiklehrer in der Schule äußerte vor vielen, vielen Jahren diese Bedenken. Und wer ein bisschen Hirn hat, kann das auch nachvollziehen.

Na ja, die Anwälte und Gerichte wird es freuen. Die machen ja die Kohle damit.
 
"Cherry cherry Lady" hatte damals noch Glück, mit so einer einfachen Melodie früh genug dagewesen zu sein, obgleich es die vorher zumindest so ähnlich bestimmt auch schon mal gab.

Hach, auch Glück gehabt hat "Atemlos" von Helene Fischer. Wenn es jemals in großen Songteilen quasi 1:1 Überschneidungen gab, dann zwischen "Atemlos" und "Land of Dreams" (Roseanne Cash).
Ich nehme tatsächlich an, man hat sich da hinter den Kulissen auf ein Stillhalteabkommen geeinigt, so a la "mein Tanzbereich, dein Tanzbereich", weshalb beide Autoren kräftig Kohle scheffeln können.
Pikanterweise liegt der Ursprung aber vermutlich in irgendeinem Traditional, dessen Urherberrechte nicht mehr relevant sind - aber wenn man das, womöglich vor Gericht, hätte zugeben müssen, hätte keiner der Autoren unterm Strich Tantiemen kassiert, Airplay wäre also finanziell komplett verpufft. Also lieber kein Gericht, die Damen Cash und Bachmann (Atemlos-Komponistin) können also beide ungehemmt absahnen.
 
achso, mir fällt da noch ein Stichwort ein: watermarked-samples
wobei die Frage wäre, wieviel davon über bleibt, wenn man sie bearbeitet. Scaling und lineare Dynamikkompression überleben WMs praktisch zu 100% (wenn richtig gemacht) - Limiter und nichtlineare D-Kompression schon leicht lädiert, aber zu 99% noch erkennbar. Stereobearbeitung sollte auch nicht viel tun. Wenn man aber komplexe EQs drauf gibt und nichtlineare Verzerrungen, ist der Klang derart modifiziert, dass da nicht mehr viel erkennbar sein dürfte. Anders, als bei Video, wo wir das aus diversen Gründen machen, sind Samples sehr kurz und bieten nicht viel Raum für MWs. Beim Video kann ich Marken repetieren und über Sekunden im Video strecken und bei entsprechenden Frequenzmustern auch so anlegen, dass sie eine MPEG-Kompression überleben. Beim Audio ist das schwieriger. Es stehen nicht viele Samples zur Verfügung und unhörbar verstecken geht nur in den unteren Bits. Meist reicht es schon, einen Tiefpass draufzugeben und Höhen über Exciter wieder hinzufügen zu lassen.Gfs auch einen Bandpass, der den BIAS verschiebt.
 
Wie ist das eigentlich, wenn jemand bei mir ohne Einwilligung die Klospülung aufnimmt und in seinen Song einbaut? Weil es ist doch meine Klospülung, nicht seine! Das würde ich vor Gericht klären wollen! Weil so geht es ja nun wirklich nicht.


😅

Weiß nicht ob der Kerl das Remake klären musste? 🤔
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ist das eigentlich, wenn jemand bei mir ohne Einwilligung die Klospülung aufnimmt
Ich würde prüfen, ob Hans Grohe in der GEMA ist. 8-)

Weil es ist doch meine Klospülung, nicht seine!
Die Japaner bauen in ihre Klosets Spezialsounds ein, um die natürlichen Klänge zu überdecken. Diese sind garantiert Eigentum des Herstellers.

Ich bin ziemlich sicher, dass hier genau zwei Dinge beachtet werden müssen:
1) Schöpfungshöhe
Klosetts tiefer als 50cm sind da am Problematischsten, weil sich da viel ansammelt und man enorm viel "Schöpfem" kann. ;-)

Wie ists eigentlich mit Vocalsamples, die man von einem anderen Sänger/in 1:1 nachsingen lässt und dann im eigenen Projekt verwendet, ist sowas eigentlich erlaubt? Würde ja dann grundsätzlich unter Covern fallen, was ja wiederum erlaubt wäre.
Ganz normal wie gehabt: GEMA für den Komponisten der Melodie, ersatzweise ihn fragen und beteiligen, dann Lizenzgebühr an an VGWORT für den Textdichter der Lyrics, ersatzweise ihn fragen und beteiligen und die GVL für die Leistung der Sängerin. Je nachdem was du selber machst oder machen lässt, sparst du dir.
In dem Fall die Gebühr für die Aufführende, weil du die direkt bezahlst (was meist teuerer ist).
 

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