Rechtliche Frage zu DJ-MixCD´s

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dj-sprengmeister

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Habe eine Frage an euch, und zwar wenn man als DJ eine Mix [g=420]CD[/g] oder einen Mitschnitt von einem Live Auftritt als download im Netz anbietet, muß man dann an die [g=119]Gema[/g] was zahlen oder ist das Gestigeseigentum???
 
Ja musst du! (Bezahlen)


Gruß...
 
macht aber keiner.
 
schlense schrieb:
macht aber keiner.


Sorry, du hast recht, man kann natürlich auch nachträglich dann das doppelte plus Anwaltsgebühren bezahlen, vom verwaltungsaufwand ist es sogar einfacher da man dann per post angeschieben wird und sich selbst um nix kümmern muss!
 
ich meinte wenn der mix von mir ist
 
dj-sprengmeister schrieb:
ich meinte wenn der mix von mir ist

Jaja, hab ich auch so verstanden :)



Wenn die Musik die du mixt ebenfalls von dir wäre und du kein Mitglied irgendeiner Verwertungsgesellschaft bist, dann wäre es erlaubt!
 
@ lacunaflow:
prinzipiell hast du recht, nur ist es doch so, daß ein track, der in einem mix auftaucht, wie werbung funktioniert. als ganzes kann er ja nicht genutzt werden, da andere teile des vorherigen, bzw nachfolgenden tracks mit drin sind und downloadmixe aufgrund ihrer länge meistens auf 128 kbps runterkompremiert sind. daher beschweren sich künstler und labels in der regel auch nicht.
anders sieht das bei livemitschnitten aus clubs aus, wo der dj/künstler nix von weiß und seine unveröffentlichten tracks dann plötzlich als bootlegs auftauchen.
 
Aber auch in Clubs, etc. müssen die für die Lieder [g=119]Gema[/g]-Gebühren abdrücken, auch wenns remixe, mixe sind. Man kann immer mal bei den Labels anrufen und fragen notfalls wa abdrücken bevor das Anwaltsschreiben zur Haustür reinflattert...
 
Nur um Missverständnissen vorzubeugen...

Ein Label kann dir keine [g=119]GEMA[/g] freigabe für ihre eigenen Trax geben, und das ist auch gut so!

Damit meine ich, selbst wenn es dem Label egal ist das du die sachen im Inet hoch lädst, so isses der [g=119]GEMA[/g] ganz und gar nicht egal!


Setzt natürlich voraus das der Song bei der [g=119]GEMA[/g] registriert ist - logisch...

Gleiches gilt für andere Verwertungsgesellschaften!


Gruß...
 
Ehrlich gesagt kapier ik hier nicht ganz, ob es wirklich um [g=119]GEMA[/g]-Gebühren geht oder eher Urheberrechte geht

vermischen sich etwas die Antworten
 
Naja, beides! :)
 
@ lacunaflow:
meinst du bei der [g=119]gema[/g] haben die agenten, die sich 4-stündige sets durchhören und bei 2:31:06 erkennen: ah - das ist doch "hakkatzen " von rolf oksen!
ich glaube kaum.
wenn man also nicht gerade mariah carey mit no angels mixt, kräht da wohl kein hahn nach.
 
es steht dir frei zu tun was Du möchtest, aber die frage in diesem Thread war "Rechtliche frage...ob es erlaubt ist" und da lautet die Antwort ganz klar NEIN!



Gruß...
 

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