Rechte an Coverversion?

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McBain2504

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Hallo!

Folgende Frage habe ich:

Ich habe vor einiger Zeit mit Kollegen einen Gema-Pflichtigen Song neu arrangiert und Demo-mässig vorproduziert. (Freigaben dafür waren vorhanden!) - Dabei habe ich das Arrangement neu erstellt und produziert, während meine Kollegen den Text neu getextet haben.
Bevor der Song VÖt wurde, haben sich unsere Wege getrennt.
Jetzt, ca 1 Jahr später, haben sie diesen Song fertig produziert auf der Grundlage meines Arrangements und Veröffentlicht.
Meine Frage nun: Habe ich trotzdem Rechte an dem Arrangement? Die Komposition des Songs war ja bereits durch die Originalversion vorgegeben, da es den Song ja schon gab, er nur in eine andere Musikrichtung um arrangiert wurde. Dieses Arrangement entstand aber aus meiner Kreativität und war meine Arbeit.
Darf dieses also 1 zu 1 so übernommen und verwendet werden, ohne mein Einverständnis?
Umgekehrt hätte ich ja auch nicht einfach deren (neuen) Text nehmen und den den Song unter meinem Namen VÖn dürfen ?!
BTW: Möglichkeiten, die Belegen, dass diese Version / dieses Arrangement ursprünglich von mir stammt, habe ich. Ist halt nur die Frage, wie das rechtlich aussieht?
 
Sorry, daß ich keine Antwort habe, aber die Frage interessiert mich ebenfalls.

Moralisch finde ich´s auf jeden Fall bedenklich. Rechtlich, wie gesagt, k.A.
 
Hey MCBain2504,


Ich bin auch kein Experte, aber ich denke dein Kumpel darf dein Arrangement eigentlich nicht verwenden.

Wenn Du was vom Kuchen abhaben willst, dann musst du dein Arrangement bei der Gema anmelden. Bei denen heißt das das "Bearbeitung" einen Werkes. Der Begriff "Bearbeitung" kommt halt aus der klassischen Welt meint aber nichts anderes als Arrangement.

Bis Du denn bei der gema ?

schöne Grüße,

Greatfun

edit: Ich würd einfach mal bei der Gema anrufen.
 
In meinen schlauen Büchern habe ich zu dem Thema "Arrangements" nichts gefunden. Dort ist immer nur von "Text" und "Musik" die Rede.

Ich meine aber irgnedwo erst vor ein paar Wochen über das Thema gelesen zu haben - wahrscheinlich sogar heir im Forum ...
 
Danke schon mal für die bisherigen Antworten.
Also bei der Gema bin ich (noch) nicht, aber (Urheber)Rechte gelten doch auch außerhalb einer Gemamitglidschaft?!

Auch eine Bearbeitung müsste doch urheberrechtlich geschützt sein oder nicht? Sonst könnte ich mir ja sämtliche Remixe/Coversongs "klauen" und als meine eigenen neu Veröffentlichen?!

@Mike3000 weisst du noch zufällig, wo du das gelesen hast, bzw nach welchem Stichwort man da suchen könnte?
 
aber (Urheber)Rechte gelten doch auch außerhalb einer Gemamitglidschaft?!

Ja, nur musst du dich dann selber drum kümmern, dass dir keiner deine Ideen klaut

Auch eine Bearbeitung müsste doch urheberrechtlich geschützt sein oder nicht?
Ja schon, ist ja ne eigene geistige Leistung.

also wenn Du nicht bei der Gema bist, dann würde ich da wirklich erstmal anrufen und mich erkundigen. Danach musst Du abwägen, ob sich ein Beitritt lohnt. soweit ich weis ist die Kündigungfrist für die Mitgliedsschaft ziemlich lang ( mehrere Jahre?). Wenn du einmal bei der Gema bist, dann ist alles was Du komponierst und schon komponiert hast automatisch Gema-pflichtiges Material. Das kann Vor- und Nachteile haben.
 
Danke Mike, da les ich mich mal durch!

@GreatFun: Dass ich mich selber drum kümmern muss, ist ja gar nicht das Problem. Mir ging es ja erst einmal um den rechtlichen Aspekt, wie das in so einer Situation überhaupt aussieht. Das hat mit Gema ja erst mal nichts zu tun.
Wenn die da mein "geistiges Eigentum" benutzt haben, ohne meine Einverständnis, wäre das ja erst mal nicht rechtens. Das würde ich ja halt nur gerne vorher genau wissen, wie sich das bei solchen Cover-Versionen verhält!
 
Super, vielen Dank!
Damit komme ich meiner Antwort ja schon näher :)
 
Bei denen heißt das das "Bearbeitung" einen Werkes. Der Begriff "Bearbeitung" kommt halt aus der klassischen Welt meint aber nichts anderes als Arrangement.

Das stimmt so nicht. Bearbeitung ist für die GEMA nicht das Gleiche wie das Arrangement. Eine Bearbeitung muss auch vom Rechteinhaber/Urheber genehmigt werden, im Gegensatz zum Arrangement (Coverversion).
 
Eine Bearbeitung muss auch vom Rechteinhaber/Urheber genehmigt werden, im Gegensatz zum Arrangement (Coverversion).

Entschuldigt bitte, ich bin in diesem Thema total unerfahren. Bedeutet das, dass ich von einem beliebigen Song eine Coverversion spielen darf ohne den Urheber fragen zu müssen?
 


Entschuldigt bitte, ich bin in diesem Thema total unerfahren. Bedeutet das, dass ich von einem beliebigen Song eine Coverversion spielen darf ohne den Urheber fragen zu müssen?


Solange es sich um GEMA-Repertoire handelt, ja. Du musst nur bei Veröffentlichung die Original-Urheber angeben.
 


Entschuldigt bitte, ich bin in diesem Thema total unerfahren. Bedeutet das, dass ich von einem beliebigen Song eine Coverversion spielen darf ohne den Urheber fragen zu müssen?


Solange es sich um GEMA-Repertoire handelt, ja. Du musst nur bei Veröffentlichung die Original-Urheber angeben.

...und natürlich die Lizenz bezahlen, damit du es veröffentlichen darfst ;-)
Das sind aber nur ein paar Cent pro Song - jenachdem WIE du das veröffentlichst.

Laut Urhebergesetz sind alle kreativen Leistungen abgesichert, wenn sie als solche erkennbar sind. In deinem Fall dürfte das so sein. Ich bin aber kein Rechtsexperte, daher ist das nur eine Vermutung, bei der ich mir allerdings ziemlich sicher bin.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__3.html

Bittesehr :)
 
Bitte werft doch nicht immer Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA in einen Topf. Das ist nicht das selbe, nichteinmal das gleiche. Man braucht die GEMA nicht, um seine Urheberrechte durchzusetzen. Man braucht sie vornehmlich, um die Tantiemen zu bekommen, wenn seine Musik öffentlich gespielt wird.

Wenn du mit deiner Version eine neue Schöpfungshohe erreicht hast, dann ist es eine Bearbeitung und du musst dir die Rechte VORHER beim Urheber, bzw beim Rechteverwalter einholen, was hierzulande die Verlage /Label sind.

Hast du das Arrangement des Originals nicht verändert und einfach nur nachgespielt, ohne dabei eine neue Schöpfungshöhe zu erreichen, dann ist es ein Cover und bedarf keiner Genehmigung durch den Urheber wenn du es irgendwo spielst.
Handelt es sich beim Original um ein Lied, dass bei der GEMA gemeldet ist, so muss man denen das Cover anmelden, damit die den ursprünglichen Interpreten und beteiligten die Tantiemen dafür zuteil werden lassen können.

Bei der GEMA bzw auch auf deren Seite, kann man in Erfahrung bringen, wer die Rechteverwalter sind.

In Deinem Fall habt ihr eine Bearbeitung durchgeführt, ohne Euch die Genehmigung dafür einzuholen.
Nun hat dein ehemaliger Kollege die ungenehmigte Version ungenehmigt veröffentlicht.
Ich sehe da ernste Schwierigkeiten, dass überhaupt jemand etwas positives vom großen Kuchen bekommt:
- das Lied wurde veröffentlicht, damit liegt Urheberrechtsverletzung vor, das Label wird die Version in aller Regel nicht nachträglich genehmigen.
- nehmen wir an, du setzt dein Recht an der bearbeiten Version durch, wird nichts passieren, weil dann Punkt 1 eintreten wird.

Was du Dir überlegen kannst, wäre dem Kollegen einen Bremser zu versetzen, indem du die Geschichte dem Label schilderst, dabei betonst, dass du die Demo definitiv nicht der Öffentlichkeit zu führen wolltest, bevor die Genehmigung eingeholt wurde - also Petzen mit SelbstBeschuldigung.

Oder du petzt ohne Dich dabei selbst zu belasten.

Oder du lässt es darauf beruhen. Das wird so lange das beste sein, bis deine Bearbeitung offiziell veröffentlicht wurde. Dann kannst du auch effektiv dagegen vorgehen.
 
Oder du lässt es darauf beruhen. Das wird so lange das beste sein, bis deine Bearbeitung offiziell veröffentlicht wurde. Dann kannst du auch effektiv dagegen vorgehen.

Das ist der Punk: Der Song wurde nun veröffentlicht, sammt Musikvideo & Co.! Dadurch habe ich erst erfahren, dass sie den Song weiter verwendet haben! :/
Auch ist er bereits neu in der Gema angemeldet, ... natürlich ohne meinen Namen!
 
Wenn du mit deiner Version eine neue Schöpfungshohe erreicht hast, dann ist es eine Bearbeitung und du musst dir die Rechte VORHER beim Urheber, bzw beim Rechteverwalter einholen, was hierzulande die Verlage /Label sind.

Also bei uns geht es eigentlich nur um die Livedarbietung. Wie ist das wenn der Gitarrist nicht die Riffs drauf hat wie im Original, der Drummer den Rhythmus ein bisschen anders spielt und z.B. noch eine Geige mitspielt weil gerade jemand in der Band Geige spielt? Ist das schon eine Genehmigungspflichtige Bearbeitung?
 
@McBain, in dem Fall kannst du durch einen Fachanwalt für Urheberrecht prüfen lassen, ob die Anmeldung bei der GEMA auch mit Genehmigung erfolgte und dann prüfen lassen, in wie weit du etwas vom Kuchen abbekommen kannst.
Die Kosten trägst Du jedoch zunächst alleine, eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten nicht.
Erkundige Dich also im Vorfeld, was auf Dich zukommt.

@Muenze, so wie du es beschreibst, würde bei Eurer Darbietung keine neue künstlerische Schöpfungshöhe erreicht werden. Hi und da kleine Variationen, künstlerische Freiheit des Gitarristen oder des Drummers, der vielleicht noch ein Solo einbaut, sollte absolut unbedenklich sein.
Würdet ihr nun z.b. eine komplett neue Rhythmik einbringen, eine weitere Melodie, die eine eigene Charakteristik und Wiedererkennungswert hat, würde das anders aussehen.
Ein Lied durch eine Sängerin, statt eines Sängers gesungen sollte auch unbedenklich bleiben, man will sich gar nicht ausmalen, was das für Schwierigkeiten gäbe, wenn es anders wäre ; )
Man muss dazu sagen, dass die Abgrenzung zwischen einer freien Benutzung und einer Bearbeitung irgendwann schwierig wird, weshalb man das jetzt pauschal nicht abschließend beantworten kann.
 
ich schätze mal, ohne die genauen rechtlichen grundlagen in deutschland dafür zu kennen, dann du deinen netten spezi bestenfalls wegen diebstahl von geistigem eigentum - idee - belangen kannst
ob dir das allerdings bei einer geklauten verson von einem song irgend etwas bringen wird, wage ich zu bezweifeln
wer songs covert, umarrangiert oder umtextet, der solte sich, wie weiter oben schon erwähnt, sich vorher um alle rechtlichen belangen und genehmigungen kümmern
wenn das mein song wäre, den ihr gecovert habt, würdet ihr jetzt ma ein nettes briefchen von meinem anwat bekommen, wenn keine genehmigung für eine veröffentlichung vorliegt
das kann verdammt teuer werden und das bedenken die wenigsten, weil es sie nicht interessiert und es ihnen wurscht ist
da hilft dann hinterher auch kein gejammerer und gezetere
nur so nebenbei
was mich wundert ist, wie viele gecoverte songs es auf youtube gibt, deren originaler ursprung urheberrechtlich geschützt ist und dass das zulässig ist
 
Cover Versionen, also freie Benutzung (Deckt sich mit Original) ist unbedenklich und darf deshalb bei YouTube kanalisiert werden. Weshalb YouTube es jedoch in Deutschland nicht darf, liegt an den laufenden Verhandlungen mit der GEMA, weil YouTube sich nicht bereit erklärt pauschalAbgaben zu entrichten (Bitte jetzt hier kein YouTube gut, GEMA böse aufkommen lassen).
Die Intension solche CoverClips zu sperren liegt auch dabei. Ungeachtet dessen, dass es nicht in allen Fällen gelingt.
Ebenso wenig gelingt es bei den bearbeiteten Versionen. Die darf YouTube tatsächlich nicht aufgrund des Urheberrechts kanalisieren - es kommen dennoch viele damit durch.
 

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