Proberaum: Vermieter rückt mein Equipment nicht raus!

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Hallo zusammen,

weis nicht ob das hier her gehört, aber vieleicht könnt Ihr mir dabei ja helfen:

Ich bin vor etwa einem Monat in eine Band eingestiegen, aus der ich jetzt aber, aus persönlichen Gründen, wieder ausgestiegen bin.
Für den Proberaum der Band sollte ich einen Mietvertrag mitunterschreiben der zum 01.12.2007 in kraft treten soll. Bisheriger Mieter des Raumes ist eines der Bandmitglieder, Person A. Über die Bedingungen dieses Vertrages wurde ich zuvor mündlich informiert. Unterschrieben oder gar gesehen habe ich diesen Vertrag aber noch nicht!
Nun stehen noch Instrumente und Equipment von mir in diesem Raum, die Person A mir nicht zurück geben will, da ich Ihm ja schon zuvor zugesagt habe diesen Vertrag zu unterschreiben. Der Vertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wen ich Ihm die Summe der 3 Monatsmieten bezahle könne ich mein Equipment abholen.

Ist Person A im Recht und hat Anspruch auf sein Geld? Den Vertrag habe ich ja nicht unterschrieben.

Vielen Dank im Voraus!
 
Person A bist du höchstens einen Anruf von deinem Rechtsbeistand schuldig. Nichts unterschrieben => kein Vertrag...

Ich würde da auf hart schalten und ihm mit dem Rechtsanwalt drohen - mal sehen ob er dann auch noch 3 Monatsmieten will...

lg don_huberto
 
ich glaube kaum, dass ein anderer MIETER aufgrund einer mündlichen zusage ein recht darauf hat verlangen zu können, dass du einen mietvertrag abschließt. das mündliche abschließen mit dem VERMIETER wäre eine andere sache.

das zurückhalten deines eigentums als art pfand war ja wohl auch nicht ausgemacht. zur genaueren rechtslage diesbezüglich traue ich mir eine beurteilung einmal lieber nicht zu.
die 3 monatsmieten werden aber wohl den wert deines zeugs wohl nicht übersteigen - eher umgekehrt?

aber selbst wenn doch und abgesehen davon hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

ein freund von mir hatte ein ähnliches problem. er hat sie schriftlich aufgefordert, sein zeug herauszugeben oder die unrechtmäßige aneingnung seines eigentums einfach anzuzeigen. problem erledigt.


ps: die andere band will den proberaum nicht mehr nutzen, wenn du aussteigst?
 
Ich würde da auf hart schalten und ihm mit dem Rechtsanwalt drohen - mal sehen ob er dann auch noch 3 Monatsmieten will...

Das habe ich schon! Nur ist Er eben der Meinung das die Information über die Gegebenheiten des Vertrages schon als Müntlicher Vertrag gelten würden!
 
Das habe ich schon! Nur ist Er eben der Meinung das die Information über die Gegebenheiten des Vertrages schon als Müntlicher Vertrag gelten würden!

zwischen wem: einem mieter und einem mieter?.... ;-)
 
ps: die andere band will den proberaum nicht mehr nutzen, wenn du aussteigst?

Doch, der Proberaum wird weiterhin von der Band benutzt werden.

zwischen wem: einem mieter und einem mieter?....

Ja, das ist ja das lächerliche an der Geschichte!
 
Wenn er meint das es ein mündlicher Vertrag ist, braucht er meines Wissens mal Zeugen hierfür bzw. hast du oben geschrieben, dass der Vertrag ab 01.12.2007 Gültigkeit hat - also wenn er der Meinung ist dass du mündlich was zugesagt hast (was eerstmal zu beweisen ist...) dann auch dass der Vertrag erst ab 01.12.2007 gilt...

Ich würde da EarlGrey kontaktieren - ich bin da auch nur Laie - von meinem grundsätzlichen Rechtsverständnis würde ich sagen, der Typ pokert ein bißchen hoch...

lg don_huberto
 
Doch, der Proberaum wird weiterhin von der Band benutzt werden.

wohl kaum, wenn du in den vertrag einsteigst und gleich kündigst, dann ist es nämlich deiner! mach ihnen das einmal klar!



EDIT: wenn die band den proberaum sowieso nutzen will, dann entsteht für sie kein schaden, dadruch, dass du nicht eingestiegen bist. also auch kein anrecht auf das pfand. klingt eigentlich logisch, oder? ;-)
 
Wenn er meint das es ein mündlicher Vertrag ist, braucht er meines Wissens mal Zeugen hierfür bzw. hast du oben geschrieben, dass der Vertrag ab 01.12.2007 Gültigkeit hat - also wenn er der Meinung ist dass du mündlich was zugesagt hast (was eerstmal zu beweisen ist...) dann auch dass der Vertrag erst ab 01.12.2007 gilt...

Zeugen wären die beiden anderen der Band. Diese haben aber soweit mir bekannt ist den Vertrag ebenfalls noch nicht unterschrieben, wollen aber weiterhin in der Band bleiben.

Jedes der Bandmitglieder muss den Vertrag unterschreiben! So will das der "eigentliche" Vermieter!

Ich würde da EarlGrey kontaktieren - ich bin da auch nur Laie - von meinem grundsätzlichen Rechtsverständnis würde ich sagen, der Typ pokert ein bißchen hoch...

Mr. T bekommt jetzt erst mal ne PM von mir ;)
Und ja, der Typ Pokert wirklich etwas hoch :gaga:

wohl kaum, wenn du in den vertrag einsteigst und gleich kündigst, dann ist es nämlich deiner! mach ihnen das einmal klar!
EDIT: wenn die band den proberaum sowieso nutzen will, dann entsteht für sie kein schaden, dadruch, dass du nicht eingestiegen bist. also auch kein anrecht auf das pfand. klingt eigentlich logisch, oder?

GENAU!
 
ja was regt sich der vermieter dann auf wenn eh nur der name im formular gewechselt wird und er sowieso geld bekommt und nix leersteht?

mhm...

also prinzipiell ist die "nix unterschrieben = kein vertrag" logik falsch, denn mündliche verträge sind rechtlich den geschrieben gleichgestellt -> nur is da die beweisführung natürlich aufwendiger... und überhaupt muss man da genau wissen über was jetzt geredet wurde... ein informieren über die mitkonditionen ist ja noch kein vertrag...
 
sorry, OT

die fiese tour:
ruf während einer probe wegen lärmbelästigung an, wenn die polizei bei ihenn anklopft, dann komm zufällig vorbei, begrüß alle freundlich und nimm die dein zeugs :-D
 
Wie gesagt ich bin nur Laie...

Ich bin bei Wohnungssuchen auch schon desöfteren über den Mietvertrag aufgeklärt worden. Wenn ich die Wohnung nicht genommen habe habe ich auch nichts zahlen müssen - wo kämen wir denn da hin? :)

Was eventuell ein Argument von ihm sein könnte ist dass du das Equipment in den Proberaum gebracht hast und das somit eine Zusage gewesen ist...

-> Hier könnte man sicherlich mit einer Art "Probezeit" - bis du deine Entscheidung gefällt hast argumentieren...

Wenn er wirklich sturr bleibt und die 3 Monate verlangt, dann nütze auch den Proberaum diese 3 Monate - ich (und sicherlich ein paar andere auch noch vom Forum) würden eh gern mal auch einen anderen Proberaum sehen :)

lg don_huberto
 
"nix unterschrieben = kein vertrag" logik falsch, denn mündliche verträge sind rechtlich den geschrieben gleichgestellt

nur kannst du mit einem anderen mieter keinen mietvertrag abschließen, es sei denn, es ist ein untermietvertrag.

ein schaden für die band ist auch nicht entstanden; sie nutzen den proberaum ja weiterhin. der unterschied, ob er einsteigt oder nicht, ist also minimal.

wenn sie auf stur stellen: anzeige, fertig.

wenn sie dann noch immer lust haben, einen anwalt einzuschalten, um 3€ entgangene miete einzutreiben und dafür mehr zu zahlen, dann sollen sie doch.
 
um welche tatsächlich summe (gesamte miete durch anzahl personen für 3 monate) gehts überhaupt?
 
ja was regt sich der vermieter dann auf wenn eh nur der name im formular gewechselt wird und er sowieso geld bekommt und nix leersteht?

Nicht der Vermieter sondern einer der Mieter, der im Moment alleiniger mieter das Raumes ist, macht mir diese Schwierigkeiten! Die Band wurde neu gegründet und eben dieser Mieter war mit seiner vorherigen Band schon in diesem Raum. Er hatte den Raum behalten um dort wieder eine Band, in der Er natürlich Mitglied ist, unter zubringen. So wirklich verstanden habe ich auch noch nicht was er damit bezwecken will das er von mir nun Geld verlangt, da sich die Miete für die verbleibenden Mitglieder ja nur um die paar Euro die meinen Anteil ausmachen erhöhen würde!

also prinzipiell ist die "nix unterschrieben = kein vertrag" logik falsch, denn mündliche verträge sind rechtlich den geschrieben gleichgestellt -> nur is da die beweisführung natürlich aufwendiger... und überhaupt muss man da genau wissen über was jetzt geredet wurde... ein informieren über die mitkonditionen ist ja noch kein vertrag...

Es war KEIN mündlicher Vertrag! Dieser sollte in schriftlicher Form mir zur Unterschrischf vorgelegt werden. Wurde er aber nicht!


die fiese tour:
ruf während einer probe wegen lärmbelästigung an, wenn die polizei bei ihenn anklopft, dann komm zufällig vorbei, begrüß alle freundlich und nimm die dein zeugs

Daran habe ich auch schon gedacht. Aber der Raum liegt vernab von jedem Wohngebiet. Falls Dir das Session in Walldorf was sagt...

Wie gesagt ich bin nur Laie...
Ich bin bei Wohnungssuchen auch schon desöfteren über den Mietvertrag aufgeklärt worden. Wenn ich die Wohnung nicht genommen habe habe ich auch nichts zahlen müssen - wo kämen wir denn da hin?

Was eventuell ein Argument von ihm sein könnte ist dass du das Equipment in den Proberaum gebracht hast und das somit eine Zusage gewesen ist...

-> Hier könnte man sicherlich mit einer Art "Probezeit" - bis du deine Entscheidung gefällt hast argumentieren...

Wenn er wirklich sturr bleibt und die 3 Monate verlangt, dann nütze auch den Proberaum diese 3 Monate - ich (und sicherlich ein paar andere auch noch vom Forum) würden eh gern mal auch einen anderen Proberaum sehen

Falls jemand nen Proberaum für die nächsten 3 Monate braucht... :D
 
Ein ganz schlauer...

Ich würde die Polizei rufen und mein Equipment holen. Slebst wenn du mündlich zugesagt hast, ist das kein Vertrag sondern nur eine Zusage, schon garnicht, wenn er nicht der eigentliche Vermieter ist. In jedem Fall ist dein Equipment immer noch DEIN EIGENTUM und mit keinem Recht der Welt hat Er das recht es dir vorzuenthalten.
 
um welche tatsächlich summe (gesamte miete durch anzahl personen für 3 monate) gehts überhaupt?

100 Euro im Monat, 4 Personen, sind dann 25 Euro pro Kopf.

Bei 3 Monaten dann 300Euro, 75 pro Kopf.
 
Solange du nichts mit dem Vermieter mündlich abgesprochen/zugesagt hast, du keine Schulden bei den anderen haben solltest, dann einfach Anzeigen bei der Polizei wegen Unterschlagung.

ABER jede Band ist eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts, GbR. Dort haften alle Mitglieder einer GbR gemeinschaftlich. Mit dem Beitritt/Gründung der Band, ist gleichzeitig die GbR entstanden bzw. du bist Mitglied geworden. (Sogar eine Lotto-Tippgemeinschaft ist eine GbR) Sollten also bereits Unkosten angefallen sein oder du hast versprochen einen Mietvertrag zu erfüllen, dann bist du haftbar. In wie weit, das ist so ohne weiteres nicht zu sagen, kommt auf viele Dinge/Umstände an wie z. B. Fristen, sind Unkosten angefallen etc.. Wie du vielleicht erkennst, wird das keine einfache Kiste werden.

Vorschlag: Zahlen unter schriftlichen Vorbehalt damit du deine Klamotten wieder bekommst und dann auf dem rechtlichen Wege prüfen, in wie weit du die Kohle zurück bekommen kannst.

EDIT: Habe jetzt gerade gesehen, es geht "nur" um 75,- Euro. Hmmmm....... kannst ja mal meinen Vorschlag überlegen und evtl. das Geld als Lehrgeld abhaken. So könnt ihr euch auch später noch in die Augen schauen. Evtl schlage ihm die Hälfte vor. Vielleicht ist er ja damit auch zufrieden. Rechtlich gesehen ist diese Geschicht nicht ganz einfach, wenn du Pech hast, verlierst du nicht nur die 75,- Euro, sondern darfst auch noch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Die Klamotten sind auf jeden Fall dein Eigentum, jedoch hat der Gläubiger (dein Musi-Kumpel) ein Pfandrecht.

Darum prüfe wer sich ewig bindet........ ;)
 
GbR muss doch auch erst angemeldet werden, oder nicht?
 
Bei 3 Monaten dann 300Euro, 75 pro Kopf.



sorry, aber das kostet mich einen ordentlichen lachanfall ;-)
wegen so einer summe machen die so einen aufstand?

mach ihm folgendes klar:
wenn du ihm 75.- zahlst, dann willst du den raum auch nutzen - das wird er wohl nicht wollen?

und ansonsten... es ist dein eigentum; er hat kein recht, es zurückzuhalten. mit einer anzeige hat nur er probleme; du nicht.

inwiefern du ihm aber dann 75.- schuldest müßte wohl erst einmal geklärt werden. weiß er, was ein rechtsanwalt für 1h kostet? ;-)
 

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